By first energy GmbH on Mittwoch, 09. August 2017
Category: Kommunale Energiebeschaffung

Kommunale Energiebeschaffung in Form einer Bündelausschreibung für den Bezug von Strom und/oder Gas

Bei einer kommunalen Einkaufsgemeinschaft und damit der Bündelung der sonst einzeln auszuschreibenden Energiemengen gelten zwei Grundsätze:

1. Je höher der auszuschreibende Energiebedarf, desto geringer fallen die Energiepreise aus.
2. Je mehr öffentliche Auftraggeber sich zu einer kommunalen Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen, desto geringer werden für den einzelnen Teilnehmer die Ausschreibungskosten.

Und ja, jeder teilnehmende öffentliche Auftraggeber kann für sich entscheiden, welche der folgenden genannten Ausschreibungsmodalitäten er zugrunde legen möchte:

Aber Achtung! Die vom öffentlichen Auftraggeber bereitzustellenden Daten bzgl. der auszuschreibenden Abnahmestellen der jeweiligen Liegenschaft, sind entscheidend für die Abgabe der Angebote. Sind die Daten des öffentlichen Auftraggebers fehlerhaft oder unvollständig, kann es dazu führen, dass die Bieter von einer Angebotsabgabe absehen, dass Abnahmestellen nicht fristgerecht bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden können oder dass es während dem Zeitraum der Angebotsfrist zu Bieterfragen kommt, die zeitnah beantwortet werden müssen.

Daher gilt! Prüfen Sie:

Das tun wir für Sie:

Ist eine kommunale Energieausschreibung auch für Sie interessant? Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

Ihre Ansprechpartnerin:

Manuela Feick
Öffentliche Ausschreibungen
Telefon: 05605 93928-22
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