Seit 2004 unterstützt uns first energy im Energiebereich. Besonders profitieren wir von der Unterstützung bei der Energiesteuerrückerstattung sowie der Einführung und des Betriebs eines Energiemanagementsystems nach SpaEfV (alternatives System). Seit 2017 unterstützt uns first energy zudem auch im Bereich der Antragsstellung für stromintensive Unternehmen gem. der Besonderen Ausgleichsregelung und der Umsetzung des zugehörigen BAFA-Bescheides bei den Marktpartnern. Somit profitieren wir von deutlichen Kosten- und Energieeinsparungen.
Nudelpeter Eierteigwarenfabrik Karl Siegel GmbH
Spitzenausgleich Stromsteuer (SpaEfV) alle Rückerstattungspotentiale ausschöpfen
Welches Unternehmen verzichtet gern auf Steuerrückerstattungen, die ihm zustehen? Schöpfen Sie mit first energy den Spitzenausgleich Ihrer Stromsteuer mit Leichtigkeit in voller Höhe aus.
Sie sind ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. €. Dann zählen Sie zu den kleinen und mittleren Unternehmen, die von dem Spitzenausgleich Stromsteuer gemäß SpaEfV profitieren können.
Wir informieren Sie über alle Kriterien bezüglich Vergünstigungen der Strom- und Energiesteuer und unterstützen Sie bei der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen. Profitieren Sie von einer vollumfänglichen Begleitung der Testierung SpaefV oder einer punktuellen Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres SpaEfV Audit.
Stromsteuerrückerstattung Neuinvestitionen möglich machen
Das Verfahren ist komplex und fordert ständig Ihre Zeit und Aufmerksamkeit, um keine Fristen zu verpassen, jeder gesetzlichen Änderung nachzukommen und den Nachweisanforderungen der Auditoren gerecht zu werden.
Gelangen Sie durch unsere verschlankten Methoden ohne Umwege und größeren Aufwand zu Ihrer erfolgreichen SpaEfV Testierung. Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen haben wir ein vereinfachtes Lösungskonzept entwickelt, welches Ihnen eine schnelle und unkomplizierte SpaEfV Testierung ermöglicht.
Unser SpaEfV-Konzept Veränderungen die auf ganzer Linie Überzeugen
Auch als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) aus dem produzierenden Gewerbe, können Sie von den Steuererleichterungen der SpaEfV profitieren. Dafür müssen Sie jährlich die Wirksamkeit Ihrer installierten sogenannten „Alternativen Systeme“ zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß SpaEfV Anlage 1 und 2 nachweisen. Dies kann im jährlichen Wechsel zwischen Vor-Ort-Audit und Dokumentenprüfung vorgenommen werden.
Profitieren Sie von unserer Expertise aus über 20 Jahren EnergieMarkterfahrung und lassen Sie sich von unserem Beratungskonzept mit fachlicher Präzision, ganzheitlicher Betrachtung und günstigen Betreuungspauschalen überzeugen.
Unsere Beratung und Umsetzung Ihres Alternativen Systems für den Spitzenausgleich Ihrer Stromsteuer findet stets mit Augenmaß statt.
Jede Veränderung innerhalb der Unternehmensprozesse muss wohl überlegt sein. Nicht alles was machbar ist, macht auch Sinn. Wir arbeiten nach klar definierten Kosten-Nutzen-Rechnungen und machen ausschließlich Vorschläge die nachweislich wirtschaftlich für Ihr Unternehmen sind.
Durch unser modulares SpaEfV-Konzept:
– erfüllen Sie fristgerecht alle rechtlichen Verpflichtungen
– erhalten Sie bis zu 90% Ihrer Belastungen aus Ihrer Stromsteuer zurück
– reduzieren Ihre Energiekosten maßgeblich
– erhöhen Ihre Energieeffizienz um ein Vielfaches.
Das sagen unsere Kunden über uns:
In 3 Schritten Spitzenausgleich Stromsteuer nutzen
Step 1.
Sie möchten Steuererleichterungen in voller Höhe ausschöpfen?
Step 2.
Sie möchten fortlaufend eine Verbesserung Ihrer EnergieEffizienz erzielen?
Step 3.
Sie möchten systematisch Ihre Energiekosten maßgeblich reduzieren?
Wer auf den Spitzenausgleich seiner Stromsteuer verzichtet, Riskiert seine Wettbewerbsfähigkeit!
In Zeiten eines starken Wettbewerbes und zunehmender Globalisierung kann sich kein Unternehmen leisten, Potenziale der Steuerentlastung ungenutzt zu lassen.
Fehlende wiederkehrende Stromsteuerentlastungen wirken sich drastisch auf Ihre unternehmerische Weiterentwicklung aus. Unternehmen, die ihre Rückerstattungspotentiale aus der Steuer- und Abgabenlast aus den Augen verlieren, haben weniger finanziellen Freiraum für Investitionen als die Mitbewerber.
Jeder Euro Stromsteuerentlastung ist ein Euro mehr Gewinn.
Bis zu 90% Stromsteuer durch Spitzenausgleich zurückerhalten
Sie erhalten bis zu 90 % der Belastungen aus der Energie- oder Stromsteuer zurück und können diese sinnvoll für die Weiterentwicklung Ihrer Unternehmensziele einsetzen. Sie haben neben der Steuerentlastung durch die SpaEfV Testierung eine Effizienzsteigerung von zusätzlichen 20% erreicht und sparen kontinuierlich Energiekosten ein. Durch das SpaEfV Audit haben Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich gesteigert.
Erfahren Sie, wie first energy Sie mit schlanken Lösungsansatz dabei unterstützt, Ihre Stromsteuer aus dem Spitzenausgleich mit geringem Aufwand zurück zu erhalten.
Spitzenausgleich Stromsteuer Öl für den Wirtschaftsmotor
„Kleine und mittelständische Unternehmen sind DER Beschäftigungs- und Wirtschaftsmotor Deutschlands. Sie stellen 55% der deutschen Arbeitsplätze bereit und sind für über 60% der gesamten Netto-Wertschöpfung verantwortlich. Diese Unternehmen verdienen es, alle Rückerstattungspotentiale, die Ihnen zustehen, ohne großen Aufwand abzuschöpfen, um weiterhin die Antriebskraft der deutschen Wirtschaft sein zu können. Mein Team und ich freuen uns mit den Machern der deutschen Wirtschaft über Ihre Potentiale zu sprechen und diese für Sie umzusetzen.“