Neuer Schwellenwert zum Jahreswechsel

Schwellenwerte spielen eine wichtige Rolle im öffentlichen Vergabewesen. 

Sie stellen die Wertschwelle dar, ab der die Pflicht besteht eine Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft 

(TED – europaweite Ausschreibung) zu veröffentlichen oder auf nationaler Ebene durchführen zu können. 

Die europaweite Ausschreibung findet dann Anwendung, wenn der Schwellenwert überschritten wird.



Der Schwellenwert ist in einzelne Bereiche aufgeteilt:
- Bauaufträge
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Sektoren
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden

Folgende Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2018 für alle Vergabeverfahren:

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