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Fragen der Energiebeschaffung (Strom und Gas) für öffentliche Auftraggeber

Fragen der Energiebeschaffung (Strom und Gas) für öffentliche Auftraggeber

Jeder öffentliche Auftraggeber hat den Bedarf an Strom oder Gas für seine Abnahmestellen abzudecken. Jedoch irritiert der unübersichtliche Markt mit einer Vielzahl von Energieversorgern, die mit günstigen Energiepreisen werben und auf diversen Vergleichsportalen anzutreffen sind. Der öffentliche Auftraggeber ist daher oft unsicher, wie er einen optimalen Energiebezug für sich sicherstellen kann und die Fragen der Rechtssicherheit sowie die wirtschaftlichen Aspekte stehen im Raum.

Welcher öffentliche Auftraggeber setzt sich schon täglich mit der schwankenden Energiebörse (EEX) oder der Vielzahl an Nebenkosten auseinander? Auch sollte rechtlich geklärt sein, ob eine Inhouse-Vergabe ohne Ausschreibung in Frage kommt, wenn der öffentliche Auftraggeber beispielsweise ein eigenes Stadtwerk führt. Sollte der öffentliche Auftraggeber zum Entschluss gekommen sein, dass er eine öffentliche Ausschreibung durchführt, unterliegt er dem anwendbaren Recht, das die Lieferung von Waren klärt (GWB, VgV, VOL/A bzw. UVgO). Welche Rechtsprechung genau geltend ist, bestimmt sich nach der Höhe des Schwellenwertes.

Bei der Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich etwaiger Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwaige Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.


Gesamtwert der Leistung

(Erstvertragslaufzeit inkl. Verlängerungen)

+

Zu erwartender Zuschlag der Bieter

+

NNE, Steuern und Abgaben____________


= Schwellenwert (Auftragswert)


Vereinfacht gesagt: Nehmen Sie die letzten Jahresrechnungen zur Hand und multiplizieren Sie diese mit den auszuschreibenden Jahren – hierzu zählen auch die möglichen Verlängerungsoptionen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Energiebeschaffung – von der Vorbereitung einer Energieausschreibung, über die Durchführung bis zur Nachbereitung stehen wir Ihnen als kontinuierlicher Ansprechpartner zur Seite. Wir kennen uns mit den geltenden Rechtsnormen für Energiebeschaffungen aus, da wir schon vielen Gemeinden und öffentlichen Auftraggebern den passenden Energievertrag vermittelt haben. Wir geben Antworten auf Ihre Fragen!

Mit first energy wird Ihre Energiebeschaffung professionell und rechtssicher durchgeführt.

Haben Sie Fragen? 

Schauen Sie auf unserer Homepage www.first-energy.net vorbei oder sprechen Sie uns direkt an. 

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