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Steuern und Abgaben

Erdgaspreise - eine Übersicht der aktuellen gültigen Steuern, Abgaben & Umlagen

Abgaben Erdgas 2025

Um Ihnen eine bessere Planungsgrundlage für Ihr Unternehmen zu bieten, stellen wir Ihnen hier umfassende Informationen zu den steuerlichen Belastungen Ihres Energieverbrauchs zur Verfügung.

Zum Jahresbeginn 2025 werden die vom Staat festgelegten Steuern und Abgaben für Strom- und Erdgaslieferungen erneut angepasst. Die Belastung durch Abgaben und Umlagen beim Strom steigt im Vergleich zum Vorjahr wesentlich an. Auch der Erdgaspreis wird in 2025 durch eine ansteigende CO2-Bepreisung zusätzlich belastet. Alle Einzelheiten zu den Steuern, Abgaben und Umlagen in 2025 erfahren Sie hier.

Die steigenden Kosten für Energie betreffen viele Unternehmen und Haushalte. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die kommenden Änderungen zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir bieten Ihnen detaillierte Einblicke in die verschiedenen Steuern und Abgaben, die auf Strom und Erdgas erhoben werden, sowie deren Auswirkungen auf Ihre Energiekosten.

Besonders hervorzuheben sind die Abgaben für Erdgas im Jahr 2025, die durch die CO2-Bepreisung und die Erdgasspeicherumlage erheblich ansteigen werden. Diese zusätzlichen Kosten sollten bei der Budgetplanung berücksichtigt werden, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Balkengrafik zur Übersicht der Entwicklung der Steuern und Abgaben Erdgas für das produzierende Gewerbe 2021-2025
Balkendiagramm zur Entwicklung der Steuern und Abgaben Erdgas 2021-2025
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Liwia Sommer

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Was sind Steuern und Abgaben im Erdgas?

Steuern und Abgaben - Entwicklung der Energiesteuer Gas 2021-2025
Energiesteuer Erdgas

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Bezug von Erdgas erhoben wird. Sie zielt darauf ab, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu besteuern und umweltfreundlichere Energiequellen zu fördern. Es gibt Ausnahmen und Ermäßigungen, beispielsweise für bestimmte industrielle Anwendungen oder für Unternehmen, die energieeffiziente Technologien einsetzen. Die Einnahmen fließen in den Staatshaushalt zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.

Bis Ende 2023 hatten energieintensive Unternehmen die Möglichkeit, über §55 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) einen sogenannten Spitzenausgleich zu beantragen, wodurch sie bis zu 90 % der Energiesteuer erstattet bekommen konnten. Diese Regelungen liefen jedoch zum 01.01.2024 aus und wurden nicht verlängert.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben aber wie bisher die Möglichkeit die Rückerstattung der Energiesteuer der Energieträger Erdgas, Öl und Flüssiggas über den § 54 EnergieStG zu beantragen. Hierzu muss der Antrag beim zuständigen Hauptzollamt bis spätestens zum 31. Dezember eines Jahres rückwirkend für das Vorjahr eingereicht werden.

Entwicklung der Erdgasspeicherumlage2023-2025
Erdgasspeicherumlage

In Folge des Russland-Ukraine Kriegs wurde die Gasspeicherumlage eingeführt, die zur Deckung der Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung von Gasspeichern erhoben wird. Sie soll sicherstellen, dass ausreichend Speicherkapazitäten vorhanden sind, um die Versorgungssicherheit mit Erdgas zu gewährleisten, insbesondere bei hoher Nachfrage oder Lieferengpässen. Die Umlage wird auf alle Gasverbraucher umgelegt.

Tabelle zur Entwicklung CO2 Bepreisung Erdgas 2021-2025
CO2 -Bepreisung Erdgas

Die CO₂-Bepreisung in Deutschland wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Ziel ist es, durch finanzielle Anreize den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas in Verkehr bringen, müssen dafür Emissionszertifikate erwerben.

Der CO₂-Preis wird schrittweise erhöht:

  • Von 2021 bis 2025 gibt es Festpreise, um Planungssicherheit zu gewährleisten:
      • 2021: 25 €/Tonne CO₂
      • 2022: 30 €/Tonne CO₂
      • 2023: 30 €/Tonne CO₂
      • 2024: 45 €/Tonne CO₂
      • 2025: 55 €/Tonne CO₂
  • Ab 2026 wird ein Preiskorridor (zwischen 55 € und 65 €/Tonne) eingeführt, wobei der Preis über Auktionen ermittelt wird.

Das Gesetz betrifft den Verkehrs- und Wärmesektor, während große Industrieanlagen und Kraftwerke weiterhin dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung fließen in Klimaschutzmaßnahmen und sollen Bürger durch Entlastungen wie die Senkung der EEG-Umlage unterstützen.

Die Einführung der CO₂-Bepreisung führt zu höheren Preisen für Heiz- und Kraftstoffe, wodurch Verbraucher zu klimafreundlicheren Alternativen motiviert werden sollen.

Steuern und Abgaben - Tabelle zur Entwicklung Erdgas Bilanzierungsumlage
Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage ist eine Abgabe, die dazu dient, die Kosten für die Bilanzierung von Gaslieferungen auszugleichen. Sie wird erhoben, um sicherzustellen, dass die Netzbetreiber die Differenz, zwischen der tatsächlich eingespeisten und der verbrauchten Gasmenge ausgleichen können. (Regel- und Ausgleichsenergie) Diese Umlage trägt dazu bei, die Stabilität und Effizienz des Gasnetzes zu gewährleisten und wird auf alle Gaskunden umgelegt, um die Kosten für den Ausgleich von Ungleichgewichten in der Gasversorgung zu decken.

Tabelle zur Übersicht der Konzessionsabgaben für Gas 2025
Konzessionsabgabe Erdgas

Die Konzessionsabgabe sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden zahlen müssen, um öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Abgabe wird in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und umfasst zwei Bemessungsgruppen – Tarif- und Sondervertragskunden.

Konzessionsabgabenrechtlich werden bei Stromlieferungen als Sondervertragskunden ausschließlich Stromkunden (Letztverbraucher) betrachtet, die einen Jahresverbrauch von über 30.000 kWh pro Abnahmestelle aufweisen und in einem Kalenderjahr mindestens zweimal eine monatliche Höchstleistung von mehr als 30 kW erreichen.

Abnahmestellen die diese Anforderungen nicht erfüllen oder die auf Grundlage der § 36 (Grundversorgung) und § 38 ( Ersatzversorgung) EnWG versorgt werden fallen im Sinne der KAV unter die Kategorie Tarifkunden und werden entsprechend der Einwohnerzahl Ihres Standortes berechnet.

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