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Viele Unternehmen fragen sich, wie oft ein Energieaudit nach EN 16247 durchgeführt werden muss. Das Energiedienstleistungsgesetz schreibt für Nicht-KMU alle vier Jahre Energieaudits vor, sofern kein Energie- (DIN EN ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) besteht. Da das erste verpflichtende Energieaudit 2015 stattfand, stehen für 2019 nun die Wiederholungsaudits an. Auf seiner Internetseite hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun mit Stand vom 13.Februar 2019 ein aktualisiertes Merkblatt für Energieaudits und einen überarbeiteten Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 veröffentlicht. Im Vergleich mit dem Energieaudit von vor vier Jahren ändern sich nun folgende Bereiche:
Allen Unternehmen, die für die Erfüllung der Energieaudit-Pflicht in 2019 noch keinen passenden Energiedienstleister für Ihr Energieaudit 2019 haben, steht die first energy GmbH mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen uns bestens aus mit den BAFA-Vorgaben.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt gemäß § 8c EDL-G Stichprobenkontrollen zur Prüfung der Einhaltung der Energieaudit-Pflicht durch. Damit auch Sie erfolgreich Ihr Energieaudit durchlaufen und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung als Energiedienstleister. Sprechen Sie uns unverbindlich an und wir schauen uns Ihre Situation an.
Weitere Informationen zum EnergieAudit erhalten Sie auch unter: https://first-energy.net/energieaudit
Markus Menzel
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