VSME nach EFRAG: Bedeutung, Module und Berichtbeispiel zum VS-Standard
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Stand: 13. August 2026
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Der freiwillige EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung, kurz VS (Voluntary Standard → Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung), soll Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung einen einheitlichen Rahmen für Nachhaltigkeitsinformationen geben. Fachlich baut der VS auf dem von EFRAG entwickelten VSME-Standard auf. Für Unternehmen bedeutet das: Ein VS-Bericht ist freiwillig, kann aber bei ESG-Anfragen von Kunden, Banken, Investoren oder öffentlichen Auftraggebern wirtschaftlich relevant werden.
Kapitelübersicht
Freiwilliger EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS): Was Unternehmen jetzt wissen und vorbereiten sollten
Viele Unternehmen sind nicht unmittelbar zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD verpflichtet. Trotzdem erhalten sie bereits heute ESG-Fragebögen von Kunden, Banken, Versicherungen, Investoren oder öffentlichen Auftraggebern. Gefragt werden häufig Energieverbrauch, CO₂-Emissionen, Klimaziele, Arbeitsbedingungen, Lieferketten und Governance.
Der freiwillige EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung, kurz VS, soll dafür einen einheitlichen und verhältnismäßigen Referenzrahmen schaffen. Er richtet sich an Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung und baut fachlich auf dem von EFRAG entwickelten VSME-Standard auf.
Die wichtigste Botschaft für Unternehmen lautet: Ein VS-Bericht ist freiwillig. Die Fähigkeit, verlässliche Nachhaltigkeitsdaten strukturiert bereitzustellen, wird jedoch zunehmend zu einem wirtschaftlichen Wettbewerbsfaktor.
Unternehmen sollten deshalb nicht erst auf die nächste Anfrage reagieren. Sinnvoller ist es, die vorhandenen Daten jetzt zu ordnen, Verantwortlichkeiten festzulegen und zu entscheiden, welche Berichtstiefe zum eigenen Geschäftsmodell und zu den Erwartungen der Stakeholder passt.
Kurz gesagt: Der VS ersetzt keine CSRD-Berichterstattung. Er kann aber als gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeitsdaten dienen, wiederkehrende ESG-Anfragen vereinfachen und Unternehmen auf Anforderungen aus Kundenbeziehungen, Finanzierung, Ausschreibungen und Lieferketten vorbereiten.
Was ist der freiwillige EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Der VS ist ein freiwilliger EU-Referenzrahmen für Nachhaltigkeitsinformationen von kleineren Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs. Er strukturiert Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung und soll eine konsistente sowie nachvollziehbare Bereitstellung relevanter Informationen erleichtern. Die Europäische Kommission hat den freiwilligen Standard am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen. Nach Angaben der Kommission wurde der Rechtsakt anschließend dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Die Maßnahmen gelten erst nach Abschluss der zweimonatigen Prüfungsfrist; diese kann um weitere zwei Monate verlängert werden.
Der Status darf deshalb nicht als bereits anwendbares Recht dargestellt werden, solange der Rechtsakt nicht abschließend veröffentlicht und anwendbar ist. Den Statushinweis im CMS-Datum und im Artikel vor Veröffentlichung aktualisieren.
Für Unternehmen ist diese Unterscheidung wichtig:
- Freiwillig bedeutet, dass außerhalb einer gesetzlichen Berichtspflicht nicht automatisch ein VS-Bericht erstellt werden muss.
- Wirtschaftlich relevant bedeutet, dass Kunden, Finanzierer oder Auftraggeber dennoch belastbare Nachhaltigkeitsinformationen erwarten können.
- Rechtsnah bedeutet, dass der VS einen europaweit anschlussfähigen Referenzrahmen schafft.
- Nicht gleichbedeutend mit CSRD bedeutet, dass ein VS-Bericht keine Berichterstattung nach den ESRS ersetzt, wenn ein Unternehmen selbst CSRD-pflichtig ist.
VSME und VS: Was ist der Unterschied?
Der VSME ist der von EFRAG entwickelte freiwillige Nachhaltigkeitsstandard für nicht börsennotierte Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen außerhalb des verpflichtenden CSRD-Anwendungsbereichs. Die Europäische Kommission hat den VSME 2025 durch eine Empfehlung unterstützt.
Der VS geht darüber hinaus: Er wird als EU-rechtlich verankerter delegierter Rechtsakt etabliert und soll neben einem freiwilligen Berichtsrahmen auch als Bezugspunkt für den Value-Chain-Cap dienen.
In der Praxis bedeutet das:
- Ein bestehender VSME-Prozess ist eine gute Ausgangsbasis.
- Datenquellen, Berechnungsmethoden und Verantwortlichkeiten können häufig weiterverwendet werden.
- Ein vorhandener VSME-Bericht sollte mit dem finalen VS abgeglichen werden.
- Zu prüfen sind insbesondere Module, Datenpunktkategorien, Schwellenwerte sowie die Funktion des VS als Value-Chain-Cap.
→ Der VSME ist daher nicht überholt. Er liefert vielmehr einen wichtigen fachlichen und praktischen Unterbau für die weitere Entwicklung des freiwilligen EU-Standards.
Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht: Ein Praxisbeispiel aus dem Mittelstand
Das folgende Beispiel ist fiktiv und dient ausschließlich der Veranschaulichung. Es beschreibt eine typische Unternehmenssituation und ist kein Kundenfall von first energy.
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Ausgangslage: Ein Zulieferer erhält eine ESG-Daten-Kundenanfrage
Ein mittelständischer Produktionszulieferer mit rund 180 Beschäftigten beliefert mehrere größere Industrieunternehmen. Das Unternehmen ist selbst nicht zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet. Im Frühjahr erhält es von einem wichtigen Kunden einen umfangreichen Fragebogen mit einer Frist von vier Wochen.
Gefordert werden unter anderem:
- Gesamtenergieverbrauch in MWh,
- Scope-1-Emissionen,
- location-based Scope-2-Emissionen,
- Angaben zu Klimazielen und Energieeffizienz,
- Beschäftigtenzahl und Arbeitsunfällen,
- Informationen zu Umwelt- und Compliance-Richtlinien,
- eine Einordnung von Datenquellen und Berechnungsmethoden.
Der Kunde begründet die Anfrage mit seiner eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Einbindung des Zulieferers in die Wertschöpfungskette. Genau an diesem Punkt stellen sich für den Zulieferer mehrere Fragen: Welche Daten sind notwendig? Welche Informationen liegen bereits vor? Welche Anforderungen beziehen sich auf die CSRD des Kunden? Und welche Angaben kann das Unternehmen belastbar liefern?
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Die typischen Pain Points
Die Energieverbräuche liegen in der Buchhaltung und im Energiemanagement, der Fuhrparkverbrauch in der Verwaltung, Beschäftigtendaten bei HR und Richtlinien im Qualitäts- oder Compliance-Management. Für zwei Standorte werden Verbräuche geschätzt. Außerdem wurden im Vorjahr andere Emissionsfaktoren verwendet als im laufenden Jahr.
Ohne zentrale Datenstruktur drohen:
- unterschiedliche Werte in verschiedenen Fragebögen,
- fehlende Nachweise für Energie- und Emissionsdaten,
- nicht nachvollziehbare Schätzungen,
- unnötige Rückfragen des Kunden,
- hoher Zeitdruck bei jeder neuen Anfrage.
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Der pragmatische Lösungsweg
Das Unternehmen entscheidet sich für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht auf Basis des vorgesehenen Referenzrahmens. Es startet nicht mit einer möglichst umfangreichen Berichterstattung, sondern mit fünf klaren Arbeitsschritten:
- Zweck und Nutzerkreis: Der Bericht soll Kundenanfragen beantworten und zugleich für die interne Energie- und Klimasteuerung nutzbar sein.
- Unternehmensgrenzen: Gesellschaften, Standorte, Berichtszeitraum und Konsolidierungsumfang werden festgelegt.
- Dateninventur: Rechnungen, Zählerstände, Lastgänge, Fuhrparkdaten, HR-Kennzahlen und Richtlinien werden den relevanten Datenpunkten zugeordnet.
- Plausibilisierung: Energieverbräuche werden auf Vollständigkeit, Einheiten, Vorjahresvergleich und Standortabgrenzung geprüft. Schätzungen werden gekennzeichnet.
- Reportingprozess: Für jeden Datenpunkt werden Quelle, Verantwortlicher, Methode, Qualitätsstatus und Freigabe dokumentiert.
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Das Ergebnis
Der Zulieferer verfügt anschließend über eine konsistente ESG-Datenbasis und einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht, der als strukturierte Grundlage für Kunden- und Finanzierungsanfragen dient. Der Bericht beantwortet nicht automatisch jede branchenspezifische oder vertragliche Anfrage. Er reduziert aber den Wiederholungsaufwand, macht Datenlücken sichtbar und verbessert die Verhandlungs- und Auskunftsfähigkeit des Unternehmens.
Zusätzlich erkennt das Unternehmen, dass zwei Standorte besonders hohe Energieverbräuche aufweisen. Aus der Berichterstattung entstehen damit konkrete nächste Schritte: eine vertiefte Energieanalyse, die Prüfung von Effizienzmaßnahmen, eine bessere Verbrauchserfassung und die Priorisierung eines Klimaziels.
Für mittelständische Zulieferer ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht daher nicht nur eine Kommunikationsunterlage. Er kann als Datenpass für wiederkehrende ESG-Daten-Kundenanfragen, als Vorbereitung auf Finanzierungsprozesse und als Steuerungsinstrument für Energie, Kosten und Dekarbonisierung dienen.
Warum „freiwillig“ in der Praxis trotzdem relevant ist
Viele Unternehmen erleben Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht als abstrakte regulatorische Aufgabe, sondern als wiederkehrende operative Anfrage:
„Bitte senden Sie uns bis zum Monatsende Ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen, den Energieverbrauch, Ihre Klimaziele und Angaben zu Arbeitsbedingungen.“
Wenn die Informationen nicht zentral vorliegen, beginnt die Suche häufig bei mehreren Personen und Systemen. Energieverbräuche kommen aus Rechnungen oder dem Energiemanagement, Emissionsdaten aus einer separaten Berechnung, Beschäftigtenzahlen aus HR und Richtlinien aus Compliance oder Einkauf.
Die typischen Folgen sind:
- hoher Abstimmungsaufwand bei jeder neuen Anfrage,
- unterschiedliche Zahlen für Kunden, Banken und interne Berichte,
- unklare Abgrenzungen von Standorten und Gesellschaften,
- fehlende Nachweise für Emissionsfaktoren und Schätzungen,
- unnötige Zeitverluste bei Ausschreibungen und Finanzierungsprozessen,
- Unsicherheit darüber, welche Angaben tatsächlich belastbar sind.
Ein strukturierter VS-Datenbestand kann diese Situation verbessern. Er bündelt wiederkehrende Informationen, dokumentiert Quellen und Methoden und schafft eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für Geschäftsführung, Controlling, Energie, HR, Einkauf und Nachhaltigkeit.
Der Nutzen liegt deshalb nicht nur in einem Bericht. Der eigentliche Wert entsteht durch einen wiederholbaren Prozess, der externe Anfragen beschleunigt und interne Entscheidungen verbessert.
Was bedeutet der Value-Chain-Cap?
Der Value-Chain-Cap ist eine Obergrenze für Nachhaltigkeitsdaten und soll Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung vor unverhältnismäßigen CSRD-bezogenen Datenanforderungen aus der Wertschöpfungskette schützen.
Vereinfacht gesagt: Ein CSRD-pflichtiges Unternehmen soll von einem geschützten Geschäftspartner nicht beliebig viele Nachhaltigkeitsinformationen verlangen können, wenn diese Anfrage ausschließlich aus der eigenen CSRD-Berichterstattung abgeleitet wird. Verpflichtend anforderbar sind nur die Angaben, die innerhalb des vorgesehenen Rahmens als notwendig eingeordnet sind.
Für Unternehmen ist dabei eine wichtige Abgrenzung erforderlich:
- Der Cap ist keine allgemeine Antwort auf jede ESG-Anfrage.
- Er betrifft CSRD-bezogene Pflichtanforderungen innerhalb der Wertschöpfungskette.
- Vertragliche Vereinbarungen, andere gesetzliche Pflichten und branchenspezifische Anforderungen können weiterhin relevant sein.
- Freiwillige Zusatzinformationen können weiterhin bereitgestellt werden, wenn das Unternehmen dies möchte.
Bei einer Anfrage sollte geprüft werden, welchem Zweck sie dient und auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht.
Für Lieferanten kann ein VS-Bericht daher doppelt nützlich sein: Er schafft einerseits eine strukturierte Antwortbasis und hilft andererseits dabei, zwischen notwendigen, freiwilligen und möglicherweise außerhalb des Value-Chain-Caps liegenden Anforderungen zu unterscheiden.
Wie ist der VS aufgebaut?
Der am 3. Juli 2026 angenommene delegierte Rechtsakt sieht einen modularen Aufbau vor. Das Basismodul B1 bis B11 bildet die Grundlage. Das umfassende Modul C1 bis C9 ergänzt vertiefende Angaben und setzt die Nutzung des Basismoduls voraus.
Der genaue Umfang hängt vom gewählten Modul, der Größe des Unternehmens, den konkreten Umständen und der Relevanz einzelner Themen ab. Die Angaben werden im Standard nach Kategorien eingeordnet, insbesondere in:
- notwendig: bei Anwendung des jeweiligen Moduls zu berichten,
- notwendig bei Zutreffen: nur bei bestimmten Voraussetzungen relevant,
- freiwillig: ergänzende Informationen außerhalb des notwendigen Umfangs,
- Branchenangaben: zusätzliche Informationen, die für das Geschäftsmodell wesentlich sein können.
Das Basismodul umfasst unter anderem allgemeine Unternehmensangaben sowie ausgewählte Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Das umfassende Modul kann beispielsweise zusätzliche Angaben zu Strategie, Nachhaltigkeitszielen, Übergangsplanung, Klimarisiken, Arbeitskräften, Menschenrechten und Governance enthalten.
Für die Modulwahl sollte nicht die maximal mögliche Berichtstiefe ausschlaggebend sein. Entscheidend ist der konkrete Zweck:
- Für einen ersten Kundenfragebogen kann das Basismodul ausreichen.
- Für wiederkehrende Finanzierungs- oder Investorenanfragen kann das umfassende Modul sinnvoll sein.
- Für eine Klimastrategie sollte der Bericht mit Maßnahmen, Zielen und Managementprozessen verbunden werden.
- Für eine Unternehmensgruppe muss zusätzlich die Konsolidierung und Datenabgrenzung geklärt werden.
Welche Energie- und Emissionsdaten sind besonders wichtig?
Für viele Unternehmen ist der Energie- und Klimabereich der sinnvollste Einstieg, weil sich hier Kosten, operative Steuerung und Nachhaltigkeitsanforderungen unmittelbar überschneiden.
Nach dem am 3. Juli 2026 angenommenen delegierten Rechtsakt sind für Unternehmen mit 11 bis 1.000 Beschäftigten im Basismodul unter anderem der Gesamtenergieverbrauch in Megawattstunden sowie Scope-1- und location-based Scope-2-Emissionen als notwendige Angaben vorgesehen. Maßgeblich sind die finalen Angaben in den Anhängen des im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakts.
Mindestens sollten Unternehmen erfassen:
- Strombezug,
- Erdgas und sonstige Brennstoffe,
- Wärme und Dampf,
- Kälte,
- Kraftstoffe des Fuhrparks,
- selbst erzeugte Energie,
- Verbrauchs- und Emissionsdaten je Standort, soweit verfügbar.
Eine belastbare Datenstruktur sollte nicht nur eine Jahressumme enthalten. Für jeden Datenpunkt sollten mindestens Einheit, Zeitraum, Standort, Quelle, Verantwortlicher, Berechnungsmethode und Qualitätsstatus dokumentiert werden.
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Scope 1: direkte Emissionen
Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen. Typische Beispiele sind:
- stationäre Verbrennung in Heizungs- oder Prozessanlagen,
- eigene Fahrzeuge und Fuhrparks,
- Produktions- und Kälteanlagen,
- weitere kontrollierte Emissionsquellen.
Der Wert wird in Tonnen CO₂-Äquivalenten ausgewiesen. Wichtig sind eine nachvollziehbare Systemgrenze, passende Emissionsfaktoren und die Dokumentation von Schätzungen.
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Scope 2: eingekaufte Energie
Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus eingekauftem Strom, Wärme, Dampf und Kälte. Der VS sieht nach der aktuellen Fassung insbesondere location-based Scope-2-Emissionen vor.
Grünstromverträge, Herkunftsnachweise oder Angaben zum Strommix können ergänzende Informationen sein. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch die location-based Kennzahl. Unternehmen sollten deshalb Stromverbrauch, Liefervertrag, Standort und verwendeten Emissionsfaktor sauber voneinander trennen.
bald verfügbar
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Scope 3: gezielt und wesentlich prüfen
Scope 3 ist keine allgemeine Pflichtangabe im Basismodul. Trotzdem kann die Prüfung wesentlicher Scope-3-Kategorien fachlich und wirtschaftlich sinnvoll sein, beispielsweise bei:
- eingekauften Gütern und Dienstleistungen,
- Kapitalgütern,
- brennstoff- und energiebezogenen Emissionen,
- vorgelagerten Transporten,
- Geschäftsreisen und Pendelwegen,
- Abfällen,
- nachgelagerten Transporten oder der Nutzungsphase von Produkten.
Die richtige Frage lautet nicht: „Können wir alles berechnen?“ Sie lautet: Welche Emissionsquellen sind für unser Geschäftsmodell, unsere Kunden, unsere Klimaziele und unsere Wertschöpfungskette wesentlich?
bald verfügbar
Datenqualität vor Scheingenauigkeit
Glaubwürdige Klimadaten brauchen nicht zwingend eine perfekte Datenlage. Sie brauchen eine transparente Datenlage.
Unternehmen sollten deshalb dokumentieren:
- welche Originaldaten vorliegen,
- welche Werte geschätzt wurden,
- welche Emissionsfaktoren verwendet wurden,
- welche Standorte und Gesellschaften abgegrenzt sind,
- welche Einheiten und Umrechnungen zum Einsatz kommen,
- welche Datenlücken bis zum nächsten Berichtsjahr geschlossen werden sollen.
Typische Fehler entstehen durch unvollständige Standortlisten, doppelt erfasste Verbräuche, uneinheitliche Einheiten, veraltete Emissionsfaktoren oder fehlende Rechnungs- und Zählernachweise. Ein plausibilisierter Schätzwert ist besser als eine scheinbar exakte Zahl ohne nachvollziehbare Grundlage.
Welche sozialen und Governance-Daten gehören dazu?
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein reines Energie- oder Klimathema. Je nach Modul und Relevanz können auch soziale und Governance-Informationen erforderlich oder sinnvoll sein.
Mögliche Themen sind:
- Beschäftigtenzahl und Vertragsarten,
- Geschlechterverteilung,
- Arbeitsunfälle und Arbeitsschutz,
- Mindestlohn und Tarifbindung,
- Weiterbildung,
- Menschenrechte und Lieferkettenrisiken,
- Richtlinien und Verantwortlichkeiten,
- Compliance und Geschäftsverhalten,
- Umgang mit Beschwerden und Vorfällen.
Diese Informationen liegen oft nicht in einer Nachhaltigkeitsabteilung. Sie verteilen sich auf HR, Arbeitsschutz, Einkauf, Compliance, Geschäftsführung und einzelne Standorte. Deshalb sollte der VS-Prozess frühzeitig als interdisziplinärer Datenprozess organisiert werden.
Eine einfache Rollenmatrix beantwortet dabei vier Fragen:
- Wer liefert den Datenpunkt?
- Wer prüft ihn fachlich?
- Wer gibt ihn frei?
- Wo wird die Quelle dauerhaft dokumentiert?
Wie starten Unternehmen mit dem VS?
Der Einstieg sollte nicht mit dem Schreiben eines Berichts beginnen. Besser ist ein strukturierter Kurzcheck, der Zweck, Umfang, Datenlage und Verantwortlichkeiten klärt.
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Anlass und Nutzerkreis klären
Geht es um eine Kundenanfrage, Finanzierung, Ausschreibung, interne Steuerung, eine Klimastrategie oder eine Kombination daraus? Der Anlass bestimmt, welche Informationen zuerst benötigt werden.
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CSRD-Status und Unternehmensgrenzen prüfen
Vor der Modulwahl sollte geklärt werden, ob das Unternehmen selbst außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung liegt, welche Gesellschaften und Standorte einbezogen werden und ob einzeln oder konsolidiert berichtet werden soll.
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Modul und Berichtstiefe festlegen
Nicht jedes Unternehmen braucht sofort den umfassenden Umfang. Ein schlanker, sauber dokumentierter Start ist häufig wirkungsvoller als ein überdimensioniertes Projekt ohne belastbare Datenbasis.
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Dateninventur und Gap-Analyse durchführen
Vorhandene Informationen werden systematisch den vorgesehenen Datenpunkten zugeordnet. Dabei werden Datenlücken, Doppelungen, fehlende Nachweise und unklare Zuständigkeiten sichtbar.
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Kennzahlen plausibilisieren und Prozess einrichten
Zum Abschluss werden die Kennzahlen geprüft, Quellen und Annahmen dokumentiert und ein wiederholbarer Prozess für das nächste Berichtsjahr eingerichtet.
Für einen ersten belastbaren Bericht sind je nach Datenreife, Unternehmensgröße und Standortstruktur häufig sechs bis zwölf Wochen realistisch. Das ist eine praktische Erfahrungsgröße, keine gesetzliche Frist. Mehr Zeit kann erforderlich sein, wenn mehrere Gesellschaften, viele Standorte, fehlende Verbrauchsdaten oder ein umfassendes Scope-3-Screening einbezogen werden.
Welche Unterlagen sollten Unternehmen vorbereiten?
Für einen effizienten Start empfiehlt sich eine zentrale Unterlagenliste. Dazu gehören insbesondere:
- Organigramm und Gesellschaftsstruktur,
- Standortliste und Flächenübersicht,
- Energie- und Fuhrparkrechnungen,
- Zählerstände und Lastgänge,
- Brennstoff- und Wärmeverbräuche,
- bestehende Emissionsberechnungen,
- verwendete Emissionsfaktoren,
- HR- und Arbeitsschutzkennzahlen,
- Abfall- und Wasserdaten,
- Zertifikate und Managementsysteme,
- relevante Richtlinien und Compliance-Unterlagen,
- bestehende Klimaziele und Maßnahmenlisten,
- Kundenfragebögen und Anforderungen von Banken oder Auftraggebern.
Für jeden Datenpunkt sollte die zentrale Datenstruktur mindestens folgende Felder enthalten:
Datenfeld | Zweck | Kennzahl | Eindeutige Bezeichnung des Datenpunkts |
|---|---|
Einheit | Zum Beispiel MWh, t CO₂e oder Anzahl Beschäftigte |
Zeitraum | Berichtsjahr und gegebenenfalls Erhebungsintervall |
Abgrenzung | Standort, Gesellschaft, Fuhrpark oder Unternehmensgruppe |
Quelle | Rechnung, Zähler, HR-System, Richtlinie oder Berechnung |
Verantwortlicher | Zuständige Person oder Funktion |
Methode | Erhebung, Berechnung oder Schätzung |
Qualitätsstatus | Originaldaten, plausibilisiert, geschätzt oder Datenlücke |
Freigabe | Interne Prüfung und Freigabestatus |
→ So wird aus einem einmaligen Bericht ein belastbarer und wiederholbarer Reportingprozess.
Häufige Fehler bei freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattung
1/6 - Freiwillig mit folgenlos verwechseln
Ein VS-Bericht ist nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem können Nachhaltigkeitsdaten für Kundenbeziehungen, Finanzierung, Ausschreibungen und Lieferketten relevant sein.
2/6 - VSME, VS, CSRD und ESRS vermischen
Der VSME ist der fachliche Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen von nicht börsennotierten KMU außerhalb der CSRD-Pflicht. Der VS wird als EU-rechtlicher Standard für freiwillige Nutzung etabliert. Die ESRS gelten für Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen. Diese Rollen sollten im Artikel und in der Unternehmenskommunikation klar getrennt werden.
3/6 - Zu früh mit dem Berichtsschreiben beginnen
Ohne Dateninventur entstehen später Widersprüche, Nachfragen und Korrekturschleifen. Der erste Arbeitsschritt sollte die Abgrenzung und Datenqualität sein.
4/6 - Scope-2-Daten nicht sauber trennen
Stromverbrauch, location-based Emissionen, Marktinstrumente und Herkunftsnachweise sind unterschiedliche Informationen. Sie sollten nicht in einer einzigen Kennzahl vermischt werden.
5/6 - Scheingenauigkeit erzeugen
Schätzungen sind zulässig und in der Praxis manchmal notwendig. Sie sollten aber als Schätzung gekennzeichnet und mit einer Verbesserungsmaßnahme verbunden werden.
6/6 - Unbelegte Umweltversprechen verwenden
Aussagen wie „klimaneutral“, „emissionsfrei“ oder „vollständig CSRD-konform“ sollten nur verwendet werden, wenn Reichweite, Methode, Zeitraum und Nachweise eindeutig belegt sind.
Vom Nachhaltigkeitsbericht zur Unternehmenssteuerung
Ein VS-Bericht dokumentiert einen Datenstand. Sein größerer Nutzen entsteht, wenn die Daten auch für Managemententscheidungen verwendet werden.
Aus einem strukturierten Datenbestand lassen sich beispielsweise folgende Fragen beantworten:
- Welche Standorte verursachen die höchsten Energieverbräuche?
- Welche Emissionsquellen sind für Kosten und Klimawirkung besonders relevant?
- Wo fehlen belastbare Daten?
- Welche Effizienzmaßnahmen haben die beste Wirtschaftlichkeit?
- Welche Beschaffungsentscheidungen beeinflussen Preisrisiko und Emissionen?
- Welche Maßnahmen tragen zu einem Klimaziel oder Transformationsplan bei?
- Welche Informationen können künftig standardisiert an Kunden und Banken übermittelt werden?
Gerade für mittelständische Unternehmen ist diese Verbindung entscheidend. Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte nicht als paralleles Dokument neben Energiecontrolling, Beschaffung und Unternehmensplanung entstehen. Sie sollte auf vorhandenen Steuerungsprozessen aufbauen und diese sinnvoll verbinden.
Wie first energy Unternehmen bei der VS-Umsetzung unterstützt
first energy unterstützt Unternehmen dabei, aus verteilten Informationen eine belastbare Datenbasis und einen umsetzbaren Nachhaltigkeitsprozess zu entwickeln.
Dabei verbinden wir Energie- und Beschaffungskompetenz mit Klimabilanzierung, Nachhaltigkeitsstrategie und regulatorischem Know-how. Im Mittelpunkt steht nicht nur die Erstellung eines Dokuments, sondern die Frage, wie Nachhaltigkeitsdaten im Unternehmen verlässlich erhoben, geprüft und für Entscheidungen genutzt werden können.
Unsere Unterstützung kann je nach Ausgangslage folgende Bausteine umfassen:
- Klärung des Anlasses, Stakeholderkreises und gewünschten Nutzens,
- Einordnung von CSRD, VSME und VS,
- Prüfung der Unternehmens- und Standortgrenzen,
- Auswahl des passenden Moduls und der angemessenen Berichtstiefe,
- Dateninventur und Gap-Analyse,
- Erfassung und Plausibilisierung von Energieverbräuchen,
- Bilanzierung von Scope 1 und location-based Scope 2,
- gezieltes Screening wesentlicher Scope-3-Kategorien,
- Abstimmung mit HR, Einkauf, Controlling, Facility Management und Geschäftsführung,
- Dokumentation von Quellen, Annahmen, Emissionsfaktoren und Datenlücken,
- VS-konforme Strukturierung der Nachhaltigkeitsinformationen,
- Entwicklung eines priorisierten Maßnahmenplans,
- Aufbau eines wiederholbaren Reporting- und Freigabeprozesses.
Die Customer Journey mit first energy
Nachhaltigkeitsanforderungen wirken auf viele Unternehmen zunächst komplex: Standards, Datenpunkte und Berichtspflichten treffen auf unterschiedliche Verantwortlichkeiten und teils lückenhafte Informationslagen. Deshalb beginnt die Zusammenarbeit mit first energy nicht mit einem fertigen Bericht, sondern mit einer klaren Einordnung der Ausgangssituation.
Gemeinsam entwickeln wir Schritt für Schritt eine belastbare Datenbasis, schaffen Transparenz über Handlungsbedarfe und richten einen Prozess ein, der auch über das aktuelle Berichtsjahr hinaus effizient nutzbar bleibt.
Orientierung
In einem Erstgespräch klären wir, welche Anfrage oder welches Ziel den Handlungsbedarf auslöst.
Einordnung
Wir prüfen, welcher Standard, welches Modul und welcher Datenumfang für das Unternehmen sinnvoll sind.
Datenbasis
Wir führen Energie-, Emissions-, Sozial- und Governance-Informationen zusammen und machen Lücken transparent.
Umsetzung
Wir plausibilisieren die Kennzahlen, dokumentieren Methoden und strukturieren die Informationen für Bericht, Kundenanfrage, Finanzierung oder Ausschreibung.
Weiterentwicklung
Wir leiten Maßnahmen ab und richten einen Prozess ein, mit dem das Unternehmen im nächsten Berichtsjahr effizienter und belastbarer arbeiten kann.
→ Sie erhalten damit nicht nur einen Bericht, sondern Klarheit darüber, welche Daten belastbar sind, wo Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind.
Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen
Sie erhalten bereits Nachhaltigkeitsfragebögen von Kunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern? Oder möchten Sie Ihre Energie- und Emissionsdaten strukturiert aufbauen, bevor die nächste Anfrage kommt?
Sprechen Sie mit first energy über Ihre Ausgangslage. In einem Erstgespräch klären wir, ob der VS für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, welche Daten bereits vorhanden sind und wie ein pragmatischer Umsetzungsweg aussehen kann.
Quellen & Statushinweis
Statushinweis: Der Beitrag basiert auf dem Rechtsstand vom 13. August 2026.
FAQ - Schnelleinblick in das Thema VS und VSME
1) Was ist der freiwillige EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Der VS ist ein freiwilliger EU-Referenzrahmen für Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung. Er strukturiert Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten und soll wiederkehrende Anfragen von Kunden, Banken und anderen Stakeholdern vereinfachen.
2) Ist der VS bereits in Kraft?
Stand 13. August 2026 hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt am 3. Juli 2026 angenommen. Die Maßnahme wurde anschließend dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Sie gilt erst nach Abschluss der Prüfungsfrist und der weiteren rechtlichen Schritte. Der Status ist vor Veröffentlichung anhand der offiziellen EU-Quellen zu aktualisieren.
3) Ist ein VS-Bericht verpflichtend?
Nein. Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung müssen nicht automatisch nach dem VS berichten. Der Standard kann trotzdem wirtschaftlich relevant sein, wenn Kunden, Banken, Investoren, Versicherer oder öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeitsinformationen verlangen.
4) Was ist der Unterschied zwischen VSME und VS?
Der VSME ist der von EFRAG entwickelte freiwillige Standard für nicht börsennotierte KMU außerhalb der CSRD-Pflicht. Der VS baut fachlich darauf auf und soll als delegierter EU-Rechtsakt zusätzlich den Rahmen für den Value-Chain-Cap bilden.
5) Für welche Unternehmen ist der VS besonders relevant?
Besonders relevant ist der VS für Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht, die regelmäßig ESG-Fragebögen erhalten, Zulieferer größerer Unternehmen sind, Finanzierung benötigen, an Ausschreibungen teilnehmen oder Energie-, Klimaschutz- und Transformationsziele verfolgen.
6) Was bedeutet der Value-Chain-Cap?
Der Value-Chain-Cap begrenzt bestimmte CSRD-bezogene Pflichtanfragen an geschützte Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette. Er bedeutet nicht, dass jede Nachhaltigkeitsanfrage unzulässig ist. Vertragliche, gesetzliche und branchenspezifische Anforderungen müssen weiterhin separat geprüft werden.
7) Welche Energie- und Emissionsdaten sind vorgesehen?
Für Unternehmen mit 11 bis 1.000 Beschäftigten sind nach dem am 3. Juli 2026 angenommenen delegierten Rechtsakt unter anderem der Gesamtenergieverbrauch in MWh sowie Scope-1- und location-based Scope-2-Emissionen im Basismodul als notwendige Angaben vorgesehen. Maßgeblich sind die Anhänge des im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakts.
8) Sind Scope-3-Emissionen verpflichtend?
Scope 3 ist keine allgemeine Pflichtangabe im Basismodul. Wesentliche Scope-3-Kategorien können dennoch sinnvoll sein, wenn sie für das Geschäftsmodell, Kundenanforderungen, die Wertschöpfungskette oder eigene Klimaziele relevant sind.
9) Braucht ein VS-Bericht eine externe Prüfung oder Zertifizierung?
Eine externe Prüfung oder Zertifizierung ist für den freiwilligen VS-Bericht nicht allgemein vorgeschrieben. Für eine belastbare externe Kommunikation bleiben nachvollziehbare Datenquellen, dokumentierte Methoden, interne Plausibilisierung und klare Freigaben wichtig.
10) Was passiert, wenn Daten fehlen?
Fehlende Daten sind kein Grund, nicht zu beginnen. Sie sollten transparent als Datenlücke oder Schätzung ausgewiesen werden. Gleichzeitig sollten Verantwortliche, Datenquellen und ein konkreter Verbesserungsplan festgelegt werden.
11) Kann ein bestehender VSME-Bericht weiterverwendet werden?
Ja. Ein vorhandener VSME-Bericht liefert häufig nutzbare Daten, Strukturen und Prozesse. Vor einer Nutzung als VS-Bericht sollte jedoch ein Delta-Check gegen die finale Fassung, die Module, Datenpunktkategorien und den Value-Chain-Cap durchgeführt werden.
12) Wie lange dauert die Erstellung eines VS-Berichts?
Die Dauer hängt von Datenreife, Standorten, Gesellschaftsstruktur, Modulwahl und Scope-3-Relevanz ab. Für einen ersten belastbaren Bericht sind in vielen Projekten etwa sechs bis zwölf Wochen realistisch. Diese Angabe ist eine praktische Orientierung und keine gesetzliche Frist.
13) Wie unterstützt first energy bei der VS-Umsetzung?
first energy unterstützt bei Relevanzprüfung, Modulwahl, Dateninventur, Gap-Analyse, Energie- und Emissionsbilanzierung, Plausibilisierung, VS-konformer Strukturierung, Maßnahmenplanung und dem Aufbau eines wiederholbaren Reportingprozesses.
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