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CSRD-Beratung: Herausforderungen meistern und Nachhaltigkeit umsetzen

Die neue EU-weite Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen offenzulegen und fördert Transparenz und Verantwortung in Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfragen. In Deutschland betrifft diese Berichtspflicht etwa 15.000 Unternehmen.

Die CSRD Implementierung  kann überwältigend wirken – mit komplexen Anforderungen, neuen Kennzahlen und strukturellen Anpassungen. Wir verstehen diese Unsicherheiten und  bieten Ihnen nicht nur strategische  CSRD-Beratung, sondern begleiten Sie mit maßgeschneiderter Expertise – von einer ganzheitlichen Betreuung bis hin zu punktgenauen Lösungen.

first energy unterstützt Sie umfassend bei der Umsetzung der CSRD-Richtlinie – von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über die Gap-Analyse bis hin zur Entwicklung und Implementierung der CSRD.

Unser hochqualifiziertes Team verfügt über umfassende Expertise in diesem Bereich und unterstützt Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.

CSRD-Implementierung: Effiziente Strategien für eine nachhaltige Berichterstattung

Eine zentrale Aufgabe im Prozess der CSRD-Implementierung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen bewertet werden. Wir identifizieren mit Ihnen die relevanten Themen und Stakeholder und schaffen eine solide Basis für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erarbeitung und Implementierung von KPIs, um die Berichterstattung präzise, messbar und transparent zu gestalten. Auch beim Datenmanagement unterstützen wir Sie, klare Strukturen für die Datenqualität entlang der Wertschöpfungskette zu entwickeln.

Für viele Unternehmen sind Ressourcenknappheit und der hohe Aufwand eine Herausforderung. Deshalb legen wir im ersten Jahr ein belastbares Grundgerüst für die CSRD-Anforderungen, das in den Folgejahren den Aufwand deutlich reduziert.

Wir sorgen dafür, dass Nachhaltigkeit strategisch integriert wird und die regulatorischen Vorgaben präzise und rechtskonform erfüllt werden. Unser Ansatz gibt Ihnen Sicherheit und schafft die Grundlage für eine effiziente, zukunftssichere Berichterstattung.

Mit unserer Expertise in CSRD-Beratung und Wirtschaftsprüfung begleiten wir Sie bei der effizienten Umsetzung der CSRD-Anforderungen.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und unterstützen Sie bei Ihrer Nachhaltigkeits-Transformation. Eine enge Zusammenarbeit und der Wissensaustausch mit unserem Netzwerk aus Experten. 

GRBV - Referenz zur CSRD-Beratung
MHI Gruppe Kundenstimme zur CSRD Implementierung
Kundenstimme Leifheit AG zur CSRD-Beratung
Limbach Gruppe Kundenstimme zur CSRD-Implementierung
Kundenstimme Dorfner Gruppe zur CSRD-Beratung

Kontaktdaten - Erstgespräch CSRD-Beratung

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit Frau Liwia Sommer

Liwia Sommer | sommer@first-energy.net | +49 5605 93928 10

Kontaktaten Liwia Sommer zur CSRD-Beratung für Ihr Unternehmen

Unsere Module für Ihre CSRD-Implementierung

Grafik zur CSRD-Implementierung, die die sieben Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veranschaulicht.

Unser Bera­tungs­um­fang: Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung sta­te­gisch angehen

Unser CSRD-Beratung deckt alle Inhalte für eine ganzheitliche Berichterstattung ab und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen umfassend und bedarfsorientiert unterstützt wird. Wir bieten Ihnen einen kompakten Überblick über die Anforderungen der CSRD und ihre Bedeutung für Ihr Unternehmen.

In interaktiven Workshops erarbeiten wir die relevanten Themen, individuell auf Ihre Branche und Bedürfnisse zugeschnitten. Durch eine Gap-Analyse ermitteln wir die Lücken zwischen Ihrem aktuellen Status und den Anforderungen der CSRD und erstellen eine klare Implementierungsroadmap.

Wir vertiefen uns in die zentralen Leistungsindikatoren (KPIs) und bieten spezialisierte Beratung zur Umsetzung der klimabezogenen Anforderungen der ESRS-Standards sowie zur Implementierung sozialer und Governance-bezogener Standards.

Unsere Unterstützung umfasst die Erstellung und Optimierung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte, technische Hilfe bei der Einführung und Pflege von Systemen sowie die Prüfung Ihrer Berichte auf Konformität, Verständlichkeit und Qualität. So stellen wir sicher, dass Sie sicher auftreten und Ihre Nachhaltigkeitsziele erfolgreich umsetzen können.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Schlüssel zur transparenten ESG-Berichterstattung im Rahmen der CSRD

Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das Kernelement eines jeden CSRD-Berichts und spielt auch eine zentrale Rolle in der CSRD-Beratung.

Dabei wird analysiert, welchen Impact Ihr Unternehmen aus ökologischer, sozialer und Governance-Perspektive (ESG) auf sein Umfeld hat und wie sich Umwelteinflüsse auf Ihr Unternehmen, Ihre Business Performance und die Entwicklungsperspektiven auswirken. So erhalten alle Stakeholder ein klares Verständnis davon, wo Ihr Unternehmen im Hinblick auf seine ESG- und Nachhaltigkeitsleistung steht.

Diese beiden Perspektiven vereinen sich zu einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die es allen Stakeholdern ermöglicht, einen präzisen Überblick über die ESG-Leistung Ihres Unternehmens zu erhalten. Jeder themenspezifische Europäische Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) im Bericht basiert auf dieser Analyse. Daher ist es entscheidend, diese Analyse korrekt und umfassend durchzuführen.

Unser Experten-Team für Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Ihr Unternehmen unter zwei Gesichtspunkten analysieren:

Visualisierung der CSRD-Implementierung mit Fokus auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse zur Bewertung finanzieller und nicht-finanzieller Auswirkungen

Impact Materiality (Inside-Out-Perspektive)

Dabei betrachten wir sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Gesellschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dieser Teil der Wesentlichkeitsanalyse ist für Konsumenten und Stakeholder relevant und bildet eine wichtige Grundlage unserer CSRD-Beratung, um Unternehmen bei der strategischen Nachhaltigkeitsausrichtung zu unterstützen.

Financial Materiality (Outside-In-Perspektive)

Wir untersuchen, ob Ihr Unternehmen durch klimabedingte Risiken wie Dürren oder den Anstieg des Meeresspiegels gefährdet ist und welche finanziellen Auswirkungen dies heute und in Zukunft haben könnte. Die CSRD-Implementierung spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie Unternehmen verpflichtet, solche Risiken zu melden und für Investoren transparenter zu werden.

CSRD – Implementierung der Richtlinie

Die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist für viele Unternehmen eine Herausforderung:

Die Themen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind neu und erfordern ein tiefes Verständnis, was die Komplexität erhöht. Diese Komplexität führt oft dazu, dass die internen Kapazitäten nicht ausreichen, um die zusätzlichen Anforderungen der CSRD-Implementierung neben dem Tagesgeschäft zu bewältigen, was zu einer Ressourcenknappheit führt.

Darüber hinaus herrscht Unsicherheit darüber, welche Schritte notwendig sind und welche Kosten sowohl intern als auch extern entstehen. Diese Unsicherheit kann die Planung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zusätzlich erschweren.

Bei uns arbeiten speziell auf die Anforderungen der CSRD geschulte Consulting-Mitarbeitende, die die Anforderungen der CSRD genau kennen und praxisnah umsetzen. Wir setzen auf engen Dialog und partnerschaftliche Zusammenarbeit, um die Komplexität zu entschärfen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit müssen Hand in Hand gehen – deshalb behalten wir die Kosten der CSRD-Implementierung stets im Blick. Mit erprobten Beratungskonzepten und klaren Strukturen schaffen wir Transparenz und geben Ihnen Sicherheit.

Wir wissen, dass die CSRD-Umsetzung interne Ressourcen stark beansprucht, insbesondere bei parallelen Aufgaben. Unsere Consultants denken mit, versetzen sich in Ihre Lage und gestalten den Prozess strukturiert und umsetzbar.

Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur fachlich, sondern auch strategisch zur Seite zu stehen – damit die CSRD nicht zur Last wird, sondern eine Herausforderung, die Sie sicher und wirtschaftlich meistern können.

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Nachhaltigkeit ist mehr als eine Pflicht. Sie ist eine Chance, Werte zu schaffen – für Ihr Unternehmen, die Gesellschaft und die Umwelt.

Wir sehen es als unsere Aufgabe, Ihnen mit erprobten Lösungen den Weg zu ebnen – individuell, effizient und nachhaltig. Denn echte Beratung bedeutet, sich in Ihre Lage zu versetzen und Lösungen zu schaffen, die nicht nur Herausforderungen meistern, sondern Ihr Unternehmen voranbringen.

Unsere Beratung basiert auf Respekt, Transparenz und einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen, vor denen unsere Kunden stehen. Ich führe dieses Unternehmen mit der Überzeugung, dass echte Partnerschaft und klare Werte die Basis sind, um nicht nur den Wandel zu gestalten, sondern dabei auch wirtschaftlich und menschlich zu überzeugen.

Fra­gen & Ant­wor­ten zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte erweitert und vertieft. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD).

Die CSRD hat das Ziel, die Qualität und Quantität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, um mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen. Sie fordert von Unternehmen detaillierte Angaben zu ihren Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance (ESG-Kriterien). Dadurch sollen Investoren, Verbraucher und andere Stakeholder/Interessengruppen besser informiert werden und nachhaltige Entscheidungen treffen können.

Die CSRD definiert klare Anforderungen an die ESG-Berichterstattung. Im Fokus stehen nicht-finanzielle Informationen, die zeigen sollen, wie ein Unternehmen auf Nachhaltigkeitsrisiken reagiert, welche Auswirkungen seine Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat und wie es langfristige Werte schafft.

Ein zentrales Element der CSRD ist die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die detaillierte Vorgaben für die Berichterstattung machen. Diese Standards stellen sicher, dass die Berichte einheitlich und vergleichbar sind.

Was sind die Auswirkungen der CSRD auf Unternehmen?

Unternehmen müssen sich auf erhöhte Anforderungen an ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung einstellen. Sie müssen:

  • Interne Strukturen und Prozesse anpassen: um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Daten erheben und berichten können.
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht erhöhen: durch umfassendere Offenlegung ihrer ESG-Leistungen.
  • Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln oder verbessern: um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden und ihre ESG-Leistung zu steigern.

Die CSRD tritt in mehreren Stufen in Kraft und betrifft unterschiedliche Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten:

  • Ab 2024 (für das Geschäftsjahr 2023):

Große Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen.

  • Ab 2025 (für das Geschäftsjahr 2024):

Alle großen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie zuvor berichtspflichtig waren.

  • Ab 2026 (für das Geschäftsjahr 2024):

Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie andere spezifische Organisationen.

Die CSRD betrifft eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen als die bisherige NFRD. Betroffen sind:

  • Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mehr als 250 Mitarbeiter
    • Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
    • Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme
  • Kapitalmarktorientierte KMU (ab 2026)
  • Tochtergesellschaften großer Unternehmen, wenn sie keine eigenständige Berichterstattung durchführen.

Die Berichterstattung nach CSRD umfasst detaillierte Angaben zu den folgenden Bereichen:

  1. Umwelt: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Ressourceneffizienz, Schutz der Biodiversität.
  2. Soziales: Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Menschenrechte, gesellschaftliches Engagement.
  3. Governance: Unternehmensführung, interne Kontrollsysteme, Compliance.

Zusätzlich wird erwartet, dass Unternehmen sowohl qualitative als auch quantitative Daten bereitstellen. Die Berichte müssen zudem von einer unabhängigen Stelle geprüft werden.

Die Anforderungen der CSRD gehen über eine bloße Berichterstattung hinaus. Unternehmen müssen:

  • Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln: Die Berichterstattung muss die Strategie des Unternehmens zu Nachhaltigkeitsthemen widerspiegeln.
  • Datenmanagementsysteme einführen: Um die erforderlichen ESG-Daten zu erfassen und zu verarbeiten.
  • Berichte prüfen: Die Angaben müssen extern geprüft und zertifiziert werden.

Die CSRD bildet den rechtlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, während die ESRS die inhaltlichen Anforderungen konkretisieren.

  • CSRD: Richtlinie, die die Berichterstattungspflicht festlegt.
  • ESRS: Standards, die definieren, wie und welche Informationen berichtet werden müssen.

Die beiden Elemente arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass Unternehmen qualitativ hochwertige, vergleichbare und relevante Berichte liefern.

Die CSRD-Richtlinie hätte bis zum 06.07.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da Deutschland dieser Frist nicht rechtzeitig nachgekommen ist, hat die Europäische Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Neben Deutschland wurde ein entsprechendes Verfahren auch gegen 16 weitere EU-Mitgliedstaaten eröffnet.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte eine Omnibus-Verordnung an, mit der die CSRD, die CSDDD und die Taxonomie-Verordnung zusammengeführt werden sollen, um bürokratische Entlastungen zu bewirken.