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EEG Umlage 2021 - Wie Ihr Unternehmen die Besondere Ausgleichsregelung nutzen & Kosten senken kann

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Sie beschäftigen sich seit längerer Zeit mit Kosteneinsparungen für Ihr Unternehmen? Wollen Sie Ihre Kostenseite optimieren und keine Option zur Kostensenkung auslassen? Sie haben in diesem Zusammenhang schon einmal etwas von der Besonderen Ausgleichsregelung / EEG-Reduzierung gehört und Sie fragen sich, ob sie auch auf Ihr Unternehmen zutrifft? Leider ist der Energiemarkt sehr unübersichtlich und Sie wissen eigentlich gar nicht, was für Sie gilt?

Nutzen Sie unsere Erfahrung als EnergieExperte und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch!

Was ist eigentlich die Besondere Ausgleichsregelung?

Die Besondere Ausgleichsregelung ist die Entlastungsmöglichkeit, wenn es um die EEG-Umlage geht. Die vier Übertragungsnetzbetreiber errechnen jedes Jahr Mitte Oktober, wie hoch die EEG-Umlage im Folgejahr sein muss, um die Kosten aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz zu decken. Die EEG-Umlage (aktuell in 2021: 6,5 Cent/kWh) stieg in den vergangenen Jahren stetig bis die Regierung sie für 2021 deckelte. Die EEG-Umlage ist von allen Stromkunden zu bezahlen und belastet Unternehmen besonders. Es gibt jedoch einen Ausgleich für die Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen: Die Besondere Ausgleichsregelung. Unternehmen bestimmter Branchen können nach dieser Regelung von einer reduzierten EEG-Umlage und damit geringeren Kosten profitieren.

Stellen Sie sich vor, Sie sparen Kosten, indem Sie ganz einfach von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren – ohne zusätzlich Personal zu schulen oder einzustellen.

Mit der Expertise aus vielen erfolgreich umgesetzten EEG-Projekten sind wir in der Lage den EEG-Begrenzungsantrag für Ihr Unternehmen unkompliziert zu stellen. Sie sind auf der sicheren Seite, dass alle Unterlagen komplett sind und wir alle möglichen BAFA-Fragen bis hin zur erfolgreichen EEG-Begrenzung übernehmen.

Wir bereiten Ihre antragsrelevanten Unterlagen auf und treffen vorbereitende Maßnahmen und Berechnungen für den Wirtschaftsprüfer. Wir erstellen Ihre Antragsunterlagen und übernehmen die ELAN K2-Antragstellung. Auch eine regelmäßige Rechnungskontrolle der EEG-Umlage ist für uns selbstverständlich. 

Wir von first energy, sind EnergieExperten und kennen alle Einsparoptionen. Uns ist es wichtig, dass Sie in die Lage versetzt werden, diese auch nutzen zu können, um Ihr Unternehmen wettbewerbsfähiger aufzustellen. Kontaktieren Sie uns und wir schauen uns Ihre individuelle Situation mit Ihren Kosteneinsparoptionen an.
Eva Kohlhausen

Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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