By first energy GmbH on Montag, 15. Juni 2020
Category: Nachhaltigkeit

Mitarbeitermobilität rollt an

Als Energie- und Nachhaltigkeitsdienstleister ist es uns wichtig, dass unsere Mitarbeiter ihren Weg zur Arbeit überdenken und wenn möglich nachhaltiger gestalten. Als Unternehmen führen wir jedes Jahr im Rahmen der CO2-Bilanz eine Mobilitätsbefragung unter unseren Mitarbeitern durch. Ziel ist es jährlich, herauszufinden, wie die Mitarbeiter zur Arbeit kommen. Damit erfahren wir mehr über den CO2-Ausstoß unserer Mitarbeiter, können ihn quantifizieren und können den Mitarbeitern Alternativen zum Auto aufzeigen.

Im Verlaufe des letzten Jahres bis heute, stellen wir fest, dass neben dem verstärkten Homeoffice, mehr Bahnreisen gemacht werden und mehr Mitarbeiter Fahrrad fahren. Der erste Mitarbeiter ist nun sogar auf einen elektrischen Roller umgestiegen. Grund genug, dass wir uns den E-Roller einmal genauer anschauen.

Ein Jahr Straßenzulassung beim E-Scooter

Seit einem Jahr (15.Juni 2019) sind E-Scooter auch auf deutschen Straßen zugelassen. Voraussetzung ist eine allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Die allgemeine Betriebserlaubnis wird erteilt, wenn der E-Scooter neben Licht, Klingel und Lenkstange weitere Anforderungen gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt. Ob ein E-Scooter zugelassen ist, erkennen sie an dem Typenschild, dass sich entweder auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeuges befindet. Dort eingestanzt ist sowohl die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug" als auch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).

Je nach Modell fahren E-Scooter zwischen 6 und bis zu 20 km/h. Während Modelle, die maximal 12 km/h schaffen, ab 12 Jahren freigegeben sind, bleiben schnellere E-Scooter über 14-Jährigen vorbehalten. Um E-Scooter zu nutzen, brauchen Sie keinen Führerschein. Genauso wenig gibt es eine Helmpflicht – dennoch ist ein Helm empfehlenswert. Fahren müssen Sie auf dem Radweg oder, falls diese nicht vorhanden sind auf der Fahrbahn. Unser Tipp: Achten Sie beim Kauf darauf, dass der E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügt und damit zugelassen ist für den deutschen ! Straßenverkehr. Und bitte fahren Sie immer mit Helm!

Vorteile eines E-Scooters:


Die Vorteile für das Unternehmen

Der Umstieg auf CO2-ärmere Verkehrsmittel verbessert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens wie der Mitarbeiter. Sie als Arbeitgeber können Ihre Mitarbeitenden auf verschiedene Weisen unterstützen, nachhaltige Mobilitätsformen zu nutzen. Beispielsweise durch einen Zuschuss zum E-Bike, E-Scooter oder Bahnticket, Gutscheine für besondere Fahrradkleidung oder sie ersetzen den herkömmlichen Dienstwagen durch E-Bikes oder ein Elektroauto. Dieses Dienstrad wäre dann sogar steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt wird

Integrieren Sie Ihr betriebliches Mobilitätsmanagement in Ihr NachhaltigkeitsManagement und profitieren Sie mehrfach. Ihr Unternehmensimage steigt bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern.

Das klingt für Sie interessant? Dann lassen Sie uns in Gespräch kommen. Wir entwickeln für Ihr Unternehmen das passende Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept. Als langjähriger EnergieDienstleister ist first energy ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Energie- und Nachhaltigkeitsthemen geht.


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