Energycoop ist insolvent  - first energy hilft betroffenen Unternehmen

Seit dem 4.April 2019 liefert die Energycoop eG keinen Strom und Gas mehr. Bundesweit sind 43.000 Kunden betroffen.

Die energycoop eG hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Osnabrück gestellt. Mit Beschluss vom 4. April 2019 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde vom Amtsgericht Osnabrück Rechtsanwältin Anna Kuleba von der Kanzlei SchoofsPartner aus Osnabrück bestellt. 

Was passiert nun mit den betroffenen Kunden?

Alle Kunden mit Standardlastprofilen werden nun von ihren lokalen Grundversorgern weiterversorgt. Wünschen Sie dies nicht, steht first energy betroffenen Unternehmen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Für Unternehmen mit registrierter Leistungsmessung besteht dieser gesetzliche Anspruch auf die Grundversorgung im Falle einer Insolvenz nicht. Aber auch sie müssen sich keine Sorgen machen, denn so schnell steht keiner ohne Strom oder Gas da – auch sie werden in der Regel weiter vom Grundversorger beliefert. Allerdings bedeutet die Versorgung durch den Grundversorger, dass Mehrkosten bis zum doppelten des normalen Preises abgerechnet werden. Weitere Informationen dazu, finden Sie auf www.Energieversorger-insolvenz.info

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oderKohlhausen Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden. Kunden, die einen Grundversorgungstarif besitzen, müssen allerdings deutlich mehr für ihre Energie bezahlen, daher lohnt sich ein schneller Wechsel!

„Natürlich stehen wir auch geschädigten Kunden der Energycoop mit Rat und Tat zur Seite, um eine ordnungsgemäße Energiebelieferung zu marktgerechten Preisen wiederherzustellen. Wir kümmern uns um die Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorgangs für Gewerbe- und Industriekunden, aber auch für öffentliche Auftraggeber", ergänzt Eva Kohlhausen, Leiterin der Abteilung Lieferantenmanagement von first energy.

Wie komme ich nun schnellstmöglich aus der teureren Grundversorgung/Ersatzversorgung wenn mein Energieversorger insolvent ist?

Der Standartwechselprozess zu einem neuen Energieversorger dauert in der Regel 10 Werktage. Wir haben einen guten Überblick über den Markt an Energieanbietern und können für Sie das beste Angebot verwirklichen.

Generell empfehlen wir Ihnen eine bestehende automatische Lastschrift zunächst erstmal zu widerrufen. Die bezogene Energie muss man in jeden Fall bezahlen. Die Rechnung der Energycoop sollte man aber zunächst fachmännisch prüfen: Sind die Steuern und Abgaben richtig berechnet, passt der Bezugszeitraum?

first energy hilft auch Ihnen unkompliziert und schnell – egal, ob Sie ein Unternehmen oder ein öffentlicher Auftraggeber sind, wir finden den passenden Anbieter für Sie.