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NatGAS AG Insolvenz: first energy unterstützt betroffene NatGAS AG Kunden

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Update: Das zuständige Amtsgericht hat zum 1.Dezember das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case, Berlin bestellt. Zum weiteren Verfahren heißt es auf der NatGAS Homepage:"Dr. Schulte-Kaubrügger beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb so zu beenden, dass es allen Kunden möglich ist, einen reibungslosen Übergang der Belieferung spätestens zum 31. Dezember 2019 zu organisieren. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 werden die Kunden gebeten, ihre Energiebelieferung anderweitig abzusichern." Hier geht es zu unserem aktuellen Blogbeitrag zur NatGAS Insolvenz.

Nach der Insolvenz der DEG im letzten Jahr, hat auch dieses Jahr wieder ein großer Energieversorger Insolvenz angemeldet. Am Donnerstag, den 26. September 2019, hat die NatGAS AG die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt und das zuständige Amtsgericht Potsdam hat daraufhin das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Die NatGAS AG musste Insolvenz anmelden, weil laut eigenen Angaben die Kreditverhandlungen mit den Banken nicht erfolgreich waren und am 30.September ausliefen. Aktuell wird spekuliert, dass dem Unternehmen ca. 20 Millionen Euro fehlen.

Wie geht es nun weiter?

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case, Berlin bestellt. Laut NatGAS AG verschafft sich dieser nun einen Überblick über die Situation des Unternehmens. Dazu gehöre auch die Prüfung von Fortführungsmöglichkeiten angesichts des laufenden Geschäftsbetriebes.

Aktuell liegt noch keine Kündigung des Bilanzkreises seitens der Bilanzkreisverantwortlichen für Gas und Strom vor. Würde diese erfolgen, würde das die sofortige Einstellung der Gas- bzw. Strombelieferung durch die NatGAS AG bedeuten.

Sie als Unternehmen oder öffentlicher Auftraggeber sind betroffen? Lieferstopp?

Gerade große Unternehmen mit registrierter Leistungsmessung (RLM) sollten bei einer Kündigung der Bilanzkreise und damit Einstellung der Energielieferung schnell aktiv werden. Für diese Unternehmen besteht im Gegensatz zu Haushaltskunden keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Notversorgung im Falle eines Lieferungsstopps. Bei Privatkunden springt immer der Grundversorger als Strom- bzw. Gaslieferant ein. Bei RLM Kunden besteht diese gesetzliche Absicherung so nicht. Theoretisch wäre ein Netzbetreiber berechtigt, einem Kunden Strom und Gas abzustellen. Hierzu kommt es aber in der Regel nicht, da kein Netzbetreiber diesen radikalen Weg gehen möchte, jedoch, so zeigen es eigene Erfahrungen aus den letzten Jahren, dies doch sehr direkt dem betroffenen Unternehmen androhen. Er liefert also zunächst weiter Strom und Gas und wird im Falle eines Ausfalls des ursprünglichen Lieferanten auf den Kunden zugehen und ihn über den Ausfall seines Anbieters informieren. Zunächst sollte man als Unternehmen also davon ausgehen, dass man auch im Falle eines Lieferstopps weiterversorgt wird aber man in eine sehr teurere Grund- bzw. Ersatzversorgung rutscht. Da aber eine gesetzliche Absicherung für diesen Prozess fehlt und die Grund- und Ersatzversorgungspreise deutlich teurer als die reguläre Versorgung sind, lohnt es sich einen Energiedienstleister für eine schnelle alternative Lösung mit marktgerechten Börsenpreisen (hier geht es zu unseren Strom- & Gasmarktreport) einzuschalten.

Wer unterstützt mein Unternehmen nun?

Wir von first energy sind ein erfahrener Energiedienstleister und kümmern uns seit 2001 darum, dass unsere Kunden einen fairen Gas-/Stromvertrag erhalten. Von der DEG-Insolvenz betroffene DEG-Kunden konnten wir innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden in geordnete Vertragsverhältnisse führen und somit enorme Zusatzkosten ersparen.

Sie können gerne Kontakt zu uns aufnehmen und wir kümmern uns individuell um die Situation Ihres Unternehmens. Wir agieren schnellstmöglich, damit Sie einen seriösen und günstigen neuen Gas- bzw. Stromvertrag bekommen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team gerne zur Seite.

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