Ab Oktober 2025 tritt die neue Konvertierungsumlage in Kraft und stellt einen deutlichen Kostenfaktor für alle Gaskunden dar. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, was hinter der Umlage steckt und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
Was ist die Konvertierungsumlage?
Definition und Funktion der Konvertierungsumlage
Deutschland verfügt über zwei unterschiedliche Gasqualitäten: H-Gas (High Calorific Gas, energiehaltiger) und L-Gas (Low Calorific Gas, energieärmer). Das Gasnetz kann jedoch immer nur eine Qualität transportieren. Wenn Lieferungen, Verbrauchsorte und Einspeisungen nicht zusammenpassen, muss eine sogenannte Konvertierung stattfinden – also die rechnerische oder physische Umwandlung zwischen L- und H-Gas.
Um diese Kosten zu verteilen, gibt es zwei Mechanismen:
- Konvertierungsentgelt: wird fällig, wenn ein Lieferant tatsächlich eine Konvertierung nutzt (z. B. H-Gas einkauft, Kunde sitzt aber im L-Gas-Gebiet).
- Konvertierungsumlage: kommt dann ins Spiel, wenn die Gesamtkosten nicht über Entgelte gedeckt werden können. Sie wird pauschal auf alle Gaskunden umgelegt.
Warum kehrt die Konvertierungsumlage zurück?
Nach einigen Jahren Pause (zuletzt 2021 auf null gesetzt), hat der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) angekündigt, die Konvertierungsumlage ab 01.10.2025 wieder einzuführen.
- Höhe: 0,18 EUR/MWh (= 0,018 ct/kWh)
- Begründung: außergewöhnlich hohe Konvertierungsmengen von L- nach H-Gas in den vergangenen Monaten.
- Die Bundesnetzagentur untersucht derzeit sogar, ob Marktteilnehmer bewusst Konvertierungen forciert haben – Stichwort Manipulationsverdacht.
- Für Unternehmen bedeutet das: eine zusätzliche Kostenposition, die alle gleichermaßen betrifft – unabhängig vom Lieferanten oder Beschaffungsmodell.
Kostenwirkung für Unternehmen
Auf den ersten Blick wirkt die Umlage gering, dennoch handelt es sich wieder einmal um eine Kostenerhöhung, die auf alle Kunden umgelegt wird und die von den Gaskunden nicht wirklich nachvollzogen werden kann.
- 1 GWh Jahresverbrauch = ca. +180 € Mehrkosten pro Jahr
- 10 GWh Jahresverbrauch = ca. +1.800 € Mehrkosten pro Jahr
Gerade für energieintensive Betriebe zeigt sich: Auch Nebenkosten im Energiemarkt können in Summe spürbare Belastungen darstellen.
Einordnung und Signalwirkung
Auch wenn es sich nur um wenige Centbeträge je Megawattstunde handelt, hat die Wiedereinführung der Konvertierungsumlage eine klare Signalwirkung:
- Marktmechanismen bleiben Kostenfaktor – auch wenn die Politik parallel große Entlastungen beschließt.
- Kosten können jederzeit zurückkehren – was heute null ist, kann morgen wieder relevant werden.
- Transparenz ist entscheidend – wer seine EnergieKosten im Detail kennt, kann diese Effekte frühzeitig einplanen.
Experteneinschätzung von Markus Barella
„Unternehmen müssen verstehen: EnergieKosten setzen sich nicht nur aus Preis und Beschaffung zusammen, sondern auch aus einem ganzen Bündel an Entgelten und Umlagen – nur wer diese kennt, kann sie in seine Strategie und Kostenstruktur integrieren.“
Unsere Unterstützung für Unternehmen
Damit Unternehmen den Überblick behalten und auch kleinere Umlagen richtig einordnen können, bieten wir:
Energiebeschaffung Gas
Last- & Verbrauchsoptimierung
Kosten- & Umlagen-Controlling
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Gut zu wissen: Auch wenn Sie am Veranstaltungstag verhindert sind – alle Angemeldeten bekommen die Aufzeichnung im Anschluss per E-Mail.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Konvertierungsumlage
Ja, die Konvertierungsumlage wird auf alle Gasmengen erhoben, unabhängig davon, ob der Verbraucher in einem H-Gas- oder L-Gas-Gebiet angesiedelt ist.
Ja, die Höhe kann sich ändern. Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) überprüft regelmäßig, ob die Umlage angepasst werden muss.
Die Umlage wird vom Gaslieferanten auf der Rechnung ausgewiesen und zusammen mit den anderen Gaskosten in Rechnung gestellt.
Nein, aktuell sind keine Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen. Die Umlage wird auf alle Gasmengen erhoben.
Die Konvertierungsumlage dient ausschließlich der Finanzierung von Gaskonvertierungen zwischen H- und L-Gas und ist ein dauerhafter Bestandteil des Marktdesigns. Die Gasbeschaffungsumlage war hingegen eine zeitlich befristete Maßnahme während der Energiekrise zur Rettung systemrelevanter Gasimporteure.