Mit Bafa Modul 5 – Transformationskonzepte zur Klimaneutralität

Mit der Förderung von Bafa Transformationskonzepte (Modul 5) sollen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation bis hin zur Klimaneutralität unterstützt werden.

In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden. Um die Förderung für die Erstellung eines Transformationskonzeptes zu erhalten, muss eine langfristige Kompensationsstrategie für einen oder mehrere Standorte einer Organisation oder Unternehmensgruppe definiert werden.

Was muss ein Transformationskonzept beinhalten, um förderfähig zu sein?

Ein Transformationskonzept muss mindestens folgende Inhalte vorweisen, um förderfähig zu sein:

first energy berät Sie über den notwendigen Inhalt und Umfang Ihres Transformationskonzeptes und setzt dieses nach den Vorgaben der Bafa im Modul 5 für Sie um. Gerne unterstützen wir Sie auch  bei einzelnen Fragestellungen zu Ihrem Vorhaben.

HINWEIS:

Die Antragsstellung für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT digital eingereicht. Innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragsstellung muss das Transformationskonzept erstellt und vorgelegt werden durch Angabe von gewichtigen Gründen kann auf Antrag kann dieser Zeitraum bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Wemas Holding GmbH

Uns hat gefallen, dass die Zusammenarbeit mit first energy sehr zügig, unkompliziert und professionell abgelaufen ist. first energy deckt die ganze Bandbreite an Energie- und Nachhaltigkeitsthemen auch in die Tiefe ab.

Modul 5 Bafa: Was zählt zu den förderfähigen Investitionskosten?

Folgende Investitionskosten nach Modul 5 Bafa sind förderfähig:

Wie hoch ist die Förderquote der Transformationskonzepte?

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

Wer ist der offizielle Projektträger des Bafa Modul 5 ?

Mit der Durchführung des Bafa Modul 5 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt

Bafa Transformationskonzepte: Zuschüsse durch Fördermittelberatung sichern!

Mit den Experten von first energy können Sie gemeinsam die Förderung der BafaTransformationskonzepte ( Modul 5) für sich ausschöpfen. Nutzen Sie diesen ökonomischen Vorteil für Ihr Unternehmen und tragen Sie damit gleichzeitig zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Fördermittelberatung für Unternehmen. In einem kostenlosen Erstgespräch mit unseren FördermittelExperten betrachten wir gemeinsam Ihr Vorhaben und bewerten die Fördermittelfähigkeit.

Nachhaltigkeit auf dem Dach – Photovoltaik für Unternehmen

Themen rund um die Erneuerbaren Energie und speziell Photovoltaik für Unternehmen sind momentan ganz oben auf der Agenda bei den Unternehmen. Spätestens seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine ist jedem klar, welche Auswirkungen eine hohe Abhängigkeit zur Folge haben kann: Stetig steigende Preise, unvorhersehbare Börsenlagen und drohende Versorgungsengpässe sind nur die Spitze des Eisbergs. Auch der Bundestag reagiert auf diese Missstände und setzt mit dem Beschluss des EEG 2023 ein Zeichen. Neben steigenden EEG-Einspeisevergütungen sollen auch vereinfachte Genehmigungsverfahren den Bau von Photovoltaikanlagen attraktiver machen und dazu beitragen die Energiewende und das gesetzte Ziel von 215 Gigawatt PV-Ausbau bis 2030 zu schaffen.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand – PV macht Unternehmen:

Doch welche Förderungen kann Ihr Unternehmen für Ihr PV Vorhaben abschöpfen und wie lassen sich gewinne erzielen?

Die Fördermöglichkeiten für herkömmliche PV-Dachanlagen sind aktuell begrenzt. Zwar wird oft mit einer satten PV-Förderung geworben, aber dies bezieht sich in aller Regel auf Sonderformen (Floating- oder Agri-PV), Solarthermieanlagen oder auch mit einer PV-Anlage verbundene Investitionen wie beispielsweise Batteriespeicher, Ladesäulen oder auch Sanierungen.

Nichtsdestotrotz hat Photovoltaik für Unternehmen nicht an Attraktivität verloren. Mit Stromgestehungskosten von oftmals nur etwa 6 bis 7 ct/kWh liegen diese weit unterhalb des aktuellen Marktniveaus an der Strombörse und sorgen unter anderem für geringe Amortisationszeiten. Welche Einnahme- und Einsparungsmöglichkeiten Ihre PV Anlagen für Ihr Unternehmen dennoch bieten kann, werden wir im Folgenden näher betrachten.

EEG-Einspeisevergütung

Oftmals vernachlässigt und unterschätzt, handelt es sich bei der EEG-Vergütung um eine durchaus relevante staatliche Förderung. Sie stellt neben den zahlreichen volatilen Berechnungsgrößen für eine Wirtschaftlichkeitsprognose eine der wenigen Konstanten dar, die über eine Laufzeit von 20 Jahre unverändert bleibt. Bei der EEG-Einspeisevergütung handelt es sich nicht bloß um eine Ausgleichszahlung je eingespeister Kilowattstunde, sondern um eine Absicherung, die durchaus Spielraum nach oben zulässt.

Sollten die Börsenpreise sinken und der erzielbare Erlös für eine Kilowattstunde Solarstrom unterhalb der EEG-Vergütung liegen, wird der Differenzbetrag zwischen der zugesicherten EEG-Vergütung und dem erzielten Erlös durch die Förderung beglichen. Sollte dahingegen der gegensätzliche Fall eintreten und aufgrund von steigenden Börsenpreisen auch ein höherer Erlös realisiert werden können, erhält der Anlagenbesitzer die erzielten Zusatzerlöse.

Wie bereits vorangehend erwähnt, wurden die EEG-Einspeisevergütungssätze zum 01.08.2022 angehoben und sehen für PV Neubauanlagen wie folgt aus:

eeg einspeiseverguetung pv

Photovoltaik - Eigenverbrauch als indirekte Einnahmequelle

Das profanste aber gleichzeitig auch relevanteste Einsparpotential stellt der Eigenverbrauch dar. Durch die Differenz zwischen Brutto-Strompreis (inkl. Umlagen, Netzentgelte etc.) und den Stromgestehungskosten der PV-Anlage lassen sich in Spitzenzeiten bis zu 38 ct/kWh einsparen. Aus diesem Grund ist die lastgangorientierte Dimensionierung einer PV-Anlage und die daraus resultierende Eigenverbrauchsquote die ausschlaggebendste Variable für den Return on Investment.

Zinsgünstige Kredite durch die KfW-Bank

Eine weitere Form der Förderung stellen die für aktuelle Verhältnisse zinsgünstigen bundesweiten Förderkredite der deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) dar. Die hohen Finanzierungsquoten von bis zu 100% können sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen als Anreiz dienen, um den Bau einer PV-Anlage zu realisieren. Die entsprechenden Anträge auf KfW-Förderung von PV-Projekten sind bei der Hausbank vor der Tätigung der Investition einzureichen und können für die reinen  Kosten der PV-Anlage ebenso wie für einen Großteil verbundener Investitionen (Wärmepumpe, Ladesäulen, Batteriespeicher etc.) beantragt werden.

PV-Förderung durch die Bundesländer und regionale Förderprogramme

Die Aussicht auf eine monetäre Bezuschussung Ihres PV-Projektes ist jedoch nicht aussichtslos. Vereinzelnd gibt es weiterhin regionale Förderprogramme, die von den jeweiligen Bundesländern oder auch Kommunen ins Leben gerufen werden und den Ausbau der Erneuerbaren Energien in der entsprechenden Region vorantreiben sollen. Doch hier ist oftmals Schnelligkeit das oberste Gebot, da die Fördertöpfe nur begrenzte Kapazitäten haben. Um hier auf dem Laufenden zu bleiben, fehlen den Unternehmen schlichtweg die Kapazitäten. first energy begleitet die Unternehmen durch den Förderdschungel und zeigt Ihnen Fördermöglichkeiten für Effizienzprojekte, Investitionen in Monitoring-Systeme sowie Ihre PV-Projekte auf. 

Sie können daher im Regelfall einen Zuschuss von bis zu 80% des Planungsaufwands beantragen und dadurch eine verlässliche, unabhängige und von Experten berechnete PV-Potentialanalyse und Planung erhalten, um Ihren Entscheidungsprozess zu erleichtern.

Sie möchten mehr über Photovoltaik oder auch Förderung für Ihr Unternehmen erfahren? Dann melden Sie sich gerne bei uns und wir beraten Sie ganzheitlich zu Ihren Fördermöglichkeiten,  bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage, bis hin zur Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und begleiten Sie bis hin zur Fertigstellung Ihres individuellen Projektes. Lassen auch Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen. 

Mit CO2-Kompensation für Unternehmen Klimaschutz fördern

Unternehmen, Kommunen und auch Privatpersonen sind gefragt, Verantwortung zu übernehmen und durch eine CO2-Kompensation den Klimaschutz zu fördern.

 

Wir befinden uns in andauernden Krisenzeiten und sind umgeben von Problemen, die uns persönlich ganz existenziell betreffen. Zunächst die Sorge um unsere Gesundheit und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft durch die Pandemie und jetzt die Ängste vor einer mangelhaften Gasversorgung, und explodierenden Preisen für Strom und Gas durch die Energiekrise erschweren es uns, den Blick für die Zukunft zu behalten. Die ganz zentrale Krise unserer Zeit jedoch ist und bleibt der Klimawandel. Auch wenn es uns heute noch nicht merklich betrifft, so wird diese Welt für nachfolgende Generationen nur lebenswert sein, wenn wir es schaffen, die Erderwärmung einzudämmen und alle damit verbundenen Folgen zu reduzieren.

 

Indem wir die CO2-Emissionen global reduzieren, leisten wir einen Beitrag für den Klimaschutz. Hier erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen durch eine CO2-Kompensation die Zukunft lebenswerter gestalten kann.

Verantwortung übernehmen - CO2 reduzieren und kompensieren

co2 kompensation verantwortun
Durch CO2-Kompensation Verantwortung übernehmen

Im Bewusstsein vieler Menschen ist es angekommen – Unternehmen sind für einen Großteil der Emissionen verantwortlich und die Politik ist zum Handeln aufgerufen. Sowohl Kundinnen und Kunden, Bürgerinnen und Bürger als auch potenzielle Bewerberinnen und Bewerber legen einen großen Wert auf Ihr persönliches Nachhaltigkeitsimage und möchten wissen, ob Ihr Unternehmen nachhaltig wirtschaftet.

 

Mit dem europäischen Klimaschutzgesetz verpflichtet sich die EU, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Klimaneutralität bedeutet, dass zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre ein Gleichgewicht herrscht. Ein Unternehmen oder eine Kommune ist dann klimaneutral, wenn sie dieses Gleichgewicht nicht beeinflussen. Um Netto-Null-Emissionen gemeinsam zu erreichen, müssen alle Treibhausgasemissionen weltweit ausgeglichen werden.

 

Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Unternehmen oder einer klimaneutralen Kommune, ist die CO2-Kompensation eine Möglichkeit für Sie, Ihre nicht vermeidbaren Emissionen auszugleichen.

 

Immer mehr Unternehmen und Kommunen sind auf dem Weg, sich klimaneutral zu stellen. Neben dem Schutz der Umwelt ist Ihre Bekennung zur Klimaneutralität ein zusätzliches Marketinginstrument, welches Ihr Image und damit Ihren Wettbewerbsvorteil erhöht.

 

Kommen Sie den Forderungen nach und zeigen, dass Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sind! 

Was ist das Ziel einer CO2-Kompensation von Unternehmen?

Die verursachten CO2-Emissionen teilweise oder vollständig zu kompensieren, kann ein erster Ansatzpunkt dafür sein, um sich die eigens verursachten Emissionen bewusst zu machen. Indem Sie Klimaschutzzertifikate erwerben, übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Emissionen und zeigen, dass Sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten.

 

Perspektivisch ist es notwendig, mehr Transparenz zu gewinnen und aktiv Möglichkeiten zur Reduktion zu identifizieren, um im letzten Schritt nur unvermeidbare Emissionen zu kompensieren.

 

Die Kompensation von Emissionen soll in erster Linie die Vermeidung nicht ersetzen. Grundgedanke ist, dass ausschließlich Emissionen, die nicht durch Optimierungen in der Wertschöpfungskette reduziert oder vermieden werden können, kompensiert werden. Diese Potenziale gehen Sie an. Für Ihre restlichen Emissionen erwerben Sie Klimaschutzzertifikate. Denn der zentrale Leitsatz der Klimaneutralität lautet: Vermeiden, Verringern, Kompensieren.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für den ersten Schritt zu mehr Transparenz und zum aktiven Klimaschutz: Ihre erste CO2-Bilanz.

 

In der CO2- oder Klimabilanz werden sowohl die Treibhausgasemissionen erfasst, die durch den Geschäftsbetrieb verursacht werden als auch die der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Für die Berechnung der CO2-Bilanz haben sich weltweit Standards durchgesetzt: Das Greenhouse Gas Protocol (GHG) und der ISO 14064. Indem Sie im ersten Schritt Transparenz über Ihre Emissionen gewinnen, decken Sie im zweiten Schritt durch Analyse Ihrer CO2- Bilanz Reduktionspotenziale auf. Definieren Sie Klimaziele (z.B.: Reduktion der Emissionen bis 2030 um 70 Prozent) in Schritt 3 und darauf abgestimmte Maßnahmen in Schritt 4, um Ihre Emissionen in Zukunft reduzieren zu können. Das kann z. B. die Umstellung Ihres Firmenfuhrparks auf E-Fahrzeuge sein oder die Umstellung von fossilem Strom auf Ökostrom.

 

Die unvermeidbaren Emissionen werden dann im 5. Schritt kompensiert. Insgesamt können so fortwährend die Emissionen reduziert und Klimaneutralität langfristig erreicht werden. 

Warum klimaneutral werden?

Indem Sie Emissionen vermeiden, verringern und kompensieren können Sie als Unternehmen oder Kommune klimaneutral werden. Der Ausgleich von entstandenen Treibhausgasen kann durch die Investition in anerkannte globale Klimaschutzprojekte kompensiert werden. So werden Emissionen dort vermieden und Klimaschutz gefördert, wo der Klimawandel die Menschen in Zukunft am stärksten treffen wird. Es ist insbesondere wichtig in Entwicklungs- und Schwellenländern CO2-mindernde oder vermeidende Klimaschutzprojekte zu fördern, um ein globales Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schaffen. Dabei handelt es sich etwa um Investitionen in Erneuerbare Energien oder die Aufforstung von Wäldern sowie Energieeffizienzmaßnahmen. Indem Sie in diese Projekte investieren, leisten Sie einen Beitrag Emissionen global zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben.

 

Die CO2-Kompensation kann sich entweder auf den CO2-Ausstoß des gesamten Geschäftsbetriebes beziehen oder das Unternehmen kompensiert den CO2-Ausstoß eines einzelnen Produktes. Ein Unternehmen sollte dabei auf den Erwerb von anerkannten und geprüften Klimaschutzprojekten achten. Die CO2-Kompensation führt dazu, dass sich ein Unternehmen klimaneutral aufstellt und durch den Erwerb und die ordnungsgemäße Stilllegung der CO2-Zertifikate ein entsprechendes Label für die interne sowie externe Kommunikation ihres Klimaschutzengagements einsetzen darf.

 

Die bekanntesten und anerkanntesten globalen Organisationen für die Zertifizierung der Kompensation sind „Gold Standard“ oder „Verra“. 

Die Organisation wurde 2003 vom WWF und anderen NGO’s gegründet. Im Jahr 2017 wurde dann der sogenannte „Gold Standard for the Global Goals“ entwickelt, um die Auswirkungen der Klimaschutzprojekte auf die den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der UN und damit Klima- und Entwicklungszielen herzustellen. DeGold Standard wird durch mehr als 80 NGOs unterstützt und hat über 1400 zertifizierte Projekte in über 80 Ländern.

 

Die Non-Profit Organisation Verra wurde 2005 gegründet und verwaltet verschiedene Standards für die Zertifizierung von Kompensationsprojekten darunter den sogenannten VCS Standardder weltweit am meisten verbreitete Standard zur Reduktion von Treibhausgasen.

CO2-Kompensation in der Praxis:

Ein Beispiel für eine Kompensation verursachter Emissionen durch die first energy GmbH sind etwa die Dienstreisen der Landesregierung aus den Jahren 2018 und 2019. Die Landesregierung NRW hat Ihre Restemissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen und einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz sowohl global als auch regional geleistet. Insgesamt wurden 4.656 t CO2, die durch Dienstreisen der Landesregierung NRW verursacht wurden, mit dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten nach Gold Standard kompensiert.

Neben der Unterstützung eines Biomassekraftwerks in Indien „Poultry-powered renewable energy – India“ (GS ID 3072), leistet das Kombi-Zertifikat einen Beitrag zum Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen in Höhe von fünf Euro pro emittierter Tonne CO2.

klimaschutzzertifikat
co2 kompensation klimawald

first energy entwickelt für Unternehmen und Kommunen ganzheitliche Nachhaltigkeitskonzepte. Dabei realisieren wir individuelle CO2-Kompensationen durch eigene Klimaschutzprojekte.

Gemeinsam ermitteln wir die individuellen Anforderungen unserer Kunden an die Kompensationsmaßnahmen. Sie erfahren welche Kombinationsmöglichkeiten von internationalen CO2-Kompensationen und regionalen Klimaschutzprojekten für Sie umgesetzt werden können. Auf Grundlage Ihrer ermittelten CO2-Bilanzierung, erstellen wir einen geeigneten Maßnahmenplan und legen fest, wie die von Ihnen angestrebten Nachhaltigkeitsziele erreicht werden können. Die verbleibenden Emissionen können anschließend durch den Kauf von CO2-Zertifikaten oder durch die Umsetzung eigener Klimaschutzprojekte kompensiert werden.

mbrund

Mit CO2-Neutralität zu mehr Klimaschutz

„Klimaschutz ist und bleibt ein zentrales Vorhaben unserer Gesellschaft und die Europäische Union wird die Klimaschutzziele weiter verschärfen.

 

Unternehmen und Kommunen müssen sich zwangsläufig mit Themen wie CO2-Neutralität auseinandersetzen, um ihre Vorbildfunktion zu erfüllen.

 

Mir ist wichtig, bewusst zu machen, dass das Zertifikat „klimaneutrale Kommune“ oder „klimaneutrales Unternehmen“ nicht nur Kosten und Aufwand verursacht, sondern mittel- und langfristig zu ökonomischen Vorteilen führt. Der aktive Beitrag eines Unternehmens oder einer Kommune zum Klimaschutz stärkt die Vorbildfunktion und bringt parallel positive Umweltauswirkungen mit sich.“


Markus Barella,
Gründer & Geschäftsführer der first energy GmbH

CSRD Berichtspflicht – Corporate Social Responsibility Directive

Was ist die CSRD Berichtspflicht?

Nachhaltigkeit ist mittlerweile ein übergeordnetes Thema! Immer mehr Unternehmen tendieren dazu, ihr Image durch nachhaltiges Wirtschaften zu verbessern.

 

Das wird jetzt auch durch die überarbeitete NFRD-Richtline (Non-finanacial Reporting Direktive) EU-politisch vorgeschrieben. Die überarbeitete NFRD-Richtlinie heißt künftig in ihrer neuen Fassung CSRD – Richtlinie (Corporate Social Responsibility Directive). Neben den bisherigen berichtspflichtigen finanziellen Themen soll das Thema Nachhaltigkeit in der Berichtserstattung immer mehr Aufmerksamkeit finden und zumindest mit der Zeit das gleiche Niveau erreichen, wie es der finanziellen Berichterstattung zugeschrieben wird.

 

 

Mit anderen Worten ist die CSRD-Berichtspflicht eine Erweiterung der bisherigen Berichtspflicht von Unternehmen auf weitere Themen, vor allem Nachhaltigkeit. 

Wurde die CSRD-Richtlinie bereits verabschiedet?

Im Juni 2022 wurde die CSRD formal durch die EU bestätigt. Das heißt, die CSRD wurde noch nicht offiziell verabschiedet. Bis Ende Juni 2023 ist mit der Verabschiedung der sektorübergreifenden EU-Berichtsstandards zu rechnen. Dies soll dann aber erstmal für Nicht-KMU Unternehmen gelten.

Ab Ende Juni 2024 ist mit der Verabschiedung der sektorspezifischen EU-Berichtstandards, als auch mit der Standards für KMU und Nicht-EU-Unternehmen, zu rechnen. Ab diesem Zeitpunkt soll die CSRD dann in Kraft treten.

Was bedeutet die Verabschiedung der Corporate Social Responsibility Directive für Unternehmen?

Ab 2025: 

Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen, die bisher berichtspflichtig im Sinne des CSR-RUG (Umsetzungsgesetz der CSRD-Directive) sind, ab Januar 2025 ihre Geschäftsberichte für 2024 nach den neuen Standards richten müssen. Hierzu zählen haftungsbeschränkte Unternehmen, die kapitalmarktorientiert und mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen. Der DNK-Standard soll dann in einer weiterentwickelten Version auch für die Berichtserstattung nach der CSRD genutzt werden können.

 

Ab 2026:

 Ab Januar 2026 sind neben den bisher verpflichteten Unternehmen auch weitere Unternehmen nach der CSRD verpflichtet. Hierzu zählen Unternehmen, die haftungsbeschränkt sind und zusätzlich ein Nicht-KMU sind.

 

Ab 2027:

Ab Januar 2027 werden neben den großen Unternehmen nun auch börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück)-Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, nach den festgelegten Standards zu berichten. Davon ausgenommen werden börsennotierte KMU, die zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen

 

  • Bilanzsumme: max. 350.000 €
  • Nettoumsatzerlöse: max. 700.000 €
  • Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10 Mitarbeitende 
 

 

Ab 2029 sollen dann Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen der CSRD unterliegen und danach berichten.

 

Die zu erstellenden CSRD-Berichte betrachten immer das zurückliegende Jahr. (Berichtserstellung in 2025 für das Jahr 2024).

 

Ob ein Unternehmen Nicht-KMU ist und welche Merkmale für Ihr Unternehmen entscheidend sind, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem kostenfreien Erstgespräch.

csrd corporate social responsibility directive
CSRD - Corporate-Social-Responsibility-Directive

Die fünf zentralen Änderung durch die neue CSRD Richtlinie

Mit der neuen CSRD kommen also in den kommenden Jahren nicht nur Pflichten auf bereits berichtspflichtige Unternehmen zu, sondern auch auf weitere Unternehmen. Nicht berichtspflichtige KMU sollten darüber hinaus schon demnächst tätig werden, auch wenn sie selbst voraussichtlich erst ab 2026 verpflichtet werden. Denn berichtspflichtigen Kunden können gegebenenfalls früher von ihren Dienstleistern und Lieferanten eine entsprechende Offenlegung verlangen.

ESG, EU-Taxonomie und CSRD:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die CSRD neue EU-Standards definiert, die zu einer erhöhten Rechenschaftspflicht von Unternehmen in ESG-Themen führen. Fakt ist, dass Unternehmen möglichst zeitnah ihren Einstieg in die CSRD planen sollten. Für die Berichterstattung nach CSRD können sogenannte ESG-Frameworks herangezogen werden. So etwa der ESRS-Framework (European Sustainability Reporting Standard).

 

Aber was bedeutet ESG eigentlich? –  ESG ist die Abkürzung für Environmental, Social and Governance. Bezugnehmend auf die CSRD heißt dies, dass in allen drei Bereichen künftig berichtet werden muss, um die Anforderungen zu erfüllen. Aus dem Bereich Environmental werden u.a. Themen wie etwa die Vermeidung des Klimawandels/Anpassung an den Klimawandel oder die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft thematisiert werden. Unter die Kategorie Social sind, um den Erfordernissen der CSRD gerecht zu werden, Themen wie etwa Chancengleichheit oder Arbeitsbedingungen gefordert. Mit Blick auf den dritten Bereich der ESG ‚Governance‘ werden Informationen zu Risikomanagement, Unternehmenskultur- und ethik oder auch die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern in die Berichterstattung mit einbezogen werden.

 

Sprechen Sie mit unseren Nachhaltigkeitsberatern, um rechtzeitig den Grundstein für die Änderungen der CSRD Richtlinie in Ihrem Unternehmen zu legen. 

Jürgen Weiss
Jürgen WeissGeschäftsleitung WEISS Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
Read More
Die Mitarbeitenden der first energy sind freundlich, verlässlich und können mir die Sachverhalte so erklären, dass ich sie als Laie verstehe. Wir fühlen uns gut beraten und betreut.
Stephan Moers
Stephan MoersInhaber Datenschutzberatung Moers GmbH
Read More
Die first energy hat uns auf unserem Weg zur Klimaneutralität beraten und unterstützt. Durch die Erstellung der CO2-Bilanz erhielten wir Klarheit über unsere CO2-Emissionen und haben mit first energy einen ständigen Ansprechpartner in allen Energie- und Nachhaltigkeitsfragen.
Karsten Dethlefs
Karsten DethlefsLeiter Gebäudemanagement Westküstenkliniken
Read More
Es ist alles sehr gut gelaufen. Die gesamte Abwicklung wurde zu verlässlich und unseren Vorgaben entsprechend umgesetzt. Besonders gut gefallen hat mir der regelmäßige und immer rechtzeitige Informationsfluss seitens der Mitarbeitenden von first energy.

Ökodesign Verordnung – T5 & T8 Leuchtstoffröhre Verbot

Sind Sie über die neue Ökodesign-Verordnung informiert, die unser Denken über Beleuchtung verändert? Die seit Jahrzehnten in Büros, Fabriken und Geschäften weit verbreiteten T5- und T8-Fluoreszenzröhren werden bald der Vergangenheit angehören. Dieses Verbot wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, insbesondere auf solche mit großen Beleuchtungssystemen. Aber keine Sorge, da das Verbot neuen Möglichkeiten für zukunftsorientierte Unternehmen eröffnet, ihre Beleuchtungssysteme mit energieeffizienten Alternativen wie LED-Lampen modernisieren zu können. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wie dieser Übergang Ihrem Unternehmen und der Umwelt zugutekommen kann.

Lies weiter