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Einzug oder Auszug – Was müssen Sie als Unternehmen bei der Energiebeschaffung beachten?

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Neben dem üblichen Stress und den Angelegenheiten, die bei einem Einzug und/oder Auszug zu bewerkstelligen sind, bleibt die Energiebeschaffung häufig außen vor. Doch auch hier gibt es Handlungsbedarf, der im Idealfall im Vorfeld berücksichtigt und bewerkstelligt werden sollte, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Bei Einzug die Möglichkeit der Vertragsübernahme prüfen

Bei einem Einzug gilt es die Strombelieferung/Gasbelieferung über einen Belieferungsvertrag – idealerweise 8 Wochen im Voraus – sicherzustellen und zu klären. Hier sollte geprüft werden, ob die Übernahme des aktuellen Energieliefervertrages vom Vormieter/vorherigen Eigentümer oder die Aufnahme der Lieferstelle in einen bestehenden Rahmenvertrag möglich und auch sinnvoll ist. Je nach Marktentwicklung an der Energiebörse kann es wirtschaftlich sehr interessant sein, einen „alten" Vertrag zu übernehmen. Lassen Sie als Unternehmen Ihr Einsparpotential prüfen und treffen Sie eine sichere Entscheidung.

Gerne zeigen wir Ihnen weitere Einsparmöglichkeiten auf und unterstützen Sie bei der Energiebeschaffung für Ihre neue Lieferstelle.

Bei Auszug den aktuellen Vertrag übertragen oder kündigen

Im Falle eines Auszuges sollte geklärt werden, ob eine Vertragsübergabe an den neuen Mieter/Eigentümer realisierbar und sinnvoll ist. Im Falle einer Vertragsübergabe ist dann dem aktuellen Lieferanten der neue Vertragspartner mitzuteilen. Anderenfalls muss der bestehende Vertrag für die Lieferstelle fristgerecht gekündigt werden. Beides sollte idealerweise 8 Wochen im Voraus erfolgen, um die Übergabe bzw. Beendigung zum gewünschten Termin gewährleisten zu können. In Businessverträgen kann ein Energieversorger Schadensersatz von Ihnen fordern, wenn ein geschlossener Vertrag vor Ablauf der Lieferzeit gekündigt wird. Lassen Sie dieses Risiko objektiv prüfen und sichern Sie sich gegen Mehrkosten ab.

Gerne stellen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten dar und unterstützen Sie bei der Übertragung oder Beendigung Ihres Energieliefervertrages.

Umzug: Ein- und Auszug in Einem

Bei einem Umzug kommt sowohl ein Einzug als auch ein Auszug zum Tragen. Hier gilt es zu prüfen, inwieweit eine Mitnahme des aktuellen Stromliefervertrages/Gasliefervertrages von der alten Lieferstelle zur neuen Lieferstelle sinnvoll und möglich ist. Eine Vertragsmitnahme ist dem Lieferanten im Idealfall 8 Wochen im Voraus mitzuteilen, sodass er alle notwendigen Schritte für die termingerechte Umstellung der Energiebelieferung in die Wege leiten kann. Sollte eine Vertragsmitnahme nicht möglich oder sinnvoll sein, bestehen die zuvor aufgeführten Möglichkeiten, um die Belieferung mit Strom und/oder Gas für die neue Lieferstelle sicherzustellen und für die alte Lieferstelle zu beenden.

Gerne prüfen und klären wir Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung!

Generell: Netzbetreiber und Lieferanten informieren und Möglichkeiten prüfen

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einem Ein-, Aus- oder Umzug sowohl den zuständigen Netzbetreiber als auch den aktuellen und/oder gewünschten Lieferanten so früh wie möglich zu informieren und Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

Gerne prüfen und klären wir für Sie, welche Möglichkeiten Sie bei Ihrem Vorhaben im Bereich der Energiebeschaffung haben und unterstützen Sie bei der entsprechenden Umsetzung.

first energy ist Ihr Energie- und Nachhaltigkeitsdienstleister seit 2001. Wir sind für unsere Gewerbe- und Industriekunden bundesweit tätig. Werfen Sie hier einen Blick auf die Stimmen zufriedener Kunden.

Eva Kohlhausen

Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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