
Planbare Elektromobilität
Planbare Fahrten schaffen die Grundlage für wirtschaftliche Elektromobilität: Erfahren Sie, wie Unternehmen Flotte, Ladeinfrastruktur, Energiebezug und Kostenstruktur sinnvoll verbinden und schrittweise weiterentwickeln.
Erdgas bleibt auch 2026 ein wichtiger EnergieTräger für viele Unternehmen. Gleichzeitig verschiebt sich die Struktur der staatlich regulierten Preisbestandteile: Die Gasspeicherumlage fällt weg, der CO₂-Preis steigt weiter, Energiesteuer und Bilanzierungsumlage bleiben auf niedrigem Niveau. Entscheidend ist, wie Sie diese Entwicklungen strategisch nutzen.
§ Energiesteuer Erdgas – bleibt 2026 weiter bei 0,55 ct/kWh
§ CO₂-Preis / BEHG – Ab 2026 gilt ein Preiskorridor von 55–65 €/t CO Für Erdgas entspricht das – je nach angesetztem Preis – etwa 1,2 bis 1,4 ct/kWh
§ Gasspeicherumlage – Wird zum 1. Januar 2026 komplett abgeschafft eine spürbare Entlastung gegenüber 2025
§ Bilanzierungsumlage & Konvertierungsumlage – weiterhin 0 €/MWh (SLP und RLM) im Gaswirtschaftsjahr 2025/26
Für Unternehmen bedeutet das: Die CO₂-Kosten sind 2026 der mit Abstand wichtigste Hebel bei den staatlich regulierten Gasnebenkosten – während klassische Umlagen wie Gasspeicher-und Bilanzierungsumlage deutlich an Bedeutung verlieren.
Wir berechnen für Ihre Abnahmestellen die konkreten Steuern, Umlagen und CO₂-Kosten 2026 – und zeigen, wo Sie kurzfristig und mittelfristig ansetzen können.
Die Grafiken zeigen, wie sich die einzelnen Steuern und Abgaben auf Erdgas seit 2021 entwickelt haben – getrennt nach und Kundengruppen. Produzierende Unternehmen profitieren von der Möglichkeit auf geringere Umlagen. Auf einen Blick wird sichtbar: Die CO₂-Kosten steigen von Jahr zu Jahr und sind 2026 der größte staatlich regulierte Preisbestandteil und die Energiesteuer, Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage bewegen sich dagegen auf vergleichsweise niedrigem Niveau.
Die CO₂-Kosten sind der zentrale Hebel für Ihre Gasnebenkosten, die sich vor allem durch Effizienz, Brennstoffwechsel und Fördermittel senken lassen. Für produzierende Unternehmen bieten sich zusätzliche Spielräume über EnergieSteuer-Entlastungen und andere Privilegierungen.
Liwia Sommer
Mit ihrer Expertise steht sie Ihnen gerne bei allen Fragen rund um den EnergieEinkauf für Unternehmen zur Seite. Ob es um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre EnergieBeschaffung geht oder um Strategien, mit denen Sie von besseren Konditionen profitieren.
Für alle Standardkunden liegt die EnergieSteuer 2026 unverändert bei 0,55 ct/kWh. Produzierende Unternehmen können sich einen Teil dieser Steuer rückerstatten lassen – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag fristgerecht gestellt wird.
Die EnergieSteuer zielt darauf ab, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu besteuern und umweltfreundlichere Energiequellen zu fördern. Die Einnahmen fließen in den Staatshaushalt zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.
Bis Ende 2023 hatten energieintensive Unternehmen die Möglichkeit sie bis zu 90 % der EnergieSteuer erstattet bekommen konnten. Diese Regelungen liefen jedoch zum 01.01.2024 aus und wurden nicht verlängert.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben aber wie bisher die Möglichkeit die Rückerstattung der Energiesteuer der Energieträger Erdgas, Öl und Flüssiggas zu beantragen.
So unterstützen wir Sie bei der EnergieSteuer-Entlastung
– Prüfung, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt
– Abschätzung der Entlastung pro Standort und Jahr
– Vorbereitung und Begleitung der Anträge
– Integration der Entlastung in Ihr EnergieControlling und Budget
Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Die bisherige Umlage in Höhe von rund 0,289 ct/kWh entfällt vollständig – Bund und Klima- und Transformationsfonds übernehmen die Kosten. In Folge des Russland-Ukraine Kriegs wurde die Gasspeicherumlage eingeführt, die zur Deckung der Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung von Gasspeichern erhoben wird. Sie soll sicherstellen, dass ausreichend Speicherkapazitäten vorhanden sind, um die Versorgungssicherheit mit Erdgas zu gewährleisten, insbesondere bei hoher Nachfrage oder Lieferengpässen. Die Umlage wird auf alle Gasverbraucher umgelegt.
So nutzen wir die Entlastung für Ihre Wärmewende
– Identifikation von Effizienz- und Substitutionspotenzialen in der Gasverwendung
– Verknüpfung mit passenden Förderprogrammen
– Entwicklung einer Roadmap „Von Erdgas zu klimafreundlicher Wärme“
Unsere Unterstützung bei Ihrer CO₂-Strategie & Wärmewende
– Übersetzung der CO₂-Kosten in Standort- und Produktkalkulationen
– Szenarienrechnungen (z. B. 2026–2030) für Ihre Wärmeerzeugung
– Verknüpfung mit Fördermittelberatung und CO₂-Bilanzierung
– Begleitung von Investitionsentscheidungen (z. B. alternative Wärmetechnologien)
Die CO₂-Bepreisung in Deutschland wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Ziel ist es, durch finanzielle Anreize den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas in Verkehr bringen, müssen dafür Emissionszertifikate erwerben.
Der CO₂-Preis wird schrittweise erhöht:
Das Gesetz betrifft den Verkehrs- und Wärmesektor, während große Industrieanlagen und Kraftwerke weiterhin dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung fließen in Klimaschutzmaßnahmen und sollen Bürger durch Entlastungen wie die Senkung der EEG-Umlage unterstützen.
Die Einführung der CO₂-Bepreisung führt zu höheren Preisen für Heiz- und Kraftstoffe, wodurch Verbraucher zu klimafreundlicheren Alternativen motiviert werden sollen.
Für das Gaswirtschaftsjahr 2025/2026 wurde die Bilanzierungsumlage erneut auf 0 €/MWh festgelegt – sowohl für SLP- als auch für RLM-Kunden. Die Bilanzierungsumlage ist eine Abgabe, die dazu dient, die Kosten für die Bilanzierung von Gaslieferungen auszugleichen. Sie wird erhoben, um sicherzustellen, dass die Netzbetreiber die Differenz, zwischen der tatsächlich eingespeisten und der verbrauchten Gasmenge ausgleichen können. (Regel- und Ausgleichsenergie) Diese Umlage trägt dazu bei, die Stabilität und Effizienz des Gasnetzes zu gewährleisten und wird auf alle Gaskunden umgelegt, um die Kosten für den Ausgleich von Ungleichgewichten in der Gasversorgung zu decken. Text ergänzen am Ende: Damit spielt die Bilanzierungsumlage derzeit nur eine untergeordnete Rolle in der Gaspreisstruktur. Wichtiger sind für Unternehmen die Gestaltung von Beschaffung, Lastprofilen und CO₂-Kosten.
Die Konzessionsabgabe sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden zahlen müssen, um öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Gasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Abgabe wird in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und umfasst zwei Bemessungsgruppen – Tarif- und Sondervertragskunden.
So prüfen wir Ihre Konzessionsabgaben auf Erdgas
– Analyse Ihrer Gasnetzrechnungen und Vertragssituation der letzten Jahre
– Identifikation von möglichen Überzahlungen bzw. Rückerstattungspotenzialen
– Begleitung der Abstimmung mit Netzbetreibern

Planbare Fahrten schaffen die Grundlage für wirtschaftliche Elektromobilität: Erfahren Sie, wie Unternehmen Flotte, Ladeinfrastruktur, Energiebezug und Kostenstruktur sinnvoll verbinden und schrittweise weiterentwickeln.

Der Energiemarkt im Juni 2026 zeigt, wie Wetter, Geopolitik, CO2-Kosten und erneuerbare Einspeisung Strom- und Gaspreise beeinflussen – mit konkreter Einordnung für die Energiebeschaffung.

Elektromobilität für Unternehmen strategisch planen: Der Beitrag zeigt, wie Mobilität, Energieversorgung und Infrastruktur zusammenwirken und fundierte, wirtschaftliche Entscheidungen ermöglichen.