Energiedienstleistungsgesetz-nderung

EDL-G wird überarbeitet. Im Januar 2019 wurde der Referentenentwurf zur Gesetzesänderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlicht und es wurde um Stellungsnahmen (Länder- und Verbändeanhörung) gebeten. Diese sind bis zum 7.Februar eingegangen und sind online hier einsehbar.

Derzeit wird mit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Anfang des 3. Quartal gerechnet.

Der Referentenentwurf in der Form vom Januar 2019 sieht folgende Änderungen am Energiedienstleistungsgesetz vor:

  • Verkleinerung des Anwendungsbereiches des Energieaudits: Es soll eine Bagatellschwelle eingeführt werden. Unternehmen mit oder weniger als 500.000 kWh/Jahr Gesamtenergieverbrauch sollen von der Pflicht ein Energieaudit durchzuführen, befreit werden. Maßgeblich ist dabei der Gesamtenergieverbrauch in dem Kalenderjahr, das dem Jahr, in dem ein Energieaudit erfolgen müsste, vorausgeht. Bei diesen Unternehmen liegt der Aufwand ein Energieaudit durchzuführen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten Energieeinsparungen.
  • Einführung einer Pflicht zur Fort- und Weiterbildung für Energieauditoren, zur Sicherstellung der Auditqualität. Außerdem sollen sich Energieauditoren künftig vor der Durchführung des ersten Energieaudits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registrieren.
  • Unternehmen sollen in Zukunft über ein Online-Portal ausgewählte Basisdaten aus dem Energieauditbericht dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermitteln.
  • Auch ist eine Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen angedacht.
  • Des Weiteren gibt es im Referentenentwurf Klarstellungen zu Definitionen und Inhalten des Auditberichts, damit sollen Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Aus der Sicht von first energy ist eine Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes zu begrüßen, weil die Qualität des Energieaudits weiter verbessert wird. Wenn Sie ein kleines Unternehmen mit 500.000 oder weniger kWh/Jahr Gesamtenergieverbrauch sind, kann es sich für sie lohnen mit dem Energieaudit zu warten, da sie wahrscheinlich unter die Bagatellgrenze fallen werden. Inwieweit die angedachten Veränderungen des Referentenentwurfs schlussendlich in den Gesetzestext des Energiedienstleistungsgesetz einfließen bleibt jedoch abzuwarten.

Wenn Sie von der Auditpflicht betroffen sind, empfehlen wir Ihnen ein Energieaudit möglichst früh zu beauftragen und zu beginnen. So kann die notwendige Datenqualität und Analyse Ihrer energetischen Unternehmensstruktur in Ruhe und mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden. Insgesamt sind in Deutschland rund 65.000 Unternehmen von einer Energieauditpflicht betroffen und müssen in den kommenden Monaten ihrer Verpflichtungen erneut nachkommen.

Brauchen Sie Unterstützung für Ihr Energieaudit 2019? first energy ist ihr Energiedienstleister erster Wahl. Wir führen mit unseren BAFA akkreditierten Auditoren ihr EnergieAudit durch.

Seit 2001 berät first energy Unternehmen und Kommunen in den Bereichen EnergieEinkauf, EnergieManagement und EnergieEinsparung. first energy bietet u.a. Beratung und Hilfestellungen bei allen Fragen rund um EnergieAudits oder auch bei der Einführung eines alternativen Energiemanagementsystems nach ISO 50001, bei der Energierechnungsprüfung sowie der Strom- und Gasausschreibung an.

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