Seit letztem Jahr (01.01.2018) ist die Entlastung bei der Energiesteuer im Bereich der thermischen Abfall- und Abluftbehandlung (i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr.2 EnergieStG) an neue Voraussetzungen, sogenannte Dual-Use-Prozesse, gebunden. Was bedeutet Dual-Use-Prozess? Dies bedeutet, dass neben der energetischen Verwendung des Energieerzeugnisses zum Heizen...
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