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Update: Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss

Zum 15. Februar 2020 wurde das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ novelliert. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen und kommunale Betriebe, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren. Es gibt vier Module, in denen eine Förderung erfolgen kann:

1.Querschnittstechnologien (Elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter etc.),

2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen),

3. Mess-, Steuerungs-, und Reglungstechnik und

4. Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Ein paar wichtige Änderungen der Novelle zusammengefasst:

Was Sie noch wissen sollten

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Mit dem eigentlichen Vorhaben darf erst nach Antragsstellung bei der BAFA (Modul 1-3) – auf eigenes finanzielles Risiko –begonnen werden. Bei Modul 4 müssen Sie bis zur Übersendung des Zuwendungsbescheides warten, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen können. Alternativ kann ein Antrag auf „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ beim Modul 4 bei der BAFA gestellt werden. Die Zuschusshöhe beträgt in der Regel 30% der förderfähigen Kosten, für KMU sogar 40%. Im Modul 2 beträgt die Förderung nun sogar bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.

 

 

Der Antrag auf den Zuschuss, ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Brauchen Sie Unterstützung beim Fördermittelantrag, bei der Erstellung eines Einsparkonzeptes oder bei der Planung oder Umsetzung Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Fördermittelcheck

Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Investition oder Sanierung und betrachten dabei die Förderprogramme von Land, Bund (Bafa / KfW) und Europa.

Fördermittelantrag

Erstellung und Einreichung Ihres Förderantrags. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist sehr häufig realisierbar.

Dokumentation

Rechtssichere Erstellung der geforderten Dokumentation Ihres Projektes zur Nachweisführung gegenüber der Fördermittelstelle zur Sicherstellung Ihres kompletten Förderanspruchs.

Wer unterstützt mich?

first energy ist seit 2001 bundesweit als Energiedienstleister aktiv und konnte zahlreiche Energieoptimierungsprojekte bei Kunden begleiten. Werfen Sie einen Blick auf die Stimmen unserer zufriedenen Kunden hier. Weitere interessante Informationen rund um aktuelle Energie- und Nachhaltigkeitsthemen erhalten Sie über unseren kostenlosen Newsletter.