7000 h Regelung - Nutzen Sie die ganze Bandbreite der StromNEV
Mit der 7000 h Regelung Kosten sparen
Kunden mit geringen Lastspitzen verbrauchen ihren Strom sehr gleichmäßig. Das betrifft in der Regel Unternehmen im 2 und 3 Schichtbetrieb bzw. kontinuierlich arbeitende Unternehmen. Die Benutzungsstundenzahl ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Ihrem Jahresverbrauch geteilt durch Ihre maximale Leistung ergibt.
Unternehmen mit mindestens 7000 h (Vollbenutzungsstunden), zahlen nur noch 20% der regulären Netzentgelte, da sie durch den konstanten Betrieb das Netz geringer belastet.
Kunden ab ca. 5.500 h können durch technische Lösungen auf die Stundenzahl auf 7000 h angehoben werden. Hierzu können Batteriespeicher oder ein BHKW eingesetzt werden. Nutzen Sie dazu unsere Lastprofil-Analyse und lassen Sie Ihr Einsparpotential berechnen.
Werden Sie aktiv und lassen Sie sich Ihr Einsparpotential berechnen!
Senden Sie uns Ihren kompletten Jahreslastgang zu und Sie erhalten Ihre individuelle Einspar-Analyse. Ihr Jahresstromverbrauch sollte zur Nutzung der 7000h Regelung über 10 GWh liegen, damit die Beantragung möglich ist. Kunden mit geringeren Verbräuchen können Entlastungen nach den atypischen Netzentgelten nutzen.
Ihr Ansprechpartner
Wir unterstützen Sie – Fragen Sie jetzt Ihr Einsparpotential an!
Wenn Sie 7000 Benutzungsstunden erreichen, sind deutliche Kosteneinsparungen möglich! Denn Netzentgelte betragen ca. 30% Ihrer Stromkosten. Nutzen Sie unsere 20-jährige Erfahrung am Energiemarkt und reduzieren Sie Ihre Energiekosten.
Hintergrund
Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV haben stromintensive Letztverbraucher einen Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt, wenn deren Stromabnahme pro Kalenderjahr eine Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 h/a erreicht und deren Stromverbrauch an der betreffenden Abnahmestelle 10 GWh/a überschreitet.