EEG-2020

Die Steuern und Abgaben machen mittlerweile knapp 10 Cent des Strompreises aus. Die EEG-Umlage ist dabei der größte Kostenblock. Die gute Nachricht: stromkostenintensive Unternehmen können auch 2020 wieder die Reduzierung der EEG-Umlage beantragen. Viele Unternehmen fragen sich, ob sie auch von der Reduzierung profitieren können und wann sich ein Antrag lohnt. Wir haben die wesentlichen Fakten zusammengestellt.

Welche Voraussetzungen für die EEG-Reduzierung 2020 muss ich erfüllen?

Neben der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wirtschaftszweig und einem Verbrauch über 1.000.000 kWh muss die Stromkostenintensität einen bestimmten Wert überschreiten. Die Stromkostenintensität stellt dabei das Verhältnis von maßgeblichen Stromkosten sowie der Bruttowertschöpfung eines Unternehmens dar.

Wir empfehlen Ihnen die Antragsstellung entgegen dem o. g. Verbrauch erst ab einem Verbrauch von ca. 1.750.000 kWh, denn erst dann ist die Antragsstellung wirtschaftlich sinnvoll.

Die Stromkostenintensität können Sie mit unserem kostenlosen Tool ermitteln. Hiermit können Sie schnell und einfach selbst prüfen, inwieweit eine Antragsstellung in Frage kommen kann.

Das freie Tool zur EEG-Schnellprüfung haben wir hier für Sie bereitgestellt.

Was ist Stromkostenintensität (SKI)?
Unter der Stromkostenintensität versteht man das Verhältnis der relevanten (antragsspezifischen) Stromkosten zum Durchschnitt der Bruttowertschöpfung der letzten zwei bzw. drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für Fragen zur Stromkostenintensität und der EEG-Begrenzungsantrag zur Verfügung.

Haben Sie herausgefunden, dass Sie für eine EEG-Reduzierung in Betracht kommen? Dann können Sie bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die EEG-Begrenzung gem. der besonderen Ausgleichsregelung beantragen oder uns als Dienstleister beauftragen. 

Wie läuft die Reduzierung der EEG-Umlage an?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich zunächst registrieren und können dann den EEG-Antrag elektronisch mit entsprechenden Nachweisen (wie z.B. Wirtschaftsprüfertestat) über das vom BAFA eingerichtete Online-Portal ELAN-K2 stellen. Das gesamte Verfahren ist kompliziert und zeitintensiv. Gerne übernehmen wir für Sie die rechtskonforme Antragsstellung!

Ihre Vorteile einer EEG-Begrenzung 2020

Die KWKG-Umlage sowie Offshore-Netzumlage wird mit einem entsprechenden EEG-Begrenzungsbescheid zusätzlich reduziert. Sie sparen also mehrfach: Weniger EEG-Umlage und reduzierte Sätze für die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Prüfung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Seite und unterstützen Sie punktuell oder vollumfänglich bei der EEG-Antragsstellung. Sprechen Sie uns einfach an.

Werfen Sie einen Blick auf die Referenzen und Fallbeispiele unserer Kunden aus verschiedenen Branchen und hier auf unsere Kundenbewertungen bei ProvenExpert

Klingt das interessant für Sie?

Dann sprechen Sie uns an oder testen Sie das kostenfreie EEG-Tool