7000 h Regelung - Nutzen Sie die ganze Bandbreite der StromNEV

Mit der 7000 h Regelung Kosten sparen

Unternehmen mit mindestens 7000 Vollbenutzungsstunden profitieren von deutlich verringerten Netzentgelten und bezahlen in der Regel maximal 20% der üblichen Netzkosten. Neben dieser Möglichkeiten zur Reduzierung der Netzkosten im Rahmen der 7000 h Regelung, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Entlastung über ein individuelles Netzentgelt.

7000 Stunden Regelung bei geringen Lastspitzen
Kunden mit geringen Lastspitzen verbrauchen ihren Strom sehr gleichmäßig. Das betrifft in der Regel Unternehmen im 2 und 3 Schichtbetrieb bzw. kontinuierlich arbeitende Unternehmen. Die Benutzungsstundenzahl ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Ihrem Jahresverbrauch geteilt durch Ihre maximale Leistung ergibt.

Beispiel: 12.500.000 kWh : 2200 KW = 5.681h.

Unternehmen mit mindestens 7000 h (Vollbenutzungsstunden), zahlen nur noch 20% der regulären Netzentgelte, da sie durch den konstanten Betrieb das Netz geringer belastet.

Wie Sie die 7000 h erreichen können?
Kunden ab ca. 5.500 h können durch technische Lösungen auf die Stundenzahl auf 7000 h angehoben werden. Hierzu können Batteriespeicher oder ein BHKW eingesetzt werden. Nutzen Sie dazu unsere Lastprofil-Analyse und lassen Sie Ihr Einsparpotential berechnen.

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Senden Sie uns Ihren kompletten Jahreslastgang zu und Sie erhalten Ihre individuelle Einspar-Analyse. Ihr Jahresstromverbrauch sollte zur Nutzung der 7000h Regelung über 10 GWh liegen, damit die Beantragung möglich ist. Kunden mit geringeren Verbräuchen können Entlastungen nach den atypischen Netzentgelten nutzen.

 

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Wenn Sie 7000 Benutzungsstunden erreichen, sind deutliche Kosteneinsparungen möglich! Denn Netzentgelte betragen ca. 30% Ihrer Stromkosten. Nutzen Sie unsere 20-jährige Erfahrung am Energiemarkt und reduzieren Sie Ihre Energiekosten.

Hintergrund

Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV haben stromintensive Letztverbraucher einen Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt, wenn deren Stromabnahme pro Kalenderjahr eine Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 h/a erreicht und deren Stromverbrauch an der betreffenden Abnahmestelle 10 GWh/a überschreitet.