Enegieaudit

Wenn Ihr Unternehmen das obligatorische Energieaudit für "Nicht-KMU" zwischen dem 26. November 2019 und dem 31. Dezember 2019 abgeschlossen hat, sind Sie verpflichtet, die Online-Energieauditerklärung / Compliance-Nachweise bis zum 31. März 2020 einzureichen.

Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetztes in November 2019 wurde die sogenannte Online-Energieauditerklärung eingeführt. Diese dient als Nachweis der Erfüllung des Energieaudits nach den §§ 8 ff. des EDL-G. „Nicht-KMU" müssen spätestens zwei Monate nach Abschluss des Energieaudits detaillierte Informationen über den Unternehmen (allgemeine Angaben und Energieverbrauch) und das Energieaudit (Energieauditor, vorgeschlagene Energieeffizienzmaßnahmen und Kosten des Audits) mittels der Online-Erklärung an das BAFA übermitteln.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung der Bagatellschwelle.Für „Nicht-KMU", deren Energieverbrauch unter 500.000 kWh liegt, ist ein Energieaudit nicht mehr verpflichtend. Sie müssen jedoch Informationen über ihren Energieverbrauch und ihre Kosten über die Online-Energieprüfungserklärung an das BAFA übermitteln.Die Erklärung muss jedoch spätestens zwei Monate nachdem ein umfassendes Energieaudit nach alter Regelung hätte stattfinden sollen, eingereicht werden. Für Unternehmen, die zwischen dem 26.11. und dem 31.12.2019 ein Audit hätten durchführen müssen, gilt ebenfalls die Frist des 31.03.2020.

Für Unternehmen, die nachweisen können, dass sie keinen Energieverbrauch haben, werden die Angaben in der Online-Erklärung erheblich vereinfacht. In diesem Fall müssen nur noch allgemeine Angaben zum Unternehmen gemacht werden. Alle KMU sind von der Abgabe der Online-Erklärung befreit.

Das Ausfüllen des Online-Formulars kann auch Ihr Energieauditor für Sie übernehmen. Durch die Abgabe der Online-Energieauditerklärung kann das BAFA sehr leicht kontrollieren, ob Unternehmen Ihren Erfüllungspflichten in Bezug auf das Energiedienstleistungsgesetz nachkommen.

Hier gelangen Sie zum Online-Formular. Benötigen Sie Unterstützung bei der Online-Erklärung? Melden Sie sich und wir stehen Ihnen zur Seite.

Für wen ist ein Energieaudit Pflicht?

Alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind und deren Energieverbrauch die Bagatellschwelle überschreitet, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (§§ 8 ff. EDL-G) verpflichtet, ein Energieaudit (bzw. ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS) durchzuführen, unabhängig davon, ob sie dem produzierenden oder nichtproduzierenden Gewerbe angehören. Diese Unternehmen müssen auch eine Online-Energieauditerklärung an das BAFA abgeben.