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Effiziente und Rechtssichere Energieausschreibung für Öffentliche Einrichtungen: Fristen und Verfahren im Überblick

Wie gestalten öffentliche Einrichtungen ihre Energieausschreibung eine effiziente Energiebeschaffung?

Energieausschreibung öffentliche Einrichtungen: Kommunen stehen häufig vor der Herausforderung, ihre Energieversorgung effizient und rechtssicher zu gestalten. Steht bei Ihnen die Erneuerung des Energieliefervertrags an? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fristen und Schritte im Vergabeverfahren und zeigen, wie unsere Beratungsleistungen Ihnen dabei helfen können.

Wie wird die Ausschreibung vorbereitet?

Eine gut geplante Ausschreibung ist das A und O um eine Rechtskonforme Energieausschreibung durchführen zu können. Bevor das eigentliche Vergabeverfahren startet, müssen die Ausschreibungsunterlagen sorgfältig vorbereitet und ein detaillierter Zeitplan erstellt werden. Dieser Prozess kann, inklusive der Durchführung der Ausschreibung, etwa vier bis sechs Wochen dauern. Fehler in dieser Phase können zu zahlreichen Bieterfragen führen und die Ausschreibung unnötig verzögern. Daher ist es entscheidend, die Leistungsbeschreibung und die Vergabeunterlagen präzise zu formulieren.

Wann beginnt die Bekanntmachung und wie lange dauert die Angebotsfrist?

Sobald alle Vergabeunterlagen finalisiert sind, wird die Ausschreibung veröffentlicht.

 

Mit der Veröffentlichung beginnt die Angebotsfrist, die in der Regel 35 Kalendertage beträgt. Akzeptiert der Auftraggeber elektronische Angebote, kann diese Frist auf 30 Kalendertage verkürzt werden. Eine Vorinformation über die geplante Auftragsvergabe kann die Angebotsfrist sogar auf 15 Kalendertage reduzieren, muss jedoch mindestens 35 Kalendertage und höchstens 12 Monate vor der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht werden.

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Was passiert bei der Angebotsöffnung und wie lange dauert die Bindefrist?

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Submission, also die Öffnung und Auswertung der Angebote. Gleichzeitig beginnt die Bindefrist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind. Innerhalb dieser Frist können keine neuen Angebote abgegeben werden, aber Nachforderungen von Unterlagen, die nicht den Preis betreffen, sind möglich. Über das Ergebnis der Auswertung werden die Bieter mittels Absageschreiben oder geplanter Zuschlagserteilung informiert.

 

Hier beginnt eine Wartefrist von 15 Kalendertagen, die bei elektronischer Kommunikation auf 10 Kalendertage verkürzt werden kann.

Wann erfolgt die Zuschlagserteilung und was passiert danach?

Nach Ablauf der Wartefrist erfolgt die finale Zuschlagserteilung, gefolgt von Tätigkeiten wie der Mengenbeschaffung und der Anmeldung der Lieferstellen beim Netzbetreiber. Diese Phase kann nochmals zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Zudem muss die Auftragsvergabe innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung bekannt gemacht werden.

Welche Beratungsleistungen bieten wir für Ihre Energiebeschaffung an?

Wir unterstützen öffentliche Einrichtungen umfassend bei der Energieausschreibung und -beschaffung. Von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachbereitung stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

 

Unsere Expertise in den Rechtsnormen der Energiebeschaffung hat bereits zahlreichen Gemeinden und öffentlichen Auftraggebern geholfen, den passenden Energievertrag zu finden.

 

Mit first energy wird Ihre Energiebeschaffung fristgerecht, professionell und rechtssicher durchgeführt.

Haben Sie Fragen? Besuchen Sie unsere Homepage www.first-energy.net oder sprechen Sie uns direkt an.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Energiebeschaffung effizient und rechtssicher gestalten.