Energieeffizienz-Wirtschaft

Zum 15. Februar 2020 wurde das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft" novelliert. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen und kommunale Betriebe, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren. Es gibt vier Module, in denen eine Förderung erfolgen kann:

1.Querschnittstechnologien (Elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter etc.),

2.Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen),

3.Mess-, Steuerungs-, und Reglungstechnik und

4.Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen


Ein paar wichtige Änderungen der Novelle zusammengefasst:

  • Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) werden nicht mehr gefördert. Anlagen gemäß Nummer 5.2 der Richtlinie (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) sind davon aufgeschlossen und können weiter gefördert werden.
  • Modernisierungsmaßnahmen an KWK-Anlagen werden nicht gefördert. Maßnahmen zur Erschließung bislang ungenutzter Wärmepotentiale durch Abgasströme sind ausgenommen und werden weiterhin gefördert.
  • keine Förderung von Anlagen und Maßnahmen an Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können mit Ausnahme von Anlagen nach Nummer 5.2 der Richtlinie (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien)
  • Bauliche Maßnahmen, die keine unmittelbare Energieeinsparung in Prozessen bewirken werden nicht gefördert.
  • Die Gewährung von Förderungen erfolgt zukünftig auch nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (Beachtung im Zusammenhang mit der Förderung von Kälte- und Klimaanlagen);

Neben diesen Änderungen gab es einige Klarstellungen und Präzisierungen. 

Was Sie noch wissen sollten

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Mit dem eigentlichen Vorhaben darf erst nach Antragsstellung bei der BAFA (Modul 1-3) – auf eigenes finanzielles Risiko –begonnen werden. Bei Modul 4 müssen Sie bis zur Übersendung des Zuwendungsbescheides warten, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen können. Alternativ kann ein Antrag auf „vorzeitigen Maßnahmenbeginn" beim Modul 4 bei der BAFA gestellt werden. Die Zuschusshöhe beträgt in der Regel 30% der förderfähigen Kosten, für KMU sogar 40%. Im Modul 2 beträgt die Förderung nun sogar bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.

Der Antrag auf den Zuschuss, ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Brauchen Sie Unterstützung beim Fördermittelantrag, bei der Erstellung eines Einsparkonzeptes oder bei der Planung oder Umsetzung Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

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