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Die Zeit rennt: Jetzt schnell und einfach EEG-Begrenzung fertigstellen

Durch eine fristgerechte Antragsstellung der Besonderen Ausgleichsregelung / EEG-Begrenzung können Sie rund 50.000- 60.000 Euro pro GWh Stromverbrauch jährlich einsparen! Haben Sie sich bereits um Ihren EEG-Antrag gekümmert? Es ist noch Zeit, den notwendigen Papierkram für die Besondere Ausgleichsregelung in die Wege zu leiten.

Als stromkostenintensives Unternehmen dürfen Sie die Besondere Ausgleichsregelung nutzen. Leider ist der BAFA-Antrag keineswegs ein leichtes Unterfangen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Hinweise des BAFAs zur Besonderen Ausgleichsregelung / EEG-Umlage noch seitenstärker geworden. Das EEG-Antragsverfahren ist komplex und der EEG-Antrag muss bis zum 30.6 eines Jahres gestellt werden. Im Alltagsgeschäft ist die EEG-Begrenzung dadurch unmöglich nebenbei und alleine zu bewerkstelligen.

Ein komplexer Antrag – eine einfache Lösung

Erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch einfach und direkt, ob Sie bis zum 30.6 alle Erleichterungen zur EEG-Umlage ausschöpfen können. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre Situation zu analysieren. Wir klären, ob Sie einen Antrag auf EEG-Begrenzung stellen können. Sie stehen bei der EEG-Antragstellung vor Problemen? Wir unterstützen Sie gerne auch punktuell, da wo Ihnen der Schuh drückt.

Als stromkostenintensives Unternehmen dürfen Sie die Besondere Ausgleichsregelung nutzen. Leider ist der BAFA-Antrag keineswegs ein leichtes Unterfangen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Hinweise des BAFAs zur Besonderen Ausgleichsregelung / EEG-Umlage noch seitenstärker geworden. Das EEG-Antragsverfahren ist komplex und der EEG-Antrag muss bis zum 30.6 eines Jahres gestellt werden. Im Alltagsgeschäft ist die EEG-Begrenzung dadurch unmöglich nebenbei und alleine zu bewerkstelligen.

Faustformel: Pro GWh Stromverbrauch sparen Sie rund 50.000 – 60.000 Euro jährlich

Vollumfänglich oder punktuell – so wie Sie es brauchen!

Durch fünf einfache Schrittezur erfolgreichen Reduzierung Ihrer EEG-Umlage. Gemeinsam gehen wir mit Ihrem Unternehmen diese Schritte durch, oder begleiten Sie ab dem Punkt an dem Sie uns brauchen:

 

  1. Prüfung der Stromkostenintensität zur Beurteilung einer EEG-Antragsstellung
  2. Vorbereitung und Erstellung des EEG-Antrages
  3. ELAN K2-Antragsstellung
  4. Nachbereitung der EEG-Antragsstellung
  5. Abrechnung der durch den EEG-Begrenzungsbescheid reduzierten Umlagen

Durch unseren kompetenten Service, effiziente Prozesse und einer langjährigen Erfahrung mit den zuständigen Behörden und Wirtschaftsprüfern setzen wir Ihren EEG-Rückerstattungsantrag fristgerecht und erfolgreich um. Lassen Sie es nicht am Zeitmangel scheitern und schöpfen Sie alle EEG-Rückerstattungspotentiale aus, die Ihnen zustehen.

 
wemas stefan holtkamp

Uns hat es gefallen, dass die Zusammenarbeit mit first energy sehr zügig, unkompliziert und professionell abgelaufen ist. first energy deckt die ganze Bandbreite an Energie- und Nachhaltigkeitsthemen auch in der Tiefe ab.

Jeder Euro Entlastung durch die EEG-Begrenzung ist ein Euro mehr Gewinn

In Zeiten eines starken Wettbewerbes und internationaler Globalisierung kann sich kein Unternehmen leisten, Potenziale zur Kostenreduzierung auszublenden, nur weil das Verfahren kompliziert und undurchsichtig ist. Denn diese jährlich regelmäßige Kostenentlastung stützt Ihr Unternehmen und bietet Ihnen die Möglichkeit mit dem eingesparten Kapital in Ihrer Weiterentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit zu investieren und stellt Sie dauerhaft wirtschaftlich besser auf.

 

In Summe können so bis zu 50 % Ihrer Stromkosten dauerhaft eingespart werden.