Unternehmen mit mindestens 7000 Vollbenutzungsstunden profitieren von deutlich verringerten Netzentgelten und bezahlen in der Regel maximal 20% der üblichen Netzkosten. Neben dieser Möglichkeiten zur Reduzierung der Netzkosten im Rahmen der 7000 h Regelung, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Entlastungüber ein individuelles Netzentgelt.
7000 Stunden Regelung bei geringen Lastspitzen
Kunden mit geringen Lastspitzen verbrauchen ihren Strom sehr gleichmäßig. Das betrifft in der Regel Unternehmen im 2 und 3 Schichtbetrieb bzw. kontinuierlich arbeitende Unternehmen. Die Benutzungsstundenzahl ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Ihrem Jahresverbrauch geteilt durch Ihre maximale Leistung ergibt.
Beispiel: 12.500.000 kWh : 2200 KW = 5.681h
Unternehmen mit mindestens 7000 h (Vollbenutzungsstunden), zahlen nur noch 20% der regulären Netzentgelte, da sie durch den konstanten Betrieb das Netz geringer belastet.
Kunden ab ca. 5.500 h können durch technische Lösungen auf die Stundenzahl auf 7000 h angehoben werden. Hierzu können Batteriespeicher oder ein BHKW eingesetzt werden. Nutzen Sie dazu unsere Lastprofil-Analyse und lassen Sie Ihr Einsparpotential berechnen.