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UPDATE: Musterklage gegen Insolvenzverwalter der BEV

Der insolvente Energieversorger BEV hat umstrittene Endabrechnungen verschickt. In diesen verweigert der BEV Kunden den Neukundenbonus, wodurch vielen BEV-Kunden um die 100 bis 200 Euro fehlen.  Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun dagegen Klage eingereicht. Betroffene können sich demnächst kostenlos anmelden und an dem Verfahren teilnehmen.

Der Energieversorger Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat am 25.01.2019 Insolvenz beantragt. Einer Mitteilung des Amtsgerichts München zufolge hat das Amtsgericht München die Insolvenz am 29.1.2019 angeordnet und der Münchner Anwalt Axel Bierbach wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 1513 IN 219/19). Die BEV liefert damit keinen Strom und kein Gas mehr an Ihre 500.000 Kunden. Dem Insolvenzantrag vorrausgegangen waren ein Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur gegen die BEV Anfang des Jahres sowie zahlreiche Kundenbeschwerden aufgrund von drastischen Preiserhöhungen.

Was bedeutet das nun für die Energieversorgung der betroffenen Kunden?
Markus Barella von first energy (unabhängiger Energiedienstleister): "Strom und Gaskunden müssen nun schnell aktiv werden. Durch die Insolvenz rutschen die Kunden in die gesetzliche Ersatzversorgung. Diese hat den Nachteil, dass der Kunde mit schlechteren Konditionen rechnen muss, als, wenn man sich selbst einen Energieversorger aussuchen kann. first energy unterstützt Sie als Unternehmen oder öffentlicher Auftraggeber nun vollumfänglich bei der Suche nach einem neuen Energieversorger."

Kunden der BEV stehen darüber hinaus vor zahlreichen weiteren Fragen: Wann bekomme ich die Verbrauchsrechnung, was passiert mit einem eventuellen Guthaben, muss ich die Rechnung der BEV noch bezahlen? An wen kann ich mich im Falle von Fragen wenden? Markus Barella von first energy empfiehlt „eine bestehende automatische Lastschrift zunächst erstmal zu widerrufen. Die bezogene Energie muss man in jeden Fall bezahlen. Die Rechnung der BEV sollte man aber zunächst fachmännisch prüfen: Sind die Steuern und Abgaben richtig berechnet, passt der Bezugszeitraum?" Zu den weiteren Fragen lohnt auch ein Blick auf die neu eingerichtete Website der BEV zum Thema Insolvenz: www.bev-inso.de. Hier werden aktuelle Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens geliefert.

"Natürlich stehen wir auch geschädigten Kunden der BEV mit Rat und Tat zur Seite, um eine ordnungsgemäße Energiebelieferung zu marktgerechten Preisen wiederherzustellen. Wir kümmern uns um die Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorgangs für Gewerbe- und Industriekunden, aber auch für öffentliche Auftraggeber", ergänzt Eva Kohlhausen, Leiterin der Abteilung Lieferantenmanagement von first energy.