EEG Umlage 2017 – Besondere Ausgleichsregelung

Noch bis zum Freitag, 30.Juni ist Zeit einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage für das Begrenzungsjahr 2018 zu stellen. Nutzen Sie diese! Denn auch dieses Jahr ist die EEG-Umlage wieder gestiegen und Sie können als stromkostenintensives Unternehmen eine deutliche Reduzierung beantragen (die sogenannte besondere Ausgleichsregelung).

Seit vergangener Woche hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Portal zur Antragsstellung sowie die Merkblätter freigeschaltet. Daraus ist ersichtlich, ob Sie als stromkostenintensives Unternehmen zu den Unternehmen zählen, die eine EEG-Umlagen-Reduzierung beantragen können. Seit 2017 ist neu, dass sich der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen nun auch auf Einzelkaufleute erstreckt.

Die papierlose Antragsstellung erfolgt online über das Portal ELAN-K2 und setzt eine Registrierung beim BAFA voraus. Für einen erfolgreichen EEG-Antrag sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen: ein Verbrauch von über 1 Mio. kWh, ein Wirtschaftsprüfertestat sowie die Energiemanagement- oder Umweltmanagementzertifizierung und die Stromkosten müssen einen bestimmten Anteil an der Bruttowertschöpfung des Unternehmens ausmachen. Ist der Antrag eingereicht wird er nach der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Der Begrenzungsbescheid wird dann in der Regel Ende Dezember an alle versandt.

Wird der Antrag bereits bis zum 31.Mai beim BAFA eingereicht, prüft das BAFA vorab und das Unternehmen erhält vor Versendung des Bescheides eine Vorabinformation zur Antragsstellung. Diese Vorabinformation soll dem Unternehmen dazu dienen besser zu planen, ersetzt aber nicht den endgültigen Bescheid am Jahresende.

Brauchen Sie noch Unterstützung bei Ihrem EEG-Antrag oder sind sich nicht sicher, ob Sie zum Kreis der antragsberechtigen Unternehmen zählen? Dann helfen wir Ihnen gerne mit Informationen oder einer Gesamtabwicklung des EEG-Antrages weiter. Sprechen Sie uns einfach an.