EU-Schwellenwerte-min

Schwellenwerte spielen eine wichtige Rolle im öffentlichen Vergabewesen, also auch bei kommunaler Energiebeschaffung. Ab 1.1.2020 wird es - turnusmäßig nach zwei Jahren - wieder neue EU-Schwellenwerte geben.

Die EU-Schwellenwerte bestimmen, ab wann eine Pflicht besteht eine Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft (TED – europaweite Ausschreibung) zu veröffentlichen oder auf nationaler Ebene durchzuführen.

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Die europaweite Ausschreibung findet dann Anwendung, wenn der Schwellenwert überschritten wird.

Die Schwellenwerte sind in einzelne Bereiche aufgeteilt:
- Bauaufträge
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Sektoren
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden

Folgende Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2020 für alle Vergabeverfahren:

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