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Update Bafa Förderungen: Änderung zur Antragstellung

Zur Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft gibt es aktuell eine Änderung in der Antragsstellung. Bislang mussten Unternehmen mit dem Beginn der Effizienzmaßnahmen warten bis der Antrag auf Förderung genehmigt wurde oder einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn separat beantragen, um die Förderung zu erhalten. Nun ist es so, dass ein Maßnahmenbeginn für die Module 1-3 direkt nach Antragsstellung bei der BAFA möglich ist und dies nicht den Verlust bzw. den Ausschluss von der Förderung bedeutet!

Dazu die Stellungnahme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

"Vorzeitiger Maßnahmenbeginn Ab sofort können Sie mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Sie müssen nicht mehr den Zuwendungsbescheid abwarten. Auch brauchen Sie keinen gesonderten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen."

Wenn Sie Fragen haben oder selbst Effizienzmaßnahmen planen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir unterstützen Sie gerne mit unser Fördermittelberatung.

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