Für die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (§19-Umlage) gelten für Verbrauchsmengen über 1 Mio. kWh reduzierte Umlagesätze! Seit Jahren wurde bei Erreichen der Verbrauchsmenge die ermäßigten Umlagesätze automatisch abgerechnet. Seit 2017 passiert dies hingegen nicht mehr! Eine Meldung an Ihren Netzbetreiber ist notwendig. Wie profitiere ich von der r...
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