Rückerstattung Konzessionsabgabe
Befreiung von der Konzessionsabgabe
Großverbraucher mit geringen EnergieKosten haben nach der Konzessionsabgabenverordnung die Möglichkeit sich von der Zahlung der Konzessionsabgabe befreien zu lassen. Dies ist möglich, wenn der Durchschnittspreis eines Kundens den sogenannten Grenzpreis nicht überschreitet. Der Grenzpreis ist der durchschnittliche Erlös je KWh des vorletzten Jahres aus der Belieferung aller Kunden im Bundesgebiet.
Die Konzessionsabgabe müssen Strom- und Gasnetzbetreiber für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zahlen. Die Konzessionsabgabenverordnung legt die Höhe der Konzessionsabgabe fest. Die Strom- und Gasnetzbetreiber geben die Kosten für die Konzessionsabgabe an die Verbraucher weiter.
Die Konzessionsabgabe müssen Strom- und Gasnetzbetreiber für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zahlen. Die Konzessionsabgabenverordnung legt die Höhe der Konzessionsabgabe fest. Die Strom- und Gasnetzbetreiber geben die Kosten für die Konzessionsabgabe an die Verbraucher weiter.
Befreiung beantragen!
Gerne unterstützen wir Sie punktuell oder vollumfänglich.
Unsere Leistungen:
Unsere Leistungen:
- Aufstellung einer Stromkosten- und Verbrauchsübersicht
- Berechnung der durchschnittlichen Stromkosten
- Klärung der Zuständigkeiten und Art der Antragsstellung beim Netzbetreiber
- Erstellen/Aufbereitung der Unterlagen für die Antragsstellung
- Anforderung der Rückerstattung beim Netzbetreiber
- Prüfung der Rückerstattung nach Eingang beim Kunden