Ab dem 01. Oktober werden öffentliche Auftraggeber in die Pflicht genommen, vergebene Aufträge der Vergabestatistik zu melden – und dabei ist es egal, ob Sie Produkte, Bau- oder andere Dienst-/Lieferleistungen beschaffen. Eine weitere Aufgabe kommt auf die öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 GWB zu, die Ihre Aufträge in nationalen als auch in ...
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