Strompreis - eine Übersicht der aktuell gültigen Steuern, Abgaben & Umlagen
* gilt für leistungsgemessene Lieferstellen (i.d.R. über 100.000 kWh).
Konzessionsabgabe SLP-Lieferstellen (ct/kWh)
- 25.000 Einwohner 1,32
- 100.000 Einwohner 1,59
- 500.000 Einwohner 1,99
> 500.000 Einwohner 2,39
Schwachlasttarif 0,61
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Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.
Letztverbrauchergruppe B: Strommengen von Letztverbrauchern ab der 1.000.001 kWh.
Was sind die Steuern und Abgaben für Strom?
Konzessionsabgabe
Unter der Konzessionsabgabe versteht man Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden abgeben müssen, um öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Hiervon sind Strom- und Gasleitungen betroffen.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchersteuer. Ihre Grundlage ist das Stromsteuergesetz (StromStG). Sie wurde am 1. April 1999 eingeführt.
EEG-Umlage
Die Abkürzung EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Photovoltaik, Wasserkraft und Windenergie, staatlich gefördert.
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV
Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und dafür eine Entschädigung erhalten. Dafür wurde zum 1. Januar 2014 die Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) eingeführt.
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG
Die Offshore-Haftungsumlage wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt. Sie legt anfallende Entschädigungszahlungen die Windparkbetreiber bei verzögerten oder gestörten Anschlüssen gegen den zuständigen Netzbetreiber erheben, auf den Letztverbraucher um. So soll der Ausbau von Offshore-Windparks beschleunigt werden.
KWKG-Umlage
KWKG steht für das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Die KWKG-Abgabe bzw. Umlage dient zur Finanzierung der geförderten KWKG Anlagen. Ein Beispiel für eine KWKG-Anlage ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW).
Umlage nach § 19 Abs.2 Strom NEV
Stromintensive Unternehmen können seit dem 1.Januar 2012 ein individuelles Netzentgelt beantragen und dadurch geringere Netzentgelte zahlen. Die Finanzierung dafür läuft über die Umlage nach §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung).