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Die Nachforderung von Unterlagen ist eine Chance für den Bieter beim Vergabeverfahren am Ball zu bleiben

Nachforderung von Unterlagen

Nicht selten kommt es vor, dass sich bei der Angebotsabgabe Unvollständigkeiten oder fachliche/rechnerische Fehler einschleichen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die fehlenden Unterlagen vom Bieter nachfordern, wenn er in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht festgelegt hat, dass er dies nicht im Vorfeld ausschließt.

Was nachgefordert werden kann gem. VgV/UVgO sind fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen. Dies gilt jedoch nicht für Preisangaben, wenn die Änderung den Gesamtpreis oder die Wertungsreihenfolge verändern würde. Reicht der Bieter mit Angebotsabgabe demnach nicht alle Vergabeunterlagen ein, können diese nach Angebotsauswertung vom Auftraggeber nachfordert werden. Der Auftraggeber hat jedoch alle Bieter gleichermaßen zu behandeln.

Um die fehlenden Angaben des Angebotes nachzureichen, ist dem Bieter durch den Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen. Wird diese nicht eingehalten oder die Vergabeunterlagen nicht korrekt eingereicht, droht der Ausschluss vom Vergabeverfahren.Bei fristgerechter und korrekter Einreichung bleibt der Bieter weiterhin in Spiel.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einhaltung aller nötigen Fristen bei Ihrer nächsten Energiebeschaffung. Von der Vorbereitung Ihrer Energieausschreibung, über die Durchführung bis zur Nachbereitung stehen wir Ihnen als kontinuierlicher Ansprechpartner zur Seite. Wir kennen uns mit den geltenden Rechtsnormen für Energiebeschaffungen aus, da wir schon vielen Gemeinden und öffentlichen Auftraggebern den passenden Energievertrag vermittelt haben.

Mit first energy wird Ihre Energiebeschaffung fristgerecht, professionell und rechtssicher durchgeführt.

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Manuela Feick
Tel.: 05605-93928-22
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