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Vergabestatistik – gesetzliche Meldepflicht für öffentliche Ausschreibungen ab dem 01.10.2020

Vergabestatistik

Ab dem 01. Oktober werden öffentliche Auftraggeber in die Pflicht genommen, vergebene Aufträge der Vergabestatistik zu melden – und dabei ist es egal, ob Sie Produkte, Bau- oder andere Dienst-/Lieferleistungen beschaffen.

Eine weitere Aufgabe kommt auf die öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 GWB zu, die Ihre Aufträge in nationalen als auch in EU-Weiten Vergabeverfahren ausschreiben. Eine genaue Übersicht wie groß das Beschaffungsvolumen ist, gab es bislang nicht. Dies hat sich nun zum 01.10.2020 geändert! Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat seine Pläne eingehalten und die bundesweite Vergabestatistik ist in Kraft getreten. Damit kommt die Behörde den Monitoringpflichten der EU-Kommission nach und verschafft somit einen flächendeckenden Überblick über vergebene Aufträge. Für die öffentlichen Auftraggeber bedeutet dies in erster Linie eine weitere Meldepflicht Ihrer Vergabeverfahren.

Was bedeutet das im Einzelnen für Sie? Für Öffentlichen Auftraggeber, die bisher noch keine Statistik geführt haben, bedeutet dies zusätzlicher Aufwand. Jedes Vergabeverfahren ist mit der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung bereits zeitintensiv in der Bearbeitung. Nun werden eben diese Auftraggeber zusätzlich dazu verpflichtet Daten Ihrer Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich und eingeschränkt im Unterschwellenbereich (ab einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer) an die Vergabestatistik elektronisch zu übermitteln.

1.In einem ersten, wichtigen Schritt müssen sich alle Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen für die Statistikmeldung online registrieren und erhalten so Ihre individuelle ID-Nummer.

2.Im zweiten Schritt werden mittels dieser ID-Nummer die Daten zu den vergebenen Aufträgen elektronisch an das Erhebungsportal der Städtischen Ämter des Bundes und Länder übermitteln.

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