NatGAS-Insolvenz---Belieferungsstopp

Laut eigener Aussage stellt die NatGAS AG die Belieferung von Strom und Gas zum 31.12.2019 ein. Die aktuelle Situation der NatGAS erinnert an Weihnachten 2019, als die DEG ihre Kunden nicht mehr mit Strom beliefern konnte. Im Gegensatz zu der DEG liegt der NatGAS derzeit keine Kündigung der Bilanzlieferverträge vor, sie hat die Entscheidung die Belieferung ab 1.1.2020 einzustellen noch aus freien Stücken getroffen.

Wie die NatGAS weiter auf ihrer Homepage berichtet, wurde das Insolvenzverfahren der NatGAS am 1. Dezember 2019 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case, Berlin bestellt. Der Versuch der NatGAS einen Investor zu finden und übernommen zu werden war im November gescheitert.

Was bedeutet die NatGAS Insolvenz nun für die Kunden?

Kunden der NatGAS müssen sich nun vor Weihnachten oder während der Weihnachtsfeiertage einen neuen Versorger suchen, damit Sie auch ab dem 1.1.2020 einen guten Energievertrag haben. Wer sich als normaler (SLP-) Kunde nicht kümmert, landet automatisch in der teureren Grundversorgung. Dies ist ein gesetzlicher Anspruch. Für leistungsgemessene Kunden besteht diese rechtliche Regelung nicht! Dennoch wird auch hier in der Regel der Grundversorger tätig und übernimmt die RLM-Kunden. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Daher: Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Versorger –damit Sie die teure Grundversorgung vermeiden.

Alternativ schalten Sie uns, die first energy GmbH ein und wir kümmern uns stellvertretend für Ihr Unternehmen um einen neuen Energieversorger. Im Rahmen der DEG-Pleite konnten wir Kunden kurzfristig in neue Verträge bringen – dies bieten wir nun auch betroffenen NatGAS-Kunden an!

Weitere Informationen zur Insolvenz erfahren Sie auch in unserem anderen Blogbeitrag zur NatGAS Insolvenz.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Menzel gerne zur Verfügung.