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EEG-Antragsstellung gemäß besonderer Ausgleichsregelung 2019 – Tool zur Schnellprüfung

EEG-Antrag-Schnelltest

stromkostenintensive Unternehmen können bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Begrenzung/Reduzierung der EEG-Umlage (Besondere Ausgleichsregelung) beantragen. Auch die KWKG-Umlage sowie Offshorenetzumlage wird mit einem entsprechenden EEG- Begrenzungsbescheid dann entsprechend reduziert. first energy hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie schnell selbst prüfen können, ob Sie von Reduzierungen profitieren können. Schnelligkeit ist gefragt, denn die Antragsstellung erfolgt jeweils bis zum 30.06. eines Jahres für die Begrenzung im Folgejahr.

Um die EEG-Antragsstellung erfolgreich zu absolvieren und den EEG-Begrenzungsbescheid zu erhalten sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:

Neben der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wirtschaftszweig und einem Verbrauch über 1.000.000 kWh muss die Stromkostenintensität einen bestimmten Wert überschreiten. Die Stromkostenintensität stellt dabei das Verhältnis von maßgeblichen Stromkosten sowie der Bruttowertschöpfung eines Unternehmens dar.

Unser kostenloses Tool gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Stromkostenintensität zu ermitteln und somit einfach und schnell selbst zu prüfen, inwieweit eine Antragsstellung für Sie in Frage kommen kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen eine Antragsstellung erst ab einem Verbrauch von ca. 1.750.000 kWh, denn erst dann ist der Antrag auch wirtschaftlich sinnvoll.

Unser kostenfreies Tool zur EEG Schnellprüfung haben wir für Sie unter dem folgenden Link bereitgestellt:

https://first-energy.net/eeg-antragsverfahren/eeg-reduzierung-schnelltest

EEG-Befreiung im kostenfreien Schnelltest!

Gerne stehen wir Ihnen bei der Prüfung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Seite und unterstützen Sie punktuell oder vollumfänglich bei der EEG-Antragsstellung. Sprechen Sie uns einfach an.

first energy unterstützt zahlreiche Kunden bei allen Energieangelegenheiten. Wir sind seit 2001 am Markt aktiv und wissen worauf es im Energiebereich ankommt. Lassen auch Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen und sprechen Sie uns unverbindlich an.

Eva Kohlhausen

Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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