* gilt für leistungsgemessene Lieferstellen (i.d.R. über 100.000 kWh).
Konzessionsabgabe SLP-Lieferstellen (ct/kWh)
– 25.000 Einwohner 1,32
– 100.000 Einwohner 1,59
– 500.000 Einwohner 1,99
> 500.000 Einwohner 2,39
Schwachlasttarif 0,61
**
Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.
Letztverbrauchergruppe B: Strommengen von Letztverbrauchern ab der 1.000.001 kWh.