7000 h Regelung
Mit der 7000 h Regelung Kosten sparen
Kunden mit geringen Lastspitzen verbrauchen ihren Strom sehr gleichmäßig. Das betrifft in der Regel Unternehmen im 2 und 3 Schichtbetrieb bzw. kontinuierlich arbeitende Unternehmen. Die Benutzungsstundenzahl ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Ihrem Jahresverbrauch geteilt durch Ihre maximale Leistung ergibt.
Unternehmen mit mindestens 7000 h (Benutzungsstunden), zahlen nur noch 20% der regulären Netzentgelte, da sie durch den konstanten Betrieb das Netz geringer belastet.
Kunden ab ca. 5.500 h können durch technische Lösungen auf die Stundenzahl auf 7000 h angehoben werden. Hierzu können Batteriespeicher oder ein BHKW eingesetzt werden. Nutzen Sie dazu unsere Lastprofil-Analyse und lassen Sie Ihr Einsparpotential berechnen.
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Senden Sie uns Ihren kompletten Jahreslastgang zu und Sie erhalten Ihre individuelle Einspar-Analyse. Ihr Jahresstromverbrauch sollte über 1.000.000 kWh (1 GWh) liegen, damit die Beantragung wirtschaftlich umzusetzen ist.
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Wenn Sie 7000 Benutzungsstunden erreichen, sind deutliche Kosteneinsparungen möglich! Denn Netzentgelte betragen ca. 30% Ihrer Stromkosten. Nutzen Sie unsere 20-jährige Erfahrung am Energiemarkt und reduzieren Sie Ihre Energiekosten.
Hintergrund
Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV haben stromintensive Letztverbraucher einen Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt, wenn deren Stromabnahme pro Kalenderjahr eine Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 h/a erreicht und deren Stromverbrauch an der betreffenden Abnahmestelle 10 GWh/a überschreitet.