Mitarbeitermobilität

Als Energie- und Nachhaltigkeitsdienstleister ist es uns wichtig, dass unsere Mitarbeiter ihren Weg zur Arbeit überdenken und wenn möglich nachhaltiger gestalten. Als Unternehmen führen wir jedes Jahr im Rahmen der CO2-Bilanz eine Mobilitätsbefragung unter unseren Mitarbeitern durch. Ziel ist es jährlich, herauszufinden, wie die Mitarbeiter zur Arbeit kommen. Damit erfahren wir mehr über den CO2-Ausstoß unserer Mitarbeiter, können ihn quantifizieren und können den Mitarbeitern Alternativen zum Auto aufzeigen.

Im Verlaufe des letzten Jahres bis heute, stellen wir fest, dass neben dem verstärkten Homeoffice, mehr Bahnreisen gemacht werden und mehr Mitarbeiter Fahrrad fahren. Der erste Mitarbeiter ist nun sogar auf einen elektrischen Roller umgestiegen. Grund genug, dass wir uns den E-Roller einmal genauer anschauen.

Ein Jahr Straßenzulassung beim E-Scooter

Seit einem Jahr (15.Juni 2019) sind E-Scooter auch auf deutschen Straßen zugelassen. Voraussetzung ist eine allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Die allgemeine Betriebserlaubnis wird erteilt, wenn der E-Scooter neben Licht, Klingel und Lenkstange weitere Anforderungen gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt. Ob ein E-Scooter zugelassen ist, erkennen sie an dem Typenschild, dass sich entweder auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeuges befindet. Dort eingestanzt ist sowohl die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug" als auch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).

Je nach Modell fahren E-Scooter zwischen 6 und bis zu 20 km/h. Während Modelle, die maximal 12 km/h schaffen, ab 12 Jahren freigegeben sind, bleiben schnellere E-Scooter über 14-Jährigen vorbehalten. Um E-Scooter zu nutzen, brauchen Sie keinen Führerschein. Genauso wenig gibt es eine Helmpflicht – dennoch ist ein Helm empfehlenswert. Fahren müssen Sie auf dem Radweg oder, falls diese nicht vorhanden sind auf der Fahrbahn. Unser Tipp: Achten Sie beim Kauf darauf, dass der E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügt und damit zugelassen ist für den deutschen ! Straßenverkehr. Und bitte fahren Sie immer mit Helm!

Vorteile eines E-Scooters:

  • Einsparung von CO2-Emissionen in Innenstädten
    • Ab 2020 gilt ein Grenzwert von 95g CO2/km für Neuzulassungen von Autos. Das ist ein Wert unter Idealbedingungen, der in der Regel überschritten wird. Gerade bei kurzen Fahrten, wenn das Auto noch kalt ist, ist der CO2-Austoß höher. Auch dürfen noch Autos mit höherem CO2-Ausstoß produziert werden, solange alle vom Hersteller produzierten Wagen diesem Grenzwert entsprechen. 
    • Nach einer neuen Studie von Ernst & Young (EY) verbraucht ein E-Roller von Voi 34,7g CO2-Äquivalente pro Person und gefahrenem Kilometer. Das wäre also eine Einsparung von mindestens 60,3 CO2g/km gegenüber dem Auto (wenn das Auto die Grenzwerte einhält).
  • Entlastung der Straßen und des ÖPNV
    • Weniger Autos bedeuten auch weniger Staus.
  • Verringerung der Parkraumproblematik
    • Ein E-Roller braucht im Gegensatz zum Auto keinen eigenen Parkplatz und kann zusammengeklappt werden.
  • Zeitersparnis gegenüber dem zu Fuß gehen
  • In Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der E-Scooter sehr praktisch,
    • Man ist damit flexibler als mit einem Fahrrad. Alle E-Roller, die bis zu 15 Kilo wiegen und zusammenklappbar sind, dürfen meistens als Handgepäck gratis in den Bussen und Straßenbahnen mitgenommen werden. Für alle E-Roller, die diese Bedingungen nicht erfüllen, muss manchmal eine Extrakarte gelöst werden. Informieren Sie sich bei Ihnen vor Ort.


Die Vorteile für das Unternehmen

Der Umstieg auf CO2-ärmere Verkehrsmittel verbessert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens wie der Mitarbeiter. Sie als Arbeitgeber können Ihre Mitarbeitenden auf verschiedene Weisen unterstützen, nachhaltige Mobilitätsformen zu nutzen. Beispielsweise durch einen Zuschuss zum E-Bike, E-Scooter oder Bahnticket, Gutscheine für besondere Fahrradkleidung oder sie ersetzen den herkömmlichen Dienstwagen durch E-Bikes oder ein Elektroauto. Dieses Dienstrad wäre dann sogar steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt wird

Integrieren Sie Ihr betriebliches Mobilitätsmanagement in Ihr NachhaltigkeitsManagement und profitieren Sie mehrfach. Ihr Unternehmensimage steigt bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern.

Das klingt für Sie interessant? Dann lassen Sie uns in Gespräch kommen. Wir entwickeln für Ihr Unternehmen das passende Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept. Als langjähriger EnergieDienstleister ist first energy ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Energie- und Nachhaltigkeitsthemen geht.


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