PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden

Ab 2022 sollen Neubauten von Nicht-Wohngebäuden in Baden-Württemberg verpflichtend mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. So sieht es das neue Klimaschutzgesetz der grün-schwarzen Regierungskoalition vor, dass noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll.

Damit ist Baden-Württemberg das erste Land, dass so weit geht PV-Anlagen auf Nicht-Wohngebäuden den Eigentümern vorzuschreiben. Klimaschutz wird damit zur Selbstverständlichkeit.

Die PV-Pflicht gilt zunächst nur in Baden-Württemberg. Es ist aber davon auszugehen, dass andere Bundesländer nachziehen und ähnlich Gesetze auf den Weg bringen werden.

Doch was heißt das für Unternehmen oder Kommunen?

Unternehmen, die neue Lager oder Produktionshallen planen sollten sich darauf einstellen, Photovoltaik-Module auf dem Dach installieren zu müssen. Wer nach dem 1. Januar 2022 einen Bauantrag für ein Nicht-Gebäude stellt, muss PV installieren. Und auch bei überdachten, für PV geeigneten Parkplätzen ist eine PV-Pflicht in Baden-Württemberg vorgesehen. Bei der Planung des Gebäudes bzw. des Parkplatzes sollte das frühzeitig mit eingeplant werden.

Denn wer frühzeitig PV einplant, kann auch über Themen wie Lastmanagement, E-Mobilität und Speicher nachdenken:

  • Mit PV Strom könnten Sie Ihre E-Fahrzeuge umweltschonend laden. Der Vorteil: Strom vom Dach ist wesentlicher günstiger als der Versorger-Strom und Sie fahren zu 100% emissionsfrei.
  • Im Rahmen einer Lastganganalyse können Sie bewerten, wieviel Strom der PV-Anlage vor Ort tatsächlich genutzt werden kann, wie sich Ihre Verbrauchsstruktur verändert und wie sich das wirtschaftlich auswirkt. Denn PV- Strom vom Dach kostet nur rund die Hälfte.
  • In Kombination mit einer PV-Anlage ist auch ein Speicher denkbar. Dieser kann Leistungsspitzen reduzieren und eine Stromunterbrechung vermeiden.

>>> Stets die gleiche Fragestellung: Lohnt sich eine PV-Anlage und wie wirtschaftlich ist sie? Wir geben Antworten! <<<


Gibt es Förderungen für Photovoltaik für mein Unternehmen?

Wenn Sie als PV-Modul-Besitzer in das öffentliche Netz Strom einspeisen erhalten Sie die sog. Einspeisevergütung. Dabei erhält der Anlagenbetreiber eine festgelegte Vergütung für eingespeisten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Da die Politik mit der Einspeisevergütung den Ausbau der PV-Anlagen fördert und diese zunehmend wachsen, sinkt die Einspeisevergütung regelmäßig

Zudem können Sie von attraktiven Förderungen durch die KfW-Bank sowie von diversen Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer profitieren. Sprechen Sie uns an und wir finden das passende Finanzierungskonzept.

Was Sie nun machen sollten: Alle Unternehmen oder Kommunen sollten jetzt prüfen, ob ihre Dachflächen für Photovoltaik geeignet sind und strukturiert vorgehen. Bei Neubauten sollte auf Grund der guten Wirtschaftlichkeit ohnehin sofort eine PV-Anlage mitgeplant werden.


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