Kommunale-Unternehmen-Energieaudit

Auch kommunale Unternehmen können von der Energieauditpflicht betroffen sein! Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist seit April 2015 geltend und schreibt für alle „Nicht-KMU's" ein Energieaudit alle vier Jahre vor. Sobald das Kapital eines kommunalen Unternehmens zu mindestes 25% direkt oder indirekt der öffentlichen Hand gehört, gilt eine Firma nicht mehr als KMU. Anzahl der Mitarbeiter oder die Höhe des Umsatzes spielen dabei keine Rolle mehr. Das bedeutet, dass zum Beispiel Versorgungsbetriebe, Schwimmbäder, Museen, Alten- und Pflegeheime, kommunale Wohnungsbauunternehmen, Trinkwasserbetriebe, Zweckverbände sowie andere gleich gelagerte Unternehmen ein Energieaudit durchführen müssen.

Ausnahmen von der Energieauditpflicht

Es gibt aber auch Ausnahmen! Kommunale Unternehmen, die spezielle hoheitliche Staatsaufgaben übernehmen sind von der Energieauditpflicht befreit. Von dieser Ausnahme profitieren zum Beispiel Schulen oder Universitäten. Die BAFA nennt folgende Beispiel für hoheitliche / nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten:

Beispiele für hoheitliche / nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten bzw. Aufgaben:

  • Aufgaben aus den Bereichen Gefahrenabwehr, Polizei und Justiz,
  • Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung, Abwasser- oder Abfallbeseitigung, soweit diese Aufgaben nicht nach dem jeweils einschlägigen Bundes- oder Landesrecht mit pflichtbefreiender Wirkung auf private Dritte übertragen werden können. Darauf, ob die Aufgabe tatsächlich übertragen wurde, kommt es nicht an.
  • Aufgaben staatlich finanzierter Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen und Kindergärten,
  • Aufgaben der Verwaltung gesetzlicher Systeme der sozialen Sicherheit unter staatlicher Kontrolle (z.B. gesetzliche Krankenkasse)

Zusammengefasst: Deutschlandweit sind Unternehmen mit kommunaler Beteiligung ab 25 Prozent zum Energieaudit verpflichtet – unabhängig von Unternehmensgröße und Umsatz.

Gehören Sie dazu? Dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns! 

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um das Energieaudit 2019 geht. Die Vorteile für ein Energieaudit liegen auf der Hand:

Ihre Vorteile unseres Energieaudits sind:

  • Effiziente und schnelle Erfüllung Ihrer Pflicht zum EnergieAudit
  • Systematische Erfassung und Analyse Ihrer Energiedaten
  • Aufdecken von Potentialen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Senkung des Energieverbrauchs und dadurch Kostenersparnis
  • Gemeinsame Umsetzung Ihrer To-Do-Liste
  • Baustein zu Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und zum nachhaltigen Umweltschutz
  • Einstiegsmöglichkeit und Grundlage für die spätere Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001


Wenn Sie von der Energieauditpflicht betroffen sind oder sich aufgrund der Vorteile für ein Energieaudit entscheiden, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterbreiten Ihnen unverbindlich ein Angebot. Mit uns als Experten an Ihrer Seite schaffen Sie Ihr Energieaudit 2019. Wir kennen die Rahmenbedingungen und bereiten Ihre Auditierung vor. Während des Prozesses stehen wir Ihnen als kontinuierlicher Ansprechpartner zur Seite. Gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie sich noch heute bei uns!

Geldstrafen drohen

Wenn Sie Ihrer Energieauditpflicht nicht fristgerecht oder gar nicht nachkommen, können Busgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Das BAFA ist berechtigt Stichprobenkontrollen durchzuführen und wird 20% der von der Auditpflicht betroffenen Unternehmen anschreiben. Diese Unternehmen haben dann vier Wochen Zeit ihr Energieaudit nachzuweisen.

Versäumen Sie also Ihre Energieauditfrist nicht und kümmern Sie sich frühzeitig um einen Dienstleister, der Ihr Energieaudit 2019 vorbereitet. Erwartungsgemäß wird die Nachfrage nach Dienstleistern in diesem Bereich gegen Ende des Jahres ansteigen – seien Sie schneller.

Mit der first energy GmbH haben Sie einen Energiedienstleister an der Hand, der sich in allen Fragen rund um Energie bestens auskennt. So können wir uns Ihre gesamte Energiesituation anschauen und sie, wenn gewollt, auch in anderen Bereichen, wie Photovoltaik, E-Mobilität, EnergieEinkauf oder EnergieEinsparungen beraten. 

Alle weiteren Informationen zum Energieaudit finden Sie unter https://first-energy.net/energieaudit