ProvenExpert Top Empfehlung 2023

Energie mit Weitblick

Verbrauch senken | Kosten minimieren | Aufwand reduzieren

Erfahrungen & Bewertungen zu first energy GmbH

Erfahrene Unterstützung

sinnvoll | machbar | lohnend

Strom und Gas für öffentliche Auftraggeber

Kommunale EnergieBeschaffung

Professionell. Erfahren. Rechtssicher.

Wir begleiten Sie im Vergabeverfahren gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen (VOL/A bzw. UVgO, VgV und GWB) und führen für Sie eine rechtssichere EnergieAusschreibung im 1-Stufigen- bzw. 2-Stufigen-Verfahren (Auktion) durch.

Geben Sie Ihr Vergabeverfahren in professionelle Hände und nutzen Sie unsere Expertise, kontinuierlich oder punktuell. Ganz nach Ihren Bedürfnissen. 

Ein Ansprechpartner

Mit first energy haben Sie einen
Dienstleister, der Ihren EnergieEinkauf
inklusive aller Energie- und
Nachhaltigkeitsthemen für Sie löst.

Alle Körperschaften

Kommunen, Landkreise, kommunale
Institutionen und Einrichtungen
in ganz Deutschland profitieren
von unseren Leistungen.

Losgestaltung

Um möglichst wirtschaftliche Energiepreise
für Ihre Liegenschaften erzielen zu können,
teilen wir Ihre Liegenschaften den enstprechenden Losen zu, die
wenn nötig in Unterpreisgruppen.
aufgeteilt werden können.

100% Unabhängigkeit

Frei von Lieferanteninteressen setzen wir
uns ausschließlich für die Ziele kommunaler
Auftraggeber ein und bieten individuelle
Lösungen mit Weitblick.

Über 20 Jahre

Umfangreiche Expertise, transparente Tätigkeiten und nachvollziehbare Erfolge sorgen für Zufriedenheit und führen zu langjähriger Kundenbeziehung.

100% im Fokus

Unser großes Einkaufsvolumen und ausgeprägte Verhandlungserfahrung sichern Ihnen beste Einkaufskonditionen leistungsstarker Lieferanten.

Unsere kommunalen EnergieDienstleistungen

punktuell oder vollumfänglich

first energy arbeitet mit den Lexton Rechtsanwälten

Die Lexton Rechtsanwälte zeichnen sich durch zielgerichtete und passgenaue rechtliche Lösungen aus. Unser langjähriger Partner, Peter Michael Probst, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. 

Logo Präqualifizierungsregister

Zufriedene Kunden seit 2001

Referenz Stadt Aachen
Referenz Westkuestenklinik
Referenz Stadt Crimmitschau
Markus Barella

Größtmögliche Sicherheit und Flexibilität

 "Natürlich habe auch ich keine Glaskugel, um die  zukünftigen Börsenpreise mit Sicherheit bestimmen zu können. Was mein Team und ich in 20 Jahren am Energiemarkt entwickelt haben, sind die geeigneten Prozesse und Analysetools die einen entsprechenden Weitblick ermöglichen. Mein Team konzentriert sich in ausgebildeten Fachabteilungen auf Ihr Einkaufsthema und Ihre individuelle Bedarfsstruktur. Unsere Expertise gewährleistet Ihnen größtmögliche Sicherheit und Flexibilität bei Ihrer Energiebeschaffung."

 

Ihr Markus Barella

Gründer und Geschäftsführer der first energy GmbH

FAQ zur kommunalen EnergieAusschreibung

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus 3 Preisblöcken zusammen:

Energiepreis

Der Energiepreis ist das Entgelt, welches der Lieferant erhebt. Es enthält die Beschaffungskosten des Lieferanten und das Dienstleistungsentgelt des Lieferanten, um die Kosten für den Aufwand der Strombelieferung abzudecken.

Dieser Preisbestandteil ist der einzige Bestandteil, der durch die Wahl des Beschaffungszeitpunktes und des Beschaffungsmodells beeinflusst werden kann.

Netznutzungsentgelte

Die Netznutzungsentgelte sind die Gebühren für die Energiebelieferung, die der Netzbetreiber für den Betrieb des Stromnetzes erhebt. Die Gebühren werden jährlich vom Netzbetreiber festgelegt und müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Der Lieferant gibt Ihnen die Gebühren 1:1 weiter, so dass dieser Preisbestandteil lediglich durch Ihr Verbrauchsverhalten beeinflussbar ist.

Steuern und Abgaben

Die Steuern und Abgaben sind Gebühren, die jährlich vom Gesetzgeber festgelegt werden. Hiermit werden bspw. verschiedene Förderungen finanziert und auf die Endverbraucher umgelegt. Der Lieferant gibt Ihnen diese Gebühren 1:1 beim Stromeinkauf weiter, so dass dieser Preisbestanteil nur durch Ihren Strom Stromverbrauch beeinflusst werden kann.