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abschaffung gasspeicherumlage ab 2026
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Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026

Die Gasspeicherumlage wurde im Jahr 2022 eingeführt, als die Energiekrise und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu massiven Unsicherheiten bei der Gasversorgung führten. Deutschland hatte gesetzlich vorgeschrieben, dass die Speicher zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen Mindestfüllstand gebracht werden müssen, um die Versorgungssicherheit zu garantieren.

 

Die Kosten für die Befüllung dieser Speicher wurden nicht über den Markt gedeckt, sondern über eine Umlage auf alle Gasverbraucher verteilt – vom Privathaushalt über das mittelständische Unternehmen bis hin zum großen Industriebetrieb. Auch Gaskraftwerke, die Gas zur Stromproduktion einsetzen, mussten diese Umlage zahlen.

gasspeicherumlage grafik

Eine aktuelle Übersicht der Steuern und Umlagen finden Sie hier: Steuern Und Abgaben Erdgas 2025

Abschaffung ab 2026 – was bedeutet das?

Ab dem 1. Januar 2026 fällt diese Umlage nun vollständig weg. Bislang lag sie bei 0,25 ct/kWh – also bei 2,50 € pro Megawattstunde. Das klingt auf den ersten Blick nach wenig, doch für größere Verbräuche ergeben sich schnell relevante Summen:

 

  • 1 GWh Jahresverbrauch = rund 2.500 € Ersparnis pro Jahr
  • 10 GWh Jahresverbrauch = rund 25.000 € Ersparnis pro Jahr

Im Unterschied zu anderen Umlagen oder Netzentgelten handelt es sich bei der Gasspeicherumlage um eine gleichmäßige Entlastung pro Kilowattstunde – das heißt: Alle Kunden profitieren in identischer Höhe je verbrauchter Einheit Gas.

Warum diese Entlastung besonders gut ist

Gerade in der Diskussion um Netzentgelte und Stromsteuer sehen wir oft, dass Entlastungen unterschiedlich wirken: Manche betreffen nur bestimmte Branchen, andere entlasten je nach Region oder Spannungsebene sehr ungleich.


Bei der Gasspeicherumlage ist das anders: Hier fällt ein Posten weg, der jeden Gaskunden gleichermaßen betrifft. Das macht die Entlastung einfach, gerecht und sofort wirksam – ohne komplizierte Anträge, ohne bürokratische Hürden.

Einordnung in den energiepolitischen Kontext

Mit der Abschaffung der Speicherumlage wird auch deutlich, dass die akute Energiekrise von 2022/2023 überwunden ist. Die Speicherfüllstände sind heute hoch, alternative Lieferquellen gesichert und die Infrastruktur stabiler aufgestellt. Die Bundesregierung setzt mit diesem Schritt ein wichtiges Signal: EnergieKosten sollen dort gesenkt werden, wo es möglich ist – gleichzeitig wird die Finanzierung der Speicherbefüllung künftig aus dem Bundeshaushalt getragen.

„Diese Entscheidung zeigt: Die Energiepolitik reagiert nicht nur mit Belastungen, sondern schafft dort Entlastungen, wo die Krise überwunden ist. Das ist ein positives Signal für alle Marktteilnehmer.“

Geschäftsführer Markus Barella

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Fazit

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist eine der wenigen breiten Entlastungen am EnergieMarkt. Alle Kunden profitieren gleichermaßen, und die Wirkung ist direkt spürbar. Für Unternehmen bietet diese Entscheidung die Möglichkeit, die freiwerdenden Mittel gezielt in die eigene Energie- und Transformationsstrategie zu investieren – und damit nicht nur kurzfristig zu sparen, sondern auch langfristig Kostenstabilität und Versorgungssicherheit aufzubauen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Abschaffung der Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage entfällt vollständig zum 1. Januar 2026. Bis dahin bleibt sie in der aktuellen Höhe von 0,25 ct/kWh bestehen.

Nein, die Entlastung erfolgt automatisch. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umlage auf Gasrechnungen nicht mehr ausgewiesen und berechnet.

Wenn Sie möchten: Überprüfen Sie Ihre bestehenden Gaslieferverträge auf folgende Punkte:

 

  • Ob Kostenbestandteile wie Umlagen, Steuern und Gebühren einzeln aufgeführt sind
  • Wie Preisänderungen gehandhabt werden (z. B. Fixpreis, variable Bestandteile, Nachverhandlungen)
  • Wann der Vertrag endet bzw. ob Sie neu verhandeln können

Bei Neuverträgen sollten Sie ausdrücklich darauf achten, dass der Preis die neue Rechtslage (ohne Gasspeicherumlage) reflektiert — und ggf. in Verhandlungen eine entsprechende Preisreduzierung vereinbaren.

Die Kosten werden künftig aus dem Bundeshaushalt getragen und nicht mehr direkt auf die Gasverbraucher umgelegt.

 

Die Abschaffung wurde von der Bundesregierung beschlossen. Sollte sich die geopolitische Lage oder die Versorgungssituation dramatisch verschlechtern, sind Änderungen theoretisch möglich, aktuell aber nicht zu erwarten.