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Die Ökodesign Verordnung (Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009) fasst den europäischen Gesetzesrahmen für die Festsetzung von Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung energetisch verbrauchsrelevanter Produkte. Die sogenannte Ökodesign Richtlinie/ Verordnung wurde im Oktober 2009 in Kraft gesetzt.
Was ändert sich in 2023 durch die Ökodesign Verordnung für Unternehmen?
Die T5 & T8 Leuchtstoffröhre, die seit Jahrzehnten in Büros, Fabriken und Geschäften weit verbreitet sind, sind für ihren hohen Energieverbrauch bekannt. Mit dem Verbot der Leuchtstofflampe wird ein entscheidender Schritt in Richtung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit gemacht.
Hintergrund:
Ab August 2023 gilt die neue Stufe der Ökodesign Verordnung (EU) 2019/2020, die für T5 und T8 Leuchtstoffröhren verbietet. Auch wenn die T5 Röhren (Durchmesser 1,5 cm) bereits heute effizienter als T8 Röhren (Durchmesser 2,5cm) sind, sollen bei vom Markt verschwinden und in der Regel den deutlich effizienteren LED´s Platz machen.
Das betrifft die Standardlängen mit 18, 36 und 58 Watt. Ausnahmeregelungen gelten für T8-Röhren in Sonderlängen. Bei den neueren T5 Leuchstoffröhren sind keine Ausnahmen geplant.
Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, die Anforderungen der Ökodesing Verordnung (T5 T8 Leuchtstoffröhre Verbot) zu erfüllen und ihre Beleuchtungssysteme zu modernisieren. Die gute Nachricht ist, dass es zahlreiche energieeffiziente Alternativen gibt, die nicht nur den Energieverbrauch reduzieren, sondern auch die Betriebskosten langfristig senken.
LED-Leuchten sind eine solche Alternative zu der T5 und T8 Leuchtstoffröhre. Sie verbrauchen bis zu 80% weniger Energie als herkömmliche Leuchtstofflampen und haben eine deutlich längere Lebensdauer. Darüber hinaus bieten sie eine bessere Lichtqualität, was zu einer verbesserten Arbeitsumgebung führen kann.
Intelligente Beleuchtungssysteme, die mit Sensoren und automatischen Steuerungen ausgestattet sind, können den Energieverbrauch weiter reduzieren. Diese Systeme, ausgestattet mit Sensoren und automatischen Steuerungen, passen das Licht je nach Tageszeit, Belegung oder spezifischen Aufgaben an. Diese Technologie hilft, den Energieverbrauch weiter zu senken und gleichzeitig eine angenehmere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Die Umstellung der T5 und T8 Leuchtstoffröhre auf LED-Beleuchtung erfordert anfängliche Investitionen seitens der Unternehmen. Eine Möglichkeit, diese finanzielle Belastung zu mildern, besteht darin, Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Diese Fördermittel können die Kosten für den Kauf und die Installation von LED-Beleuchtung erheblich reduzieren und den Return on Investment beschleunigen.
Durch die Kombination der Vorteile von LED-Beleuchtung, wie Energieeffizienz, längere Lebensdauer, Umweltfreundlichkeit und verbesserte Lichtqualität, mit der Möglichkeit der Nutzung von Fördermitteln, können Unternehmen einen reibungslosen Übergang zu nachhaltiger Beleuchtung realisieren. Dies ermöglicht nicht nur langfristige Kosteneinsparungen, sondern auch eine positive Wirkung auf die Umwelt. Der Einsatz von Fördermitteln ist eine wertvolle Ressource, die Unternehmen dabei unterstützt.
Die Ökodesign Verordnung und das T5 T8 Leuchtstoffröhre Verbot sind ein bedeutender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit für Unternehmen. Durch die verbesserte Energieeffizienz, längere Lebensdauer, geringere Wartungskosten, Umweltfreundlichkeit und verbesserte Lichtqualität bieten LEDs eine attraktive Alternative für eine nachhaltige Beleuchtung. Es ist an der Zeit, dass Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und den Wechsel zu LED-Beleuchtung vorantreiben, um sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile zu erzielen. Indem wir gemeinsam den Übergang zu nachhaltiger Beleuchtung fördern, können wir die Zukunft unserer Unternehmen und unseres Planeten positiv gestalten.
Gründer und Geschäftsführer Markus Barella
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