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Neue Strom- und Energiesteuerformulare – fast 100 neue Fragen

Steuerformulare--Detektivarbeit

Das Hauptzollamt hat am 01.07.2020 neue Formulare für die Erstattung der Strom- und Energiesteuer veröffentlicht – wer dachte, die Antragsstellung war bisher schon kompliziert, wird sich auf deutlich komplexere Fragen einstellen müssen.



Bedienerfreundlichkeit sieht anders aus

first energy hat sich die neuen Formulare für Sie einmal genauer angeschaut und dabei ist uns aufgefallen, dass es leicht in ein Frage-Antwortspiel ausarten kann. Zudem besteht im Gegensatz zu einem Online-Portal wie man es von Elster kennt, bei den neuen Formularen keine Chance auf zwischenspeichern. Die Bearbeitung der Steuerrückerstattung ist also keineswegs komfortabel! Sie benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns an!

Je nach Antrag mindestens 20 neue Unsicherheiten bei der Beantragung

Will man beispielsweise die Stromsteuer nach § 9b StromStG beantragen, sind neben den allgemeinen Angaben wie zur Firma, Ansprechpartner und Bankverbindung bis zu 23 weitere Fragen mit „Ja" oder „Nein" zu beantworten.

Will man hingegen eine Entlastung Im Energiesteuerbereich nach § 54 erreichen, gehören Sie zu den Gewinnern, wenn Sie nur 16 Fragen beantworten müssen. Es geht auch deutlich komplexer. Den Vogel abgeschossen hat die Steuerentlastung in Sonderfällen nach § 10 und § 55: Hier können es bis zu 54 Fragen werden, die ein Unternehmen beantworten muss. Und wie gesagt, alles ohne zwischenzuspeichern!

Weitere Nachweise müssen erbracht werden

Mit den Fragen nicht genug, das Unternehmen muss darüber hinaus Nachweise erbringen. Beispielsweise die Meldung Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen. Hier wird ganz genau abgefragt, ob sich das Unternehmen in finanziellen oder strukturellen Schwierigkeiten befindet oder einer Rückforderung nicht nachgekommen ist.

Einfach war gestern – Willkommen im Frage- und Antrags-Dschungel

Es wird also nicht gerade einfacher, sondern das ohnehin schon bürokratische Verfahren wird noch umfangreicher. Diese ganzen Änderungen der Formulare sollen die Vorboten sein, um im Jahr 2021 komplett auf Online-Anträge umzustellen. Wie genau dies dann vonstattengehen soll ist noch unklar. Wir werden Sie auf jeden Fall zeitnah darüber informieren.

Es geht auch deutlich einfacher

first energy kann Sie umfassend bei diesen Arbeiten unterstützen. Lassen Sie uns in einem Gespräch über die vielfältigen Entlastungsmöglichkeiten sprechen. 

Unterschiede ISO 14001 und EMAS
Zusammenarbeit mit einem externen Energiedienstlei...

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