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Konjunkturpaket deckelt EEG-Umlage 2021 und 2022

EEG-Umlage-2021

Die EEG-Umlage wurde als tickende Zeitbombe bezeichnet und von einem bevorstehenden Rekordanstieg der EEG-Umlage auf bis zu 8,25 Cent wurde berichtet. Nun kommt alles anders!

Das neue Konjunkturpaket der Bundesregierung wurde gestern Abend beschlossen. Es sieht eine Deckelung der EEG-Umlage vor. 2021 soll die EEG-Umlage demnach 6,5 Cent per kWh und 6 Cent im Jahr 2022 betragen. Die Maßnahme kostet den Bund 11 Mrd. Euro. Die Bundesregierung hat nun damit auf den erwarteten Anstieg der Umlage reagiert. Für den Strompreis in den nächsten zwei Jahren wird das nun einen Unterschied machen, denn die EEG-Umlage ist der größte Kostenblock bei den Steuern und Abgaben. Wie sich die anderen Steuern und Abgaben entwickeln wird sich wahrscheinlich wie jedes Jahr im Oktober abzeichnen.

Was bleibt: Stromkostenintensive Unternehmen können wieder die Reduzierung der EEG-Umlage beantragen. Die Frist für das Antragsjahr 2020 ist der 30.06.2020. Der Antrag muss fristgerecht über das ELAN-K2-Portal gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns an!

Normalerweise müssen alle Unterlagen ebenfalls bis zum 30.6 vorliegen. Corona bedingt können die im Antragsjahr fristrelevanten Unterlagen (Wirtschaftsprüfertestat und das Zertifikat gemäß § 64 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 EEG 2017) bis zum 30.11.2020 nachgereicht werden. 

Sie wissen nicht, ob eine EEG-Reduzierung für Sie in Frage kommt? Ob Sie antragsberechtigt sind? Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Antwort.

Eva Kohlhausen

Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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