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Konzessionsabgabe: Erstattung beantragen & Kosten senken

Sparschwein

Die Konzessionsabgabe ist ein Teil des Strompreises. Sie wird von den Gemeinden für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege erhoben und den zuständigen Netzbetreibern in Rechnung gestellt. Der Netzbetreiber gibt die Kosten dann über die Netznutzungsentgeltabrechnung an den Lieferanten weiter, der die Konzessionsabgabe dem Kunden über die Stromrechnung in Rechnung stellt. Die Höhe der Konzessionsabgabe beträgt in Abhängigkeit des Verbrauches und der Gemeindegröße aktuell wischen 1,32 ct/kWh und 0,11 ct/kWh und macht damit ca. 6 % der Stromkosten aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Konzessionsabgabe zurückerstatten lassen. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung müssen Sie hierfür Ihrem Netzbetreiber nachweisen, dass Ihre tatsächlichen Stromkosten (in ct/kWh) unter dem Durchschnittserlös des vorletzten Kalenderjahres aus der Belieferung aller Kunden im Bundesgebiet liegen.

Was muss ich nachweisen?

Die Nachweisführung und Nachweisfristen sind nicht einheitlich geregelt und werden vom Netzbetreibern unterschiedlich gehandhabt. In der Regel wird aber als Nachweis ein Testat eines Wirtschaftsprüfers im Laufe des drauffolgenden Kalenderjahres für das die Rückerstattung geltend gemacht werden soll, gefordert.

Das können wir für Sie tun!

Gerne prüfen wir Ihre Möglichkeiten zur Rückerstattung der Konzessionsabgabe und unterstützen Sie hierbei vollumfänglich oder punktuell mit folgenden Dienstleistungen:

  • Aufstellung der Stromkostenübersicht
  • Aufstellung einer Verbrauchsübersicht
  • Berechnung der durchschnittlichen Stromkosten
  • Klärung der Zuständigkeiten beim Netzbetreiber
  • Klärung der Art des Nachweises beim Netzbetreiber
  • Erstellen/Aufbereitung der Unterlagen für die Nachweisführung
  • Anforderung der Rückerstattung beim Netzbetreiber
  • Prüfung der Rückerstattung nach Eingang


Die first energy GmbH ist Ihr Dienstleister für Energie. Seit 2001 sind wir bundesweit für den Kunden im Einsatz. Zu unseren Themen zählen neben den technischen EnergieEinsparungen auch die Senkung der allgemeinen Energiesteuern & Abgaben (wie Konzessionsabgabe oder EEG-Umlage) auch zum Beispiel EnergieEinkauf, EnergieManagement und Nachhaltigkeit.

Haben Sie Unterstützungsbedarf bei den komplexen Energiethemen? Sprechen Sie uns gerne direkt an!

Ihre Ansprechpartnerin:

Eva Kohlhausen

Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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