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Mitarbeitermobilität rollt an

Als Energie- und Nachhaltigkeitsdienstleister liegt uns die Mitarbeitermobilität besonders am Herzen. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, ihre täglichen Wege zur Arbeit zu überdenken und, wenn möglich, nachhaltiger zu gestalten. Jedes Jahr führen wir im Rahmen unserer CO2-Bilanz eine umfassende Mobilitätsbefragung unter unseren Mitarbeitern durch. Ziel dieser Befragung ist es, herauszufinden, wie unsere Mitarbeiter zur Arbeit kommen, um den damit verbundenen CO2-Ausstoß zu quantifizieren und umweltfreundliche Alternativen zum Auto aufzuzeigen.

Im Verlauf des letzten Jahres bis heute haben wir erfreuliche Entwicklungen in der Mitarbeitermobilität festgestellt. Neben dem vermehrten Einsatz von Homeoffice, nutzen mehr Mitarbeiter die Bahn und das Fahrrad für ihren Arbeitsweg. Besonders bemerkenswert ist, dass unser erster Mitarbeiter auf einen elektrischen Roller umgestiegen ist.

Ein Jahr Straßenzulassung beim E-Scooter

Seit einem Jahr (15.Juni 2019) sind E-Scooter auch auf deutschen Straßen zugelassen. Voraussetzung ist eine allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Die allgemeine Betriebserlaubnis wird erteilt, wenn der E-Scooter neben Licht, Klingel und Lenkstange weitere Anforderungen gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt. Ob ein E-Scooter zugelassen ist, erkennen sie an dem Typenschild, dass sich entweder auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeuges befindet. Dort eingestanzt ist sowohl die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ als auch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).

 

Je nach Modell fahren E-Scooter zwischen 6 und bis zu 20 km/h. Während Modelle, die maximal 12 km/h schaffen, ab 12 Jahren freigegeben sind, bleiben schnellere E-Scooter über 14-Jährigen vorbehalten. Um E-Scooter zu nutzen, brauchen Sie keinen Führerschein. Genauso wenig gibt es eine Helmpflicht – dennoch ist ein Helm empfehlenswert. Fahren müssen Sie auf dem Radweg oder, falls diese nicht vorhanden sind auf der Fahrbahn. Unser Tipp: Achten Sie beim Kauf darauf, dass der E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügt und damit zugelassen ist für den deutschen ! Straßenverkehr. Und bitte fahren Sie immer mit Helm!

Ein Jahr Straßenzulassung beim E-Scooter

  • Ab 2020 gilt ein Grenzwert von 95g CO2/km für Neuzulassungen von Autos. Das ist ein Wert unter Idealbedingungen, der in der Regel überschritten wird. Gerade bei kurzen Fahrten, wenn das Auto noch kalt ist, ist der CO2-Austoß höher. Auch dürfen noch Autos mit höherem CO2-Ausstoß produziert werden, solange alle vom Hersteller produzierten Wagen diesem Grenzwert entsprechen. 
  • Nach einer neuen Studie von Ernst & Young (EY) verbraucht ein E-Roller von Voi 34,7g CO2-Äquivalente pro Person und gefahrenem Kilometer. Das wäre also eine Einsparung von mindestens 60,3 CO2g/km gegenüber dem Auto (wenn das Auto die Grenzwerte einhält).
  • Weniger Autos bedeuten auch weniger Staus.
  • Ein E-Roller braucht im Gegensatz zum Auto keinen eigenen Parkplatz und kann zusammengeklappt werden.
  • In Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der E-Scooter sehr praktisch,
    • Man ist damit flexibler als mit einem Fahrrad. Alle E-Roller, die bis zu 15 Kilo wiegen und zusammenklappbar sind, dürfen meistens als Handgepäck gratis in den Bussen und Straßenbahnen mitgenommen werden. Für alle E-Roller, die diese Bedingungen nicht erfüllen, muss manchmal eine Extrakarte gelöst werden. Informieren Sie sich bei Ihnen vor Ort.

Die Vorteile für das Unternehmen

Der Umstieg auf CO2-ärmere Verkehrsmittel verbessert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens wie der Mitarbeiter. Sie als Arbeitgeber können Ihre Mitarbeitenden auf verschiedene Weisen unterstützen, nachhaltige Mobilitätsformen zu nutzen. Beispielsweise durch einen Zuschuss zum E-Bike, E-Scooter oder Bahnticket, Gutscheine für besondere Fahrradkleidung oder sie ersetzen den herkömmlichen Dienstwagen durch E-Bikes oder ein Elektroauto. Dieses Dienstrad wäre dann sogar steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt wird.

 

Integrieren Sie Ihr betriebliches Mobilitätsmanagement in Ihr NachhaltigkeitsManagement und profitieren Sie mehrfach. Ihr Unternehmensimage steigt bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern.

 

Das klingt für Sie interessant? Dann lassen Sie uns in Gespräch kommen. Wir entwickeln für Ihr Unternehmen das passende Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept. Als langjähriger EnergieDienstleister ist first energy ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Energie- und Nachhaltigkeitsthemen geht.

Wir entwickeln bei Bedarf Ihr Mobilitätskonzept und können auch andere Nachhaltigkeitsthemen mit einfließen lassen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung: Wir sind seit 2001 bundesweit für unsere Kunden als EnergieDienstleister im Einsatz. Mit uns haben Sie Ihre Energie im Griff und Nachhaltigkeit im Blick. Das klingt für Sie interessant?

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