Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) - Planungen über neue Änderungen in der kommunalen Energieausschreibung

Die amtliche Fassung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) wurde am 7.02.2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und löst nun schrittweise den Abschnitt 1 der VOL/A ab. Ein in Kraft treten der Verordnung im Bund wird für das Frühjahr 2017 erwartet. Bei den Ländern kann es etwas länger dauern.

Die Anpassung der nationalen Vorschriften bedeutet für die öffentlichen Auftraggeber, dass sie sich künftig auf strengere Vorgaben einstellen müssen. Da die Unterschwellenvergabeverordnung salopp gesagt nichts anderes ist, als die große Schwester des EU-Vergaberechts.


Neu wird sein:

            • Öffentliche Auftraggeber werden die freie Wahl zwischen der öffentlichen (entspricht dem offenen Verfahren) und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnehmerwettbewerb (entspricht dem nicht offenen Verfahren) haben. Entscheidet sich der öffentliche Auftraggeber für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb oder das Verhandlungsverfahren mit/ohne Teilnehmerwettbewerb, muss er dies stets ausreichend begründen. Ebenfalls wird die freihändige Vergabe künftig Verhandlungsverfahren genannt.
            • Der öffentliche Auftraggeber kann künftig auf Internetportalen oder eigenen Internetseiten die Bekanntmachungen veröffentlichen. Die Bekanntmachungen müssen jedoch über die Suchfunktion von https://www.service.bund.de ermittelbar sein. Veröffentlichungen in Tageszeitungen oder ähnlichen Medien ist zusätzlich möglich.
            • Die Vergabeunterlagen müssen für den Bieter unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar sein. Sind sie es nicht, muss der öffentliche Auftraggeber die Vergabeunterlagen unentgeltlich versenden.
            • Umstellung auf e-Vergabe wird zum 01.01.2019 geplant. Soll heißen, der öffentliche Auftraggeber muss die elektronische Angebotsabgabe zulassen, auch wenn er postalisch oder per Fax angegeben hat. Ab dem 01.01.2021 werden die Angebote ausschließlich elektronisch eingereicht.